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Spiekeroog-Radar

Ortsbild & Handel

Warum Spiekeroog kaum Automaten und keine grelle Reklame hat

Wer aus einer Stadt kommt, vermisst auf Spiekeroog etwas: blinkende Leuchtschilder, Reklametafeln, Automatenreihen. Das ist gewollt. § 7 der Baugestaltungssatzung setzt Werbung und Warenautomaten im Ortskern enge Grenzen — damit das ruhige Ortsbild und der dunkle Inselhimmel erhalten bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbung ist nur unterhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses erlaubt — nicht am ganzen Haus.
  • Flach an der Fassade: höchstens 0,25 m Ausladung und 0,60 m Höhe, Schriftzüge maximal 3,00 m lang.
  • Ausleger (senkrecht zur Fassade): je Geschäft nur einer, höchstens 0,80 m auskragend, Unterkante mindestens 2,50 m über der Straße.
  • Unzulässig sind Tagesleucht- und Reflexfarben, wechselndes oder bewegliches Licht, Spiegel sowie akustische oder bewegliche Werbung.
  • Plakate und Aufkleber nur an Laden- und Schaufenstern — zusammen höchstens ein Fünftel (1/5) der Glasfläche; Farbanstriche auf dem Glas sind verboten.
  • Warenautomaten: nicht an Zäunen oder in Vorgärten, nicht vor die Hauswand vortretend — und je Geschäft nur ein einziger.

Warum es diese Regel gibt

Ein Ortskern kann schnell von Reklame überlagert werden — Leuchtkästen, Automaten, beklebte Fenster. Spiekeroog hat sich bewusst dagegen entschieden: Werbung ordnet sich dem Haus unter, grelles und bewegtes Licht bleibt draußen, Automaten sind die Ausnahme. Das hält das Ortsbild ruhig und passt zur Sterneninsel, die ihren Nachthimmel schützt. Was von außen ungewöhnlich streng wirkt, ist in Wahrheit ein Grund, warum der Ort so aufgeräumt und wohltuend wirkt.

Häufige Fragen

Sind Warenautomaten auf Spiekeroog verboten?

Nicht ganz — aber stark begrenzt: Je Geschäft ist nur ein einziger Warenautomat zulässig, er darf nicht vor die Hauswand treten und nicht an Zäunen oder in Vorgärten stehen. Dadurch sind sie im Ortsbild praktisch die seltene Ausnahme.

Warum gibt es auf Spiekeroog keine Leuchtreklame?

§ 7 der Baugestaltungssatzung erklärt Werbung mit Tagesleucht- und Reflexfarben, wechselndem oder beweglichem Licht sowie beweglicher oder akustischer Werbung für unzulässig. Das hält den Ortskern ruhig und stört den geschützten dunklen Inselhimmel nicht.

Wie viel Fläche dürfen Plakate im Schaufenster einnehmen?

Plakate und Aufkleber sind nur an Laden- und Schaufenstern erlaubt und dürfen zusammen höchstens ein Fünftel der Glasfläche des jeweiligen Fensters bedecken. Farbanstriche direkt auf dem Glas sind unzulässig.

Seit wann gelten diese Werberegeln?

Sie sind Teil der Baugestaltungssatzung für den Ortskern, die seit 1985 gilt; maßgeblich ist die aktuelle Lesefassung von 2024.

Original-Satzung als PDF öffnen ↗

Baugestaltungssatzung I der Gemeinde Spiekeroog, § 7 Werbeanlagen — Lesefassung 2024