Natur & Umwelt
Baumschutzsatzung: Warum auf der Düneninsel jeder Baum zählt
Bäume sind auf einer Düneninsel selten und kostbar. Der Gemeinderat hat am 28. August 2025 eine Baumschutzsatzung beschlossen, die seit dem 1. Oktober 2025 für das gesamte Gemeindegebiet gilt. Sie schützt gezielt ortsbildprägende und größere Bäume — lässt aber bewusst Raum für Einzelfälle.
Das Wichtigste in Kürze
- Beschlossen am 28.08.2025, in Kraft seit dem 1. Oktober 2025, für das gesamte Gemeindegebiet.
- Geschützt sind ortsbildprägende Bäume, die im öffentlich einsehbaren Baumkataster geführt werden (alle sieben Jahre überprüft).
- Zusätzlich geschützt: alle Bäume ab 75 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) — bei Weiß- und Rotdorn ab 50 cm, bei Pappel, Birke, Bergahorn, Erle, Kiefer und Tanne ab 160 cm.
- Traubenkirschen sind ausgenommen.
- Kein generelles Fällverbot: Wo z. B. ein Wohnhaus für eine Insulanerfamilie, die Verkehrssicherheit oder ein morscher Baum es erfordern, sind Eingriffe im Einzelfall nach Abwägung möglich.
Warum es diese Regel gibt
Bäume prägen das Inselbild, spenden Schatten, speichern Wasser und bieten Lebensraum — auf der windigen, baumarmen Düneninsel ganz besonders. Statt eines starren Verbots schützt die Satzung gezielt die wertvollen, ortsbildprägenden Exemplare und lässt Raum für berechtigte Einzelfälle. Ein ausgewogenes Instrument, das den Charakter der Insel bewahrt.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die Baumschutzsatzung auf Spiekeroog?
Der Gemeinderat hat sie am 28. August 2025 beschlossen; sie gilt seit dem 1. Oktober 2025 für das gesamte Gemeindegebiet.
Welche Bäume sind geschützt?
Ortsbildprägende Bäume aus dem Baumkataster sowie grundsätzlich alle Bäume ab 75 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) — bei Weiß- und Rotdorn ab 50 cm, bei Pappel, Birke, Bergahorn, Erle, Kiefer und Tanne ab 160 cm. Traubenkirschen sind ausgenommen.
Darf ich einen geschützten Baum fällen?
Es gibt kein generelles Fällverbot. Für einen Eingriff braucht es aber eine Abwägung; die Satzung nennt Gründe wie Wohnungsbau für Insulaner, Verkehrssicherheit oder einen morschen Baum. Verbindlich ist die Satzung — im Zweifel hilft die Gemeinde weiter.
Was ist das Baumkataster?
Ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der ortsbildprägenden Bäume; es ist Bestandteil der Satzung und wird alle sieben Jahre überprüft.
Baumschutzsatzung der Gemeinde Spiekeroog (beschlossen 28.08.2025, gilt ab 01.10.2025)