Ordnung & Umwelt
Ruhezeiten auf Spiekeroog: Wann es leise sein muss
Spiekeroog lebt von Ruhe und Erholung — und das ist auch geregelt. Die Lärmschutzverordnung legt feste Ruhezeiten fest, in denen es leise sein muss, mit einer bewusst längeren Nachtruhe in der Hauptsaison.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachtruhe: von 22 bis 9 Uhr im Sommerhalbjahr (01.06.–31.10.), sonst von 22 bis 7 Uhr.
- Mittagsruhe: ganzjährig täglich von 13 bis 15 Uhr.
- Während der Ruhezeiten sind lautes Singen, Musizieren und lautes Verhalten unzulässig.
- Ruhestörende (Bau-)Tätigkeiten dürfen nur werktags von 7 bis 20 Uhr ausgeführt werden.
Warum es diese Regel gibt
Wer auf eine autofreie Insel fährt, sucht Ruhe. Die verlängerte Nachtruhe bis 9 Uhr in der Saison und die Mittagsruhe schützen genau das — das leise Lebensgefühl, das Spiekeroog ausmacht. Für Anwohner und Gäste gleichermaßen.
Häufige Fragen
Welche Ruhezeiten gelten auf Spiekeroog?
Eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr das ganze Jahr über und eine Nachtruhe von 22 bis 9 Uhr im Sommerhalbjahr (01.06.–31.10.), sonst von 22 bis 7 Uhr.
Wann darf auf Spiekeroog gebaut oder gebohrt werden?
Ruhestörende Bauarbeiten sind nur werktags von 7 bis 20 Uhr zulässig — und auch dann nicht während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr.
Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm (Lesefassung, Stand 2019)