Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Lärmschutzverordnung von 2019 durch eine vollständig neu gefasste Version. Die Ruhezeiten werden vereinheitlicht und von der bisherigen Kopplung an Ferientermine gelöst: In der Saison (15. März bis 31. Oktober) gilt Nachtruhe ab 22 Uhr und Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr, außerhalb der Saison Nachtruhe ab 22 Uhr und Mittagsruhe nur von 13 bis 14 Uhr. Das Bauverbot im Sommer wird auf den Zeitraum 1. Juni bis 30. September begrenzt — bisher galt es bis Ende Oktober. Der Rat soll die neue Verordnung beschließen; sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
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Die Kneipe 'Oll Kark' darf während der Fußball-WM 2026 Spiele auf ihrer Außenterrasse übertragen – auch nach 22 Uhr. Der Gemeinderat soll eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung genehmigen, die alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, das Finale sowie alle Vor- und Finalrundenspiele ab 21 und ab 22 Uhr umfasst, jeweils bis maximal Mitternacht. Als Auflagen sind Lärmschutzmaßnahmen, angemessene Lautstärke und rechtzeitige Information der Anwohner:innen vorgesehen.
Ein Bestandsgebäude im Dorf soll zwei gekoppelte Nutzungsänderungen erhalten: Im Erdgeschoss wird eine Ferienwohnung (rund 78 qm) zur Dauerwohnung, im Dachgeschoss werden bisherige Abstellräume (rund 32 qm) als Ferienwohnung genehmigt. Beide Änderungen weichen vom Bebauungsplan Nr. 22 Dorf ab und erfordern daher Befreiungen, für die die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung — mit der Bedingung, dass beide Nutzungsänderungen zwingend gleichzeitig umgesetzt werden.
Ein bestehendes Pensionsgebäude im Dorf soll aufgestockt und erweitert werden, um eine Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen unterzubringen. Der Bauausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung erteilt und den Sachverhalt zur Kenntnis genommen. Die eigentliche Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund.
Das Hotel Inselfriede erweitert seinen Betrieb und beantragt eine Verlängerung der genehmigten Bauzeit bis zum 14. Juni 2026. Winterliche Witterung mit Schnee und Eis hatte die Bauarbeiten erheblich verzögert. Die wesentlichen Bauarbeiten sollen bis Ende Mai 2026 abgeschlossen sein; die Verlängerung betrifft nur noch Rest- und Aufräumarbeiten sowie die Wiederherstellung einer Pferdeweide. Der Rat soll die Ausnahme gemäß der gemeindlichen Lärmschutzverordnung genehmigen.
Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. will das Dachgeschoss ihres Kurheims auf Spiekeroog umnutzen: Aus einer Mitarbeiterwohnung sollen zwei Wohnungen für Kurteilnehmende mit Gemeinschafts- und Bereitschaftsraum werden. Die Wohnfläche steigt dabei geringfügig um 4,52 Quadratmeter auf rund 116 Quadratmeter. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen.
Der Bauausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen für eine nachträgliche Nutzungsänderung erteilt: Ein Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22, das seit seiner Errichtung als Ferienwohnung genutzt wird, obwohl es als Wohngebäude genehmigt war, soll nun offiziell zur Hälfte als Ferienwohnung anerkannt werden. Die Verwaltung sieht keinen Versagungsgrund nach der Erhaltungssatzung, weil das Gebäude tatsächlich nie als Dauerwohnraum genutzt wurde. Die abschließende bauplanungsrechtliche Prüfung — insbesondere zur Einhaltung der Dauerwohnraumquote — liegt beim Landkreis Wittmund.
Zwei Müllentsorgungsfirmen beantragen, ihre insgesamt vier überbreiten Anhänger (Breiten zwischen 2,27 m und 2,50 m) dauerhaft auf Spiekeroog einzusetzen. Die Anhänger überschreiten die in der gemeindlichen KfZ-Richtlinie erlaubte Maximalbreite von 2,10 m. Der Rat soll nun entscheiden: Genehmigung unter Auflagen, Ablehnung oder Zurückstellung zur Nachforderung von Belegen für die betriebliche Notwendigkeit.
Die Verwaltung beantragt für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt. Betroffen sind Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, das 50. Bäderturnier und das Dorffest — mit genehmigten Zeiten bis maximal 2:30 Uhr. Der Rat soll die Ausnahmen en bloc beschließen, verbunden mit Lärmschutzauflagen und Informationspflicht gegenüber Anwohner:innen.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof zur formellen Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar grosse Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen den Strassen Westend und Westerloog sowie der Trasse der Museumspferdebahn. Ziel ist ein neues Wohngebiet mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil neben Ferienwohnungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Fruhbeteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 2 BauGB durchzufuhren.
Der Rat soll die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Das rund 0,86 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße Westend im Norden und der Trasse der Museumspferdebahn im Süden. Die Änderung passt eine frühere Darstellung aus der 6. FNP-Änderung an die aktuelle Planungssystematik an: Aus dem bisherigen Sondergebiet wird eine Sonderbaufläche Wohnen/Ferienwohnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung nach Paragraf 3 Abs. 2 und Paragraf 4 Abs. 2 BauGB durchführt.
Die Gemeinde prüft, das historische Rettungshaus am Zeltplatz und den geschlossenen Pferdebahnwagen als offizielle Trauzimmer zu widmen. Der Pferdebahnwagen würde als mobiles Trauzimmer bundesweit einzigartig sein: Die Trauung beginnt am Bahnhof, fährt bis zum Deichschart und wechselt anschließend ins Rettungshaus. Der Rat soll zunächst ein Stimmungsbild abgeben, ob die Verwaltung die konkreten Schritte — Widmung, Gebührenordnung, Organisation — vorbereiten soll.
