Der Rat soll den Gästebeitrag — die Abgabe, die jede übernachtende Person auf Spiekeroog zahlt — deutlich anheben. Ab dem 15. März 2021 steigt der Satz für Erwachsene in der Hauptsaison von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht; Kinder zahlen dann 2,10 Euro statt 1,50 Euro. Gleichzeitig entfällt ab 2022 die bisherige Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer, die stattdessen freiwillig eine Jahreskarte erwerben können. Der Rat hat die Satzung zur 3. Änderung beschlossen.
Gästebeitrag
Wie der Tagessatz seit 2014 von 3,30 € auf 5,50 € gestiegen ist — und welche Beschlüsse dahinterstehen.
Der Gästebeitrag (vormals Kurbeitrag) finanziert wesentliche Teile der öffentlichen Infrastruktur, die Gäste nutzen: Strand, Promenade, Kultur. Die Höhe wird vom Gemeinderat per Satzung beschlossen. Diese Seite bündelt alle Beitrags-Vorlagen 2013–2025 und zeigt die Entwicklung in einer brand-eins-mäßigen Datengeschichte.
Aktueller Tagessatz für erwachsene Gäste. Festgelegt in der jeweils gültigen Gästebeitragssatzung — vom Gemeinderat per Beschluss.
Entwicklung 2014 – 2025
5 Datenpunkte aus Vorlagen- 20255,50 €01/085/2024
- 20215,00 €01/072/2020
- 20193,60 €01/118/2018
- 20173,30 €01/118/2016
- 20143,30 €0040/2013
Passende Vorlagen (18)
Der Rat soll die Beitragskalkulation für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für die Jahre 2014 bis 2016 beschließen. Erstellt hat sie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flick GmbH im Auftrag der Nordseebad Spiekeroog GmbH und der Gemeinde. Eine überarbeitete Fassung einzelner Seiten wurde nachgereicht, um ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu berücksichtigen. Der Beschluss bildet die Grundlage für die ab 2014 geltenden Satzungen zum Kurbeitrag und zum Fremdenverkehrsbeitrag.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.
Die Gemeinde Spiekeroog benennt ihre Kurbeitragssatzung in Gästebeitragssatzung um und passt sie an neue Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen an. Neben der Umbenennung enthält die Änderung inhaltliche Neuerungen: Zweitwohnungsbesitzer werden künftig automatisch jahresbeitragspflichtig, und die Beitragssätze steigen ab dem 15. März 2019 leicht an. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Die Gemeinde Spiekeroog verabschiedet ihren Haushalt 2018 mit ordentlichen Erträgen von 4.369.500 Euro und Aufwendungen von 4.373.700 Euro — der Ergebnishaushalt ist damit knapp nicht ausgeglichen. Größte Einnahmequellen sind Kurbeiträge (39 %), Gewerbesteuer (25 %) und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (9 %); größte Ausgabenposten sind Kreisumlage (632.300 Euro) und Personalaufwendungen. Der Eigenbetrieb 'Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog' plant Erträge von 480.450 Euro und Aufwendungen von 470.850 Euro. Der Gemeinderat soll beide Werke beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur des Kurbeitrags an. Ab dem 1. Januar 2017 sollen 45,16 % des Gesamtaufwands durch Kurbeiträge gedeckt werden — bisher waren es 49,6 %. Der Anteil durch sonstige Entgelte und Gebühren einschließlich Kurmittelleistungen steigt auf 47,87 %. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Kurbeitrag neu berechnen lassen und beauftragt dafür ein externes Büro. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) schreibt vor, dass die Beitragshöhe neu kalkuliert werden muss. Der Rat soll die Verwaltung ermächtigen, einen Dienstleister im Wettbewerbsverfahren zu beauftragen. Die Kosten trägt die NSB GmbH.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Kurzentrum als Satzung beschließen — das ist der abschließende Schritt, mit dem der Plan rechtskräftig wird. Das rund 2,8 Hektar große Plangebiet umfasst das Herzstück der touristischen Infrastruktur entlang der Wege Noorderpad und Noordertün mit Hallenbad, Kurmittelhaus, Haus des Gastes, Sporthalle und Feuerwehrgelände. Der Plan weist das Gebiet als Sonstiges Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen aus und lässt Erweiterungen für Gastronomie, Einzelhandel und Dauerwohnen zu. Die Stellungnahme der Nordseebad Spiekeroog GmbH liegt als Anlage vor und bestätigt die Berücksichtigung relevanter Hinweise.
