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Spiekeroog-Radar

Steuern & Abgaben

Hundesteuer auf Spiekeroog: Was ein Hund im Jahr kostet

Wer auf Spiekeroog einen Hund hält, zahlt dafür jährlich Hundesteuer an die Gemeinde. Die Sätze sind gestaffelt — nach der Zahl der Hunde und danach, ob es sich um einen als gefährlich eingestuften Hund handelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erster Hund: 110 € im Jahr, jeder weitere Hund: 140 €.
  • Gefährlicher Hund im Sinne des § 7 NHundG: 675 € für den ersten, 935 € für jeden weiteren.
  • In bestimmten Fällen kann die Steuer auf Antrag um 50 % ermäßigt werden.
  • Wer die Steuer hinterzieht oder Angaben verweigert, handelt ordnungswidrig — Geldbuße bis 10.000 €.

Warum es diese Regel gibt

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer: Sie fließt in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden. Die deutlich höheren Sätze für gefährliche Hunde haben zugleich eine lenkende Wirkung. Für eine kleine Inselgemeinde ist sie eine der wenigen eigenen Einnahmequellen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer auf Spiekeroog?

Der erste Hund kostet 110 € im Jahr, jeder weitere 140 €. Für einen als gefährlich eingestuften Hund (§ 7 NHundG) sind es 675 € für den ersten und 935 € für jeden weiteren.

Gibt es eine Ermäßigung bei der Hundesteuer?

Ja, in bestimmten Fällen wird die Steuer auf Antrag um 50 % ermäßigt. Die genauen Voraussetzungen stehen in der Satzung.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden.

Original-Satzung als PDF öffnen ↗

Hundesteuersatzung der Gemeinde Spiekeroog — Lesefassung