Feststellung eines Sitzverlustes gemäß § 52 NKomVG
Zusammenfassung
Wie das funktioniertRatsmitglied Jochen Bellstedt hat am 30.09.2025 schriftlich gegenüber dem Bürgermeister auf sein Ratsmandat verzichtet. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG erfüllt. Der Rat soll dies formal durch Beschluss feststellen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur formalen Feststellung eines Sitzverlustes im Gemeinderat, eingebracht auf Grundlage einer schriftlichen Verzichtserklärung eines Ratsmitglieds.
Hintergrund
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt in § 52, unter welchen Voraussetzungen ein Ratsmitglied seinen Sitz verliert. Ein freiwilliger schriftlicher Verzicht gegenüber dem Bürgermeister ist einer dieser Gründe. Der Rat muss das Vorliegen der Voraussetzungen anschließend per Beschluss förmlich feststellen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft die Zusammensetzung des Gemeinderats und ist eine formale Regularität ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag. Mittelbar kann ein freier Ratssitz durch Nachrücker:innen aus der Wählerliste besetzt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Jochen Bellstedt hat am 30.09.2025 schriftlich auf sein Ratsmandat verzichtet
- Die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG sind damit erfüllt
- Der Rat soll den Sitzverlust durch Beschluss förmlich feststellen
- Die Verzichtserklärung liegt der Vorlage als Anlage bei
Relevanz für Insulaner:innen: 2/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/082/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-882 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Verwaltung Vorlagen-Nr. 01/082/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025 Betreff: Feststellung eines Sitzverlustes gemäß § 52 NKomVG Sachverhalt: Mit Schreiben vom 30.09.2025 hat das Ratsmitglied Jochen Bellstedt mit einer schriftlichen Verzichtserklärung gegenüber dem Bürgermeister seinen sofortigen Verzicht auf sein Ratsmandat erklärt. Mit dieser Erklärung sind die Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG erfüllt. Somit ist der Sitzverlust im Gemeinderat festzustellen. Auf Grund von § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Gemeinderat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Feststellung des Sitzverlustes mit einem entsprechenden Beschluss festzustellen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass mit der schriftlichen Erklärung vom 30.09.2025 die Voraussetzungen des § 52 Abs.1 Nr. 1 NKomVG vorliegen und damit der Sitzverlust für das Ratsmitglied Jochen Bellstedt festzustellen ist. Spiekeroog, den 01.10.2025 (Seifert, Lutz) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Verzichtserklärung Jochen Bellstedt vom 30.09.2025
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.