Die Gemeinde Spiekeroog führt ab dem 1. Januar 2014 einen Fremdenverkehrsbeitrag ein. Alle Betriebe, die durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile erzielen, zahlen künftig 5 Prozent eines errechneten Messbetrags. Dieser Messbetrag ergibt sich aus dem Umsatz des Betriebs, multipliziert mit einem betriebsartspezifischen Vorteils- und Gewinnsatz. Der Rat soll die Fremdenverkehrsbeitragssatzung einschließlich der Betriebsartentabelle beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Kurbeitrag ab 2014: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro pro Übernachtung statt bisher 2,80 Euro, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro. Grundlage ist eine Kalkulation für 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro ermittelt hat. Der Rat soll die neue Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Die Gemeinde Spiekeroog plant, zum 01.01.2014 einen Fremdenverkehrsbeitrag einzuführen, der touristische Betriebe an den Kosten der Fremdenverkehrsinfrastruktur beteiligt. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Kalkulation für 2014 bis 2016 erstellt: Nach Abzug eines Gemeindeanteils von 25 Prozent verbleiben 142.600 Euro ungedeckter Aufwand pro Jahr. Der voraussichtliche Beitragssatz liegt bei 3,94 Prozent des beitragspflichtigen Umsatzes. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen vollständigen Satzungsentwurf zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Die Gemeinde korrigiert einen Fehler in der Gästebeitragssatzung vom November 2024: An- und Abreisetag werden wieder als ein gemeinsamer Tag gezählt, nicht als zwei getrennte Tage. Der Fehler entstand durch eine unglückliche Formulierung beim Wechsel von der Berechnung nach Übernachtungen zur Berechnung nach Aufenthaltstagen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2024 und stellt damit den früheren Berechnungsstand wieder her.
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH will das Kurmittelhaus umbauen und die bisherigen Kurmittelflächen in Büro-, Verwaltungs- und Gewerberäume sowie Praxisräume umnutzen. Der Rat soll der Gemeinde-Verwaltung den Auftrag geben, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag zu erteilen.
Die Gemeinde will ein Beratungsunternehmen beauftragen, den Gäste- bzw. Kurbeitrag neu zu berechnen. Anlass ist ein geplanter Umbau des Außenbereichs am Gäste- und Kurzentrum mit einer neuen Minigolfanlage, der jährliche Mehrkosten verursacht. Diese Mehrkosten dürfen auf den Gästebeitrag umgelegt werden, weshalb eine Neukalkulation nötig ist. Der Rat soll einer überplanmäßigen Ausgabe von 9.401 Euro für die Beauftragung der K+W Wirtschaftsberatungs GmbH in Kiel zustimmen.
Der Kurbeitrag auf Spiekeroog bleibt für die Jahre 2017 bis 2019 unverändert bei 3,30 Euro pro Nacht für Erwachsene in der Hauptsaison. Eine externe Kalkulation durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH hat ergeben, dass der rechnerisch ermittelte Satz bei 3,32 Euro liegt — also kaum über dem bisherigen Wert. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Satz ab dem 1. Januar 2017 weiter zu erheben.
Die Gemeinde Spiekeroog will von allen Beitragspflichtigen Auskünfte einholen, um eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufstellen zu können. Grundlage ist ein Aufstellungsbeschluss vom 10. März 2016. Das Auskunftsverlangen stützt sich auf das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG). Der Rat soll über dieses Auskunftsverlangen beraten und beschließen.
Der Gemeinderat soll auf Antrag von Ratsmitglied Warenski eine gemeinsame Stellungnahme gegen bestimmte Forderungen der Naturschutzverbände erarbeiten. Anlass ist eine Pressemitteilung von BUND, NABU und anderen Verbänden zum 30-jährigen Jubiläum des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, die sieben Forderungen an die Landesregierung enthält. Drei davon sieht der Antragsteller als Bedrohung für die Insel: strengere Befahrensregeln im Wattenmeer, Einschränkungen beim Ausbaggern der Fahrrinnen zu Inselhäfen sowie die Einführung eines Naturbeitrags analog zum Kurbeitrag. Ein konkreter Beschlusstext soll erst in der Sitzung gemeinsam entwickelt werden.
Die bisherige Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog ist gerichtlich für unwirksam erklärt worden, weshalb eine neue Satzung erarbeitet werden muss. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Satzung von 2013 beanstandet, weil eine nachvollziehbare Beitragskalkulation und ein ordnungsgemäß bestimmter Gemeindeanteil fehlten. Der Rat soll nun die Verwaltung beauftragen, einen neuen Satzungsentwurf vorzulegen.