Steuern & Abgaben
Gästebeitrag auf Spiekeroog: Was Urlauber pro Tag zahlen
Wer auf Spiekeroog Urlaub macht, zahlt einen Gästebeitrag (früher „Kurbeitrag“). Er wird nach der Zahl der Aufenthaltstage erhoben und finanziert die Einrichtungen, die den Aufenthalt auf der Insel ausmachen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Beitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage im Gemeindegebiet berechnet.
- Erwachsene: 5,50 € pro Tag in Saison A, 2,20 € pro Tag in Saison B.
- Kinder: 2,30 € pro Tag in Saison A, 0,90 € in Saison B.
- Für bestimmte Gruppen (z. B. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70) gibt es ermäßigte Sätze.
- Eine Ersatz-Gästekarte kostet 25 €. Verstöße können mit einer Geldbuße bis 10.000 € geahndet werden.
Warum es diese Regel gibt
Der Gästebeitrag ist zweckgebunden: Er trägt den Aufwand für Kur- und Erholungseinrichtungen, Strand, Wege und touristische Infrastruktur mit — Dinge, die vor allem den Gästen zugutekommen. So werden diese Kosten nicht allein von den rund 800 Einheimischen getragen, sondern von denen, die sie nutzen.
Häufige Fragen
Wie viel Gästebeitrag zahlt man auf Spiekeroog?
Er richtet sich nach den Aufenthaltstagen: Erwachsene zahlen je nach Saison 5,50 € (Saison A) oder 2,20 € (Saison B) pro Tag, Kinder 2,30 € bzw. 0,90 €.
Wofür wird der Gästebeitrag verwendet?
Er ist zweckgebunden und finanziert Kur- und Erholungseinrichtungen, Strand, Wege und touristische Infrastruktur mit.
Gibt es Ermäßigungen beim Gästebeitrag?
Ja, für bestimmte Gruppen — etwa Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 — gelten ermäßigte Sätze. Die Einzelheiten stehen in der Satzung.
Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog — Lesefassung 2024/2025