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Spiekeroog-Radar

Ordnung & Umwelt

Straßenreinigung auf Spiekeroog: Wer reinigt und was es kostet

Saubere und im Winter sichere Wege sind auf einer autofreien Insel besonders wichtig. Wer die Reinigung übernimmt und was sie kostet, regeln auf Spiekeroog zwei Vorschriften: eine Verordnung zu den Pflichten und eine Satzung zur Gebühr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebührenpflichtig sind die Anlieger — die Eigentümer der Grundstücke an den im Straßenverzeichnis geführten Straßen.
  • Die Gebühr beträgt ab 01.01.2026 jährlich 1,00 € je Veranlagungsmeter (Straßenfrontlänge des Grundstücks).
  • Die Straßenreinigungsverordnung regelt die Pflichten: Reinigen sowie Winterdienst — Schnee und Eis räumen und bei Glätte streuen.
  • Schneeräumen und Streuen sind bis 20 Uhr zu erledigen; Unkrautvernichtungsmittel dürfen auch auf den Seitenräumen nicht verwendet werden.

Warum es diese Regel gibt

Auf Spiekeroog gibt es keine großen Räumfahrzeuge — Reinigung und Winterdienst liegen zu einem guten Teil bei den Anliegern. Die nach Straßenfront bemessene Gebühr verteilt die Kosten verursachergerecht und hält die Wege für alle passierbar.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Straßenreinigungsgebühr auf Spiekeroog?

Ab 2026 beträgt sie 1,00 € je Veranlagungsmeter (Straßenfrontlänge des Grundstücks) und Jahr. Gebührenpflichtig sind die Anlieger.

Wer muss auf Spiekeroog Schnee räumen?

Die Straßenreinigungsverordnung verpflichtet die Anlieger zum Winterdienst — Schnee und Eis räumen und bei Glätte streuen, bis 20 Uhr. Unkrautvernichtungsmittel sind auch auf Seitenräumen verboten.

Original-Satzung als PDF öffnen ↗

Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Spiekeroog (ab 01.01.2026) + Straßenreinigungsverordnung