Umgang mit der Pflichtfeuerwehrsatzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Dezember 2017
Beschlossen — einstimmig
am 28. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog setzt die am 01.11.17 beschlossene Pflichtfeuerwehrsatzung außer Kraft und beauftragt die Verwaltung mit der redaktionellen Überarbeitung. Die Überarbeitung erfolgt in Absprache mit dem Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog, dem Landkreis Wittmund und der Polizeidirektion Osnabrück. Im Nachgang hat sich gezeigt, dass eine redaktionelle Überarbeitung der Satzung erforderlich ist. Aus dem Gremium werden keine weiteren Fragen diesbezüglich gestellt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie im November 2017 beschlossene Pflichtfeuerwehrsatzung soll vorläufig außer Kraft gesetzt werden, weil eine Nachprüfung durch die Polizeidirektion Osnabrück missverständliche Formulierungen ergab. Im schlimmsten Fall wäre die Satzung vor Gericht als rechtswidrig einzustufen. Die Verwaltung soll den Text überarbeiten und dabei Freiwillige Feuerwehr, Landkreis Wittmund und Polizeidirektion Osnabrück einbeziehen. Die Satzung wird damit nicht aufgehoben, sondern nur korrigiert neu aufgesetzt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Bürgermeister Piszczan, als Folge-Beratung nach dem Erstbeschluss vom 1. November 2017 zur Pflichtfeuerwehrsatzung.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 1. November 2017, eine Pflichtfeuerwehrsatzung einzuführen. Eine solche Satzung ermöglicht es der Gemeinde, bei dauerhaft zu niedriger Einsatzstärke der Freiwilligen Feuerwehr auf eine Pflichtfeuerwehr umzustellen. Eine zweite Prüfung des Textes durch die Polizeidirektion Osnabrück stellte missverständliche Passagen fest, die vor Gericht zur Rechtswidrigkeit führen könnten.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Brandschutz auf Spiekeroog hängt an einer funktionsfähigen Feuerwehr — auf einer Insel ohne schnelle Festlandhilfe besonders wichtig. Solange die Satzung überarbeitet wird, gibt es kein rechtssicheres Instrument, um bei Personalmangel in der Freiwilligen Feuerwehr gegenzusteuern. Für den Alltag der Insulaner:innen ändert sich unmittelbar nichts; die Freiwillige Feuerwehr bleibt im Dienst.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat beschloss am 1. November 2017 die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung
- Eine zweite Prüfung ergab missverständliche Formulierungen, die die Satzung angreifbar machen
- Die Satzung soll vorläufig außer Kraft gesetzt, aber nicht aufgehoben werden
- Die Verwaltung wird mit einer redaktionellen Überarbeitung beauftragt
- Die Überarbeitung erfolgt gemeinsam mit Freiwilliger Feuerwehr, Landkreis Wittmund und Polizeidirektion Osnabrück
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/131/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Für den Bau der neuen Rettungswache bei der Feuerwehr Spiekeroog sollen Grundstücksgrenzen zwischen Gemeinde und Landkreis Wittmund bereinigt werden. Die neue Wache liegt teils auf Gemeindeland, ein geplanter Anbau würde teils auf Landkreis-Grund liegen. Um ein einheitliches Baugrundstück zu schaffen, ist ein Landtausch mit Wertausgleich nötig. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss dieses Tauschvertrags bevollmächtigen.
Die Gemeinde Spiekeroog gibt sich eine neue Satzung für die Freiwillige Feuerwehr, die Dienstabläufe, Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit mit Verwaltung und Rat verbindlich regelt. Sie ersetzt die alte Feuerwehrsatzung von 1981. Der Satzungstext wurde mit Polizeidirektion Osnabrück und Landkreis Wittmund abgestimmt. Der Rat soll die Satzung zum 1. November 2018 in Kraft setzen.
Die Gemeinde Spiekeroog will eine Pflichtfeuerwehrsatzung einführen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz auch künftig sicherzustellen. Hintergrund ist ein drohender Personalrückgang bei der Freiwilligen Feuerwehr: Mehrere Kameraden scheiden in den kommenden Jahren altersbedingt aus, und ein Ausgleich über freiwillige Neuzugänge erscheint unwahrscheinlich. Die Satzung ermöglicht es der Gemeinde, geeignete Personen zwischen 18 und 55 Jahren zum Dienst in einer Pflichtfeuerwehr heranzuziehen. Der Rat soll den Beschluss zur Einführung fassen.
Die Gemeinde berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den Lärmschutzregeln abzuweichen. Ein Beschluss soll gefasst werden.