Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar

Ordnung & Umwelt

Müll auf Spiekeroog: Abfuhr, Gebühren und Trennpflicht

Die Müllabfuhr auf Spiekeroog liegt beim Landkreis Wittmund — dessen Abfallsatzungen gelten für die ganze Insel. Weil auf einer Insel jeder Abfall am Ende per Fähre aufs Festland muss, sind Anschlusszwang und Trennung besonders wichtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist der Landkreis Wittmund; es besteht Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung.
  • Es gilt eine Trennpflicht: Restabfall, Bioabfall sowie Papier, Pappe und Kartonagen werden getrennt erfasst.
  • Grundgebühr: 69 € im Jahr (zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 10 €).
  • Beispiel Restabfallbehälter mit 60 Litern bei 14-täglicher Abfuhr: 84,96 € im Jahr; Behältermiete 5 € im Monat.
  • Bioabfallbehälter gibt es mit 60, 80, 120 und 240 Litern Füllraum.

Warum es diese Regel gibt

Auf einer Insel ist Abfall doppelt teuer und aufwändig — er muss gesammelt, getrennt und übergesetzt werden. Anschlusszwang und Trennpflicht sorgen dafür, dass das geordnet läuft und möglichst wenig Restmüll übrig bleibt.

Häufige Fragen

Wer ist für die Müllabfuhr auf Spiekeroog zuständig?

Der Landkreis Wittmund. Seine Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung gelten auch für Spiekeroog; es besteht Anschluss- und Benutzungszwang.

Was kostet die Abfallentsorgung?

Es gibt eine jährliche Grundgebühr von 69 € (plus 10 € Verwaltungskostenpauschale) und behälterabhängige Gebühren — ein 60-Liter-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Abfuhr kostet z. B. 84,96 € im Jahr, dazu 5 € Behältermiete im Monat.

Original-Satzung als PDF öffnen ↗

Abfallgebührensatzung des Landkreises Wittmund (ab 01.08.2025)