Die Kneipe 'Oll Kark' darf während der Fußball-WM 2026 Spiele auf ihrer Außenterrasse übertragen – auch nach 22 Uhr. Der Gemeinderat soll eine Ausnahme von der Lärmschutzverordnung genehmigen, die alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, das Finale sowie alle Vor- und Finalrundenspiele ab 21 und ab 22 Uhr umfasst, jeweils bis maximal Mitternacht. Als Auflagen sind Lärmschutzmaßnahmen, angemessene Lautstärke und rechtzeitige Information der Anwohner:innen vorgesehen.
Tourismus & Kurbetrieb
Kurverwaltung, Tourismusangebote, Beherbergung, Saisonbetrieb.
Tourismus ist die wirtschaftliche Basis Spiekeroogs — und gleichzeitig der Punkt, an dem sich die meisten Konflikte mit dem Inselleben aufladen. Die Kurverwaltung steuert Marketing, Strandkörbe, Veranstaltungen und Gästebeitrag.
In den Sitzungen geht es um Sondernutzungsanträge gewerblicher Betriebe, Beherbergungsstatistik, Saisonprogramme, das Verhältnis zur Niedersächsischen Tourismus-Werbung (NTW) und immer wieder um die Frage, wie viel Wachstum die Insel verträgt.
Die Reibungsfläche zu Wohnen, Verkehr und Naturschutz ist groß: Jede zweite Vorlage berührt mehrere dieser Themen gleichzeitig.
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Am Tranpad 9 sollen zwei Nutzungsänderungen gleichzeitig genehmigt werden: Im Dachgeschoss werden rund 32 qm Abstellfläche zur Ferienwohnung, im Erdgeschoss wird eine bisherige Ferienwohnung (rund 78 qm) zur Dauerwohnung. Die Gemeinde soll dazu ihr Einvernehmen bzw. ihre Zustimmung erteilen, weil beide Änderungen vom Bebauungsplan Nr. 22 abweichen und Befreiungen erfordern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beide Genehmigungen nur im Verbund zu erteilen, damit kein Dauerwohnraum verloren geht.
Ein privater Bauantrag für das Grundstück Wittdün 4 sieht die Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes vor, das künftig eine Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen enthalten soll. Die Gemeinde muss im Rahmen der Erhaltungssatzung ihr Einvernehmen erteilen. Die Verwaltung sieht keine Hinderungsgründe, da der Anteil des Dauerwohnraums durch den Umbau sogar von 36,5 auf 41,3 Prozent der Geschossfläche steigt. Der Bauausschuss soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen und auf eine weitergehende Stellungnahme verzichten.
Das Hotel Inselfriede am Südermenss 1 erweitert seinen Betrieb und beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung. Winterliches Wetter mit Schnee und Eis hat die Bauarbeiten verzögert. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt. Der Rat soll diese Ausnahme genehmigen, mit der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das Mindestmaß zu beschränken.
Beim Umbau und der Erweiterung des Hotels Inselfriede muss die Regenwasserableitung neu geregelt werden. Die ursprünglich genehmigte offene Entwässerungsrinne gilt als unfallgefährlich; außerdem funktioniert die Drainage auf dem Grundstück Süderloog 12 wegen des hohen Grundwasserspiegels nicht ausreichend. Beide Grundstücke sollen nun über eine gemeinsame erdverlegte Rohrleitung unter der Straße entwässern. Der Rat soll der Leitungsverlegung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer zu schließen.
Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. will das Dachgeschoss ihres Kurheims auf Spiekeroog umnutzen: Aus einer Mitarbeiterwohnung sollen zwei Wohnungen für Kurteilnehmende mit Gemeinschafts- und Bereitschaftsraum werden. Die Wohnfläche steigt dabei geringfügig um 4,52 Quadratmeter auf rund 116 Quadratmeter. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen.
Die Verwaltung erklärt dem Bauausschuss, wie die Geschossfläche (GF) im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
Ein Eigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein bislang als Wohngebäude genehmigtes Gebäude offiziell zur Hälfte als Ferienwohnungen zu nutzen — so wie es dort schon seit der Errichtung praktiziert wird. Die Gemeinde kommt zu dem Ergebnis, dass kein tatsächlich gelebter Dauerwohnraum verloren geht, weil das Gebäude nie dauerhaft bewohnt war. Der Bauausschuss soll das Einvernehmen nach der gemeindlichen Erhaltungssatzung erteilen; die weitergehende Prüfung der Dauerwohnraumquote liegt beim Landkreis Wittmund.
Zwei Müllentsorgungsfirmen beantragen, ihre insgesamt vier überbreiten Anhänger (Breiten zwischen 2,27 m und 2,50 m) dauerhaft auf Spiekeroog einzusetzen. Die Anhänger überschreiten die in der gemeindlichen KfZ-Richtlinie erlaubte Maximalbreite von 2,10 m. Der Rat soll nun entscheiden: Genehmigung unter Auflagen, Ablehnung oder Zurückstellung zur Nachforderung von Belegen für die betriebliche Notwendigkeit.
