Steuern & Abgaben
Vergnügungssteuer Spiekeroog: Was Spielautomaten kosten
Spiel- und Unterhaltungsautomaten werden auf Spiekeroog besteuert — die sogenannte Vergnügungssteuer. Sie fällt je Gerät und für jeden angefangenen Kalendermonat an; die Höhe hängt vom Aufstellort und der Art des Geräts ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 23 € je Gerät und Monat in Gaststätten, 31 € in Spielhallen.
- Musikautomaten: 8 € je Gerät und Monat.
- Gewaltspielgeräte — in der Satzung ausdrücklich „Killerautomaten“ genannt: 61 € je Gerät und Monat (der höchste Satz).
- Sonstige Geräte ohne Gewinnmöglichkeit: 8 € je Gerät und Monat.
Warum es diese Regel gibt
Die Vergnügungssteuer ist eine klassische kommunale Aufwandsteuer — und zugleich ein Lenkungsinstrument: Dass ausgerechnet Gewaltspielgeräte mit dem höchsten Satz belegt sind, ist eine bewusste Entscheidung. Auf einer familiären Ferieninsel wirkt das dem Aufstellen solcher Geräte entgegen.
Häufige Fragen
Wie wird die Vergnügungssteuer auf Spiekeroog berechnet?
Je Gerät und für jeden angefangenen Kalendermonat. Ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit kostet 23 € in Gaststätten und 31 € in Spielhallen, ein Musikautomat 8 €.
Warum sind „Killerautomaten“ am höchsten besteuert?
Die Satzung belegt Gewaltspielgeräte mit dem höchsten Satz von 61 € je Gerät und Monat. Das ist eine bewusste Lenkung — auf einer familiären Ferieninsel sollen solche Geräte die Ausnahme bleiben.
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Spiekeroog — Lesefassung