Der Gästebeitrag auf Spiekeroog steigt ab dem 15. März 2021 auf 5,00 Euro pro Übernachtung für Erwachsene in der Hauptsaison (bisher 3,60 Euro). Gleichzeitig entfällt ab 2022 die automatische Beitragspflicht für Zweitwohnungsbesitzer — sie zahlen dann nur noch freiwillig. Neu eingeführt wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro für Rückerstattungsanträge bei vorzeitiger Abreise. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen.
Gästebeitrag
Wie der Tagessatz seit 2014 von 3,30 € auf 5,50 € gestiegen ist — und welche Beschlüsse dahinterstehen.
Der Gästebeitrag (vormals Kurbeitrag) finanziert wesentliche Teile der öffentlichen Infrastruktur, die Gäste nutzen: Strand, Promenade, Kultur. Die Höhe wird vom Gemeinderat per Satzung beschlossen. Diese Seite bündelt alle Beitrags-Vorlagen 2013–2025 und zeigt die Entwicklung in einer brand-eins-mäßigen Datengeschichte.
Aktueller Tagessatz für erwachsene Gäste. Festgelegt in der jeweils gültigen Gästebeitragssatzung — vom Gemeinderat per Beschluss.
Entwicklung 2014 – 2025
5 Datenpunkte aus Vorlagen- 20255,50 €01/085/2024
- 20215,00 €01/072/2020
- 20193,60 €01/118/2018
- 20173,30 €01/118/2016
- 20143,30 €0040/2013
Passende Vorlagen (17)
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.
Die Gemeinde Spiekeroog benennt ihre Kurbeitragssatzung in Gästebeitragssatzung um und passt sie an neue Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen an. Neben der Umbenennung enthält die Änderung inhaltliche Neuerungen: Zweitwohnungsbesitzer werden künftig automatisch jahresbeitragspflichtig, und die Beitragssätze steigen ab dem 15. März 2019 leicht an. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Die Gemeinde Spiekeroog verabschiedet ihren Haushalt 2018 mit ordentlichen Erträgen von 4.369.500 Euro und Aufwendungen von 4.373.700 Euro — der Ergebnishaushalt ist damit knapp nicht ausgeglichen. Größte Einnahmequellen sind Kurbeiträge (39 %), Gewerbesteuer (25 %) und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (9 %); größte Ausgabenposten sind Kreisumlage (632.300 Euro) und Personalaufwendungen. Der Eigenbetrieb 'Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog' plant Erträge von 480.450 Euro und Aufwendungen von 470.850 Euro. Der Gemeinderat soll beide Werke beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur des Kurbeitrags an. Ab dem 1. Januar 2017 sollen 45,16 % des Gesamtaufwands durch Kurbeiträge gedeckt werden — bisher waren es 49,6 %. Der Anteil durch sonstige Entgelte und Gebühren einschließlich Kurmittelleistungen steigt auf 47,87 %. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Kurbeitrag neu berechnen lassen und beauftragt dafür ein externes Büro. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) schreibt vor, dass die Beitragshöhe neu kalkuliert werden muss. Der Rat soll die Verwaltung ermächtigen, einen Dienstleister im Wettbewerbsverfahren zu beauftragen. Die Kosten trägt die NSB GmbH.
Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Diese Satzung regelt, wer in der Gemeinde einen Beitrag zum Fremdenverkehr leisten muss — typischerweise Gewerbetreibende, die vom Tourismus profitieren. Ob es um eine Neufassung, Änderung oder erstmalige Verabschiedung geht, ist dem Titel allein nicht zu entnehmen.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Kurbeitrag ab 2014: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro pro Übernachtung statt bisher 2,80 Euro, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro. Grundlage ist eine Kalkulation für 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro ermittelt hat. Der Rat soll die neue Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages. Dabei geht es um eine neue Abgabe, die Betriebe oder Personen zahlen sollen, die wirtschaftlich vom Tourismus auf der Insel profitieren. Ein Beschluss über Einführung und Ausgestaltung des Beitrags soll in der Sitzung gefasst werden.
Die Gemeinde korrigiert einen Fehler in der Gästebeitragssatzung vom November 2024: An- und Abreisetag werden wieder als ein gemeinsamer Tag gezählt, nicht als zwei getrennte Tage. Der Fehler entstand durch eine unglückliche Formulierung beim Wechsel von der Berechnung nach Übernachtungen zur Berechnung nach Aufenthaltstagen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2024 und stellt damit den früheren Berechnungsstand wieder her.
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH will das Kurmittelhaus umbauen und die bisherigen Kurmittelflächen in Büro-, Verwaltungs- und Gewerberäume sowie Praxisräume umnutzen. Der Rat soll der Gemeinde-Verwaltung den Auftrag geben, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag zu erteilen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll das Prädikat „Nordseeheilbad
Die Gemeinde will ein Beratungsunternehmen beauftragen, den Gäste- bzw. Kurbeitrag neu zu berechnen. Anlass ist ein geplanter Umbau des Außenbereichs am Gäste- und Kurzentrum mit einer neuen Minigolfanlage, der jährliche Mehrkosten verursacht. Diese Mehrkosten dürfen auf den Gästebeitrag umgelegt werden, weshalb eine Neukalkulation nötig ist. Der Rat soll einer überplanmäßigen Ausgabe von 9.401 Euro für die Beauftragung der K+W Wirtschaftsberatungs GmbH in Kiel zustimmen.
Der Kurbeitrag auf Spiekeroog bleibt für die Jahre 2017 bis 2019 unverändert bei 3,30 Euro pro Nacht für Erwachsene in der Hauptsaison. Eine externe Kalkulation durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH hat ergeben, dass der rechnerisch ermittelte Satz bei 3,32 Euro liegt — also kaum über dem bisherigen Wert. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Satz ab dem 1. Januar 2017 weiter zu erheben.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über das weitere Vorgehen zur Überarbeitung oder Neufassung ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die Gewerbetreibende zahlen, die mittelbar vom Tourismus profitieren. Ein Beschluss über die nächsten Schritte soll gefasst werden.
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) will die Strandversorgungsinfrastruktur am Hauptstrand baulich weiterentwickeln. Behördliche Abstimmungen haben ergeben, dass dafür ein Bauleitverfahren nötig ist. Die NSB trägt die Finanzierungskosten des Verfahrens, da sie über einen Betrauungsakt mit dem Seebadbetrieb beauftragt ist. Die Gemeindeverwaltung übernimmt die hoheitlichen Verfahrensschritte; ihre Personalkosten werden über die Gästebeitragskalkulation abgerechnet.
Der Gemeinderat soll auf Antrag von Ratsmitglied Warenski eine gemeinsame Stellungnahme gegen bestimmte Forderungen der Naturschutzverbände erarbeiten. Anlass ist eine Pressemitteilung von BUND, NABU und anderen Verbänden zum 30-jährigen Jubiläum des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, die sieben Forderungen an die Landesregierung enthält. Drei