Beratung: Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über den Ersatz von Auslagen, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Perso
Wie geht es weiter?
Nächster Schritt: Entscheidung im Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2026
Wenn dich das Thema betrifft, kannst du einfach hingehen und zuhören. Die Sitzung ist öffentlich, in der Einwohnerfragestunde kannst du Fragen stellen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde will die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder, ehrenamtliche Feuerwehrfunktionsträger:innen und weitere Ehrenamtliche neu regeln. Ratsmitglieder sollen künftig 25 Euro statt bisher 15 Euro monatlich erhalten. Für mehrere Feuerwehrfunktionen steigen die Beträge deutlich, und zwei Vertretungsfunktionen sowie die Schiedsperson erhalten erstmals eine Entschädigung. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine überarbeitete Satzung auszuarbeiten, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung, eingebracht in einer Erstberatung — zunächst im Verwaltungsausschuss, dann im Rat. Die Vorlage schließt mit einem Auftrag an die Verwaltung, eine überarbeitete Satzungsfassung für den Ratsbeschluss vorzubereiten.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog hat eine Aufwandsentschädigungssatzung, die Ratsmitglieder, sachkundige Bürger:innen in Ausschüssen, Feuerwehrfunktionsträger:innen und weitere Ehrenamtliche erfasst. Die Satzung wurde bisher zweimal geändert; Ursprungssatzung und Änderungen liegen der Vorlage bei. Die aktuellen Sätze gelten offenbar seit längerer Zeit und sollen nun an gestiegenen Aufwand angepasst werden. Die Änderungen sollen haushaltswirksam ab 2027 einplanmäßig berücksichtigt werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen sind Ratsmitglieder, sachkundige Ausschussmitglieder, Funktionsträger:innen der Freiwilligen Feuerwehr, die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte und die Schiedsperson — also Personen, die ein kommunales Ehrenamt auf Spiekeroog ausüben. Für alle anderen Insulaner:innen entstehen indirekt höhere Gemeindeausgaben, die im Haushalt 2027 einzuplanen sind. Die Regelung kann außerdem die Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen beeinflussen.
Die wichtigsten Punkte
- Ratsmitglieder sollen monatlich 25 Euro statt bisher 15 Euro erhalten
- Für Feuerwehrfunktionen wie Gerätewart (von 50 auf 80 Euro) und Jugendfeuerwehrwart (von 25 auf 60 Euro) steigen die Beträge deutlich
- Drei Feuerwehr-Vertretungsfunktionen und die Schiedsperson erhalten erstmals eine monatliche Entschädigung
- Die jährliche Pauschale für Feuerwehr-Kameradinnen und -Kameraden entfällt ersatzlos
- Die neue Satzungsfassung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Mittel sind ab dem Haushalt 2027 einzuplanen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 1. Oktober 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/186/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 1. Oktober 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 1. Oktober 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog gibt sich eine neue Satzung für die Freiwillige Feuerwehr, die Dienstabläufe, Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit mit Verwaltung und Rat verbindlich regelt. Sie ersetzt die alte Feuerwehrsatzung von 1981. Der Satzungstext wurde mit Polizeidirektion Osnabrück und Landkreis Wittmund abgestimmt. Der Rat soll die Satzung zum 1. November 2018 in Kraft setzen.
Die Gemeinde Spiekeroog legt erstmals Regeln für Wahlwerbung auf der Insel fest. Anlass ist die Europawahl am 9. Juni 2024, für die sich zwei Parteien nach Werbemöglichkeiten erkundigt haben. Die Verwaltung hat Nutzungsbedingungen erarbeitet, die Wahlwerbung grundsätzlich erlauben, aber das Dorfbild und den Tourismus schützen sollen. Der Rat soll diesen Kriterien zustimmen.
Der Rat soll die monatlichen Aufwandsentschädigungen für die Führung der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog ab dem 1. August 2016 festsetzen. Der Gemeindebrandmeister erhält 107 Euro monatlich, seine beiden zahlungsempfangenden Stellvertreter je 54 Euro. Ein dritter Stellvertreter verzichtet freiwillig auf die Entschädigung.
Die im November 2017 beschlossene Pflichtfeuerwehrsatzung soll vorläufig außer Kraft gesetzt werden, weil eine Nachprüfung durch die Polizeidirektion Osnabrück missverständliche Formulierungen ergab. Im schlimmsten Fall wäre die Satzung vor Gericht als rechtswidrig einzustufen. Die Verwaltung soll den Text überarbeiten und dabei Freiwillige Feuerwehr, Landkreis Wittmund und Polizeidirektion Osnabrück einbeziehen. Die Satzung wird damit nicht aufgehoben, sondern nur korrigiert neu aufgesetzt.