Die Verwaltung beantragt für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt. Betroffen sind Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, das 50. Bäderturnier und das Dorffest — mit genehmigten Zeiten bis maximal 2:30 Uhr. Der Rat soll die Ausnahmen en bloc beschließen, verbunden mit Lärmschutzauflagen und Informationspflicht gegenüber Anwohner:innen.
Die Gemeinde prüft, das historische Rettungshaus am Zeltplatz und den geschlossenen Pferdebahnwagen als offizielle Trauzimmer zu widmen. Der Pferdebahnwagen würde als mobiles Trauzimmer bundesweit einzigartig sein: Die Trauung beginnt am Bahnhof, fährt bis zum Deichschart und wechselt anschließend ins Rettungshaus. Der Rat soll zunächst ein Stimmungsbild abgeben, ob die Verwaltung die konkreten Schritte — Widmung, Gebührenordnung, Organisation — vorbereiten soll.
Der Eigentümer der Hotelpension „Uns to Huus
Ein Eigentümer am Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll und künftig zwei Wohneinheiten enthält — eine Ferienwohnung im Erdgeschoss, eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, entscheidet der Landkreis allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Am Gartenweg 16 beantragt der Eigentümer nachträglich die Genehmigung einer bereits vollzogenen Umnutzung: Aus zwei bestehenden Wohnungen sollen zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt ist, hat der Landkreis allein über die Zulässigkeit zu entscheiden. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Der Rat soll dem Grünen Inselmarkt (Betreiber Eilers) erlauben, einen überbreiten EDEKA-Kühlanhänger dauerhaft für die tägliche Warenlieferung vom Hafen zum Markt einzusetzen. Der Anhänger ist 2,55 m breit und überschreitet damit das in der Kraftfahrzeugrichtlinie der Gemeinde festgelegte Limit von 2,10 m. Die Verwaltung hält die Ausnahme für gerechtfertigt und schlägt eine auf drei Jahre befristete Genehmigung mit fester Route und Auflagen vor.
Der Rat soll einem Nutzungsvertrag zustimmen, der dem Hotel Inselfriede erlaubt, eine barrierefreie Rampe über eine rund 87 m² große gemeindliche Straßenfläche zu bauen. Der Vertrag regelt Haftung, Instandhaltung und eine Gebühr für die Sondernutzung öffentlichen Straßengrunds. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung und schlägt vor, den Bürgermeister zur Unterzeichnung zu ermächtigen.
Eine Eigentümerin beantragt nachträglich die Baugenehmigung für ein bereits genutztes Gebäude, das künftig offiziell als Mix aus Dauer- und Ferienwohnungen laufen soll. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Dorf
Die Gemeinde Spiekeroog erhält vom Land Niedersachsen 46.503 Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen und soll diesen Betrag vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) weiterleiten. Das Land stellt insgesamt 2 Millionen Euro für anerkannte Kur- und Erholungsorte bereit. Der Rat soll beschließen, dass die NSB die Mittel erhält und der Gemeinde vorab mitteilt, wofür sie das Geld einsetzen will.
Das Hotel Inselfriede möchte seinen Haupteingang mit einer Rollstuhlrampe barrierefrei zugänglich machen. Da das eigene Grundstück dafür nicht ausreicht, soll die Rampe teilweise auf einer gemeindlichen Straßenfläche (rund 87 Quadratmeter) errichtet werden. Der Rat soll dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen und die Verwaltung beauftragen, einen Nutzungsvertrag mit dem Hoteleigentümer auszuarbeiten.
Der Eigentümer des Hotels Inselfriede möchte den Haupteingang barrierefrei umbauen und dafür eine Rampe errichten. Da auf dem eigenen Grundstück kein ausreichender Platz vorhanden ist, soll die Rampe etwa 87 Quadratmeter öffentlicher Gemeindestraße (Flurstück 235/3) überbauen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und anschließend einen Nutzungsvertrag mit einer pauschalen Einmalzahlung als Entgelt auszuarbeiten.
Ein privater Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob er ein Gebäude mit Kiosk und Dauerwohnnutzung im Sondergebiet A errichten darf. Die Verwaltung hält den Kiosk planungsrechtlich grundsätzlich für zulässig, weist aber auf eine fehlende Nachweispflicht hin: Mindestens 60 Prozent der Nutzfläche müssen als Dauerwohnraum ausgewiesen sein. Der Bauausschuss soll die Einschätzung zur Kenntnis nehmen; die Gemeinde gibt eine entsprechende Stellungnahme an den Landkreis Wittmund ab.
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Ein Wohnhaus am Süderloog 28 soll saniert und zu einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umgebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen — der Landkreis Wittmund entscheidet allein. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis.
Am Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22; das Vorhaben ist danach grundsätzlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen und gibt keine Stellungnahme ab. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt nur zur Kenntnis — die Entscheidung trifft allein der Landkreis Wittmund.
Am Süderloog 30 soll eine Doppelhaushälfte mit zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen, da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde. Der Bauausschuss wird lediglich informiert; die Entscheidung trifft der Landkreis Wittmund.