Ordnung & Natur
Was auf Spiekeroog gilt: Regeln an Strand und im Dorf
Damit die Insel für alle ein ruhiger, sicherer Ort bleibt, regelt die Gefahrenabwehrverordnung das Zusammenleben im öffentlichen Raum — von Hunden über Drohnen bis zu den Ruhezeiten. Hier das Wichtigste im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Hunde: im Kurbereich an der Leine, mit eigener Freilaufzone am Strand; am bewachten Badestrand nicht erlaubt, und Hundekot ist zu beseitigen.
- Drohnen und Drachen: am Badestrand und im Umkreis von 300 m um den Hubschrauberlandeplatz verboten (Ausnahme: am 1. Januar am Badestrand).
- Am Badestrand sind Strandsegeln und Kitesurfen nicht erlaubt.
- Offenes Feuer im Freien (Lager- und Osterfeuer) ist verboten bzw. nur mit Genehmigung und unter ständiger Aufsicht möglich.
- Ruhezeiten: Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und Nachtruhe (im Sommer von 22 bis 9 Uhr).
Warum es diese Regel gibt
Spiekeroog ist Kur- und Nationalparkinsel. Die Regeln schützen die Erholung (Ruhe), die empfindliche Natur des Wattenmeers (Zugvögel, Dünen) und die Sicherheit — vom freien Anflug des Rettungshubschraubers bis zum Brandschutz auf der engen, teils reetgedeckten Insel. Was von außen streng wirkt, hält Spiekeroog lebenswert und sicher.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Hund mit an den Strand nehmen?
Es gibt eine ausgewiesene Hunde-Freilaufzone am Strand; am bewachten Badestrand sind Hunde nicht erlaubt, und im Kurbereich gilt Leinenpflicht.
Sind Drohnen auf Spiekeroog erlaubt?
Am Badestrand und im Umkreis von 300 m um den Hubschrauberlandeplatz ist das Steigenlassen von Drohnen und Drachen verboten (Ausnahme: am 1. Januar am Badestrand).
Darf man am Strand grillen oder ein Lagerfeuer machen?
Offenes Feuer im Freien ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind genehmigungspflichtig und müssen ständig beaufsichtigt werden.
Gibt es auf Spiekeroog eine Mittagsruhe?
Ja. Es gelten eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und eine Nachtruhe (im Sommer von 22 bis 9 Uhr).
Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Spiekeroog (Stand 2019)