Der Eigentümer der Hotelpension Uns to Huus will das Gebäude von einem Beherbergungsbetrieb in mehrere Ferienwohnungen umnutzen. Der Landkreis Wittmund hat die erste Bauvoranfrage abgelehnt und dem Eigentümer Alternativen aufgezeigt. Mit geänderten Planunterlagen wurde die Gemeinde im Oktober 2025 erneut beteiligt. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Ein bestehendes Wohnhaus auf der Insel soll nachträglich genehmigt und geringfügig erweitert werden. Geplant sind zwei Wohneinheiten: Erdgeschoss als Ferienwohnung, Dachgeschoss als Dauerwohnung. Da weder Befreiung noch Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt sind, prüft allein der Landkreis die Zulässigkeit. Der Bauausschuss nimmt die Vorlage billigend zur Kenntnis und verzichtet auf eine eigene Stellungnahme.
Ein Bestandsgebäude auf der Insel soll nachträglich legalisiert werden: Das Erdgeschoss wird in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt, das Dachgeschoss in zwei Dauerwohnungen. Die Gemeinde muss hier kein Einvernehmen erteilen — der Landkreis Wittmund entscheidet als Baugenehmigungsbehörde allein. Der Bauausschuss hat das Vorhaben billigend zur Kenntnis genommen und auf eine eigene Stellungnahme verzichtet.
Der Rat soll dem Betreiber des Grünen Inselmarkts (Firma Eilers) eine Ausnahmegenehmigung erteilen, damit ein überbreiter EDEKA-Kühlanhänger (2,55 m Breite, 15 Paletten) den Markt werktags vom Hafen aus beliefern darf. Der Anhänger überschreitet das in der gemeindlichen KFZ-Richtlinie festgelegte Breitenlimit von 2,10 m; solche Ausnahmen entscheidet der Rat. Die Genehmigung soll auf drei Jahre befristet und auf eine feste Route beschränkt werden. Anlieferungen vor 07:00 Uhr sind nicht erlaubt; Straßenschäden trägt der Betreiber.
Der Rat soll einem Nutzungsvertrag zustimmen, der dem Hotel Inselfriede erlaubt, eine barrierefreie Rampe über eine rund 87 m² große gemeindliche Straßenfläche zu bauen. Der Vertrag regelt Haftung, Instandhaltung und eine Gebühr für die Sondernutzung öffentlichen Straßengrunds. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung und schlägt vor, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu ermächtigen.
Eine Eigentümerin beantragt nachträglich die Baugenehmigung für ein bereits bestehendes Gebäude, das bisher ohne vollständige Genehmigung als Ferienwohnungen genutzt wird. Das Gebäude soll künftig Dauerwohnungen und Ferienwohnungen gemischt beherbergen. Der Bauausschuss soll den Antrag zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragt werden, eine Stellungnahme an den Landkreis zu schicken, die auf die unvollständigen Unterlagen hinweist.
Die Gemeinde Spiekeroog erhält vom Land Niedersachsen 46.503 Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen und soll diesen Betrag vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) weiterleiten. Das Land stellt insgesamt 2 Millionen Euro für anerkannte Kur- und Erholungsorte bereit. Der Rat soll beschließen, dass die NSB die Mittel erhält und der Gemeinde vorab mitteilt, wofür sie das Geld einsetzen will.
Das Hotel Inselfriede soll einen barrierefreien Zugang zu seinem Hauptgebäude erhalten. Da auf dem Hotelgrundstück kein Platz für eine Rampe reicht, soll diese teilweise auf einer angrenzenden öffentlichen Straßenfläche von rund 87 Quadratmetern errichtet werden. Die Gemeinde soll dieser Nutzung grundsätzlich zustimmen und die Verwaltung soll anschließend einen Nutzungsvertrag ausarbeiten. In der Beratung wurde zudem angeregt, die Verkehrssituation bei Gepäckanlieferungen vor Ort gemeinsam mit dem zuständigen Spediteur zu prüfen.
Ein privater Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob er ein Gebäude mit Kiosk und Dauerwohnnutzung im Sondergebiet A errichten darf. Die Verwaltung hält den Kiosk planungsrechtlich grundsätzlich für zulässig, weist aber auf eine fehlende Nachweispflicht hin: Mindestens 60 Prozent der Nutzfläche müssen als Dauerwohnraum ausgewiesen sein. Der Bauausschuss soll die Einschätzung zur Kenntnis nehmen; die Gemeinde gibt eine entsprechende Stellungnahme an den Landkreis Wittmund ab.
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Ein Bestandsgebäude auf der Insel soll saniert und zu einer Dauerwohnung sowie einer Ferienwohnung umgebaut werden. Der Landkreis Wittmund entscheidet allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Das Gebäude gilt als besonders erhaltenswerte Bausubstanz und bleibt erhalten statt abgerissen zu werden. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Auf der Insel soll eine Doppelhaushälfte mit insgesamt zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Da keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurde, entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis; eine Stellungnahme der Gemeinde ist nicht vorgesehen.
Ein Bauantrag für eine neue Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da das Vorhaben plankonform ist und keine Befreiung beantragt wurde. Die Entscheidung über die Baugenehmigung liegt allein beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.