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Spiekeroog-Radar

Steuern & Abgaben

Zweitwohnungssteuer Spiekeroog (ab 2026): 4 % — mit Rabatt fürs Vermieten

Wer auf Spiekeroog eine Zweitwohnung hält, zahlt ab 2026 eine Zweitwohnungssteuer. Sie ist bewusst so gebaut, dass sie belohnt, wenn die Wohnung tatsächlich genutzt und vermietet wird — statt leer zu stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuer beträgt 4,0 % der Bemessungsgrundlage (bemessen am Wohnwert der Wohnung).
  • Gilt in dieser Fassung ab dem 01.01.2026.
  • Wer die Wohnung vermietet, bekommt gestaffelt Steuer erlassen: ab 80 Vermietungstagen 25 %, ab 110 Tagen 35 %, ab 140 Tagen 50 %.
  • Verstöße können mit einer Geldbuße bis 10.000 € geahndet werden.

Warum es diese Regel gibt

Auf einer Insel mit knappem Wohnraum sind leerstehende Zweitwohnungen ein Problem. Die Staffel-Erlässe fürs Vermieten schaffen einen Anreiz, die Wohnung dem Markt zur Verfügung zu stellen, statt sie nur wenige Wochen selbst zu nutzen. Die Steuer wirkt damit in dieselbe Richtung wie die Zweckentfremdungssatzung: mehr genutzter Wohnraum auf der Insel.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer auf Spiekeroog?

Ab 2026 beträgt sie 4,0 % der Bemessungsgrundlage, die sich am Wohnwert der Wohnung orientiert.

Kann ich die Zweitwohnungssteuer senken?

Ja. Wer die Wohnung vermietet, bekommt gestaffelt Steuer erlassen — ab 80 Vermietungstagen 25 %, ab 110 Tagen 35 % und ab 140 Tagen 50 %.

Ab wann gilt die neue Zweitwohnungssteuer?

Diese Fassung gilt ab dem 01.01.2026.

Original-Satzung als PDF öffnen ↗

Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Spiekeroog (ab 01.01.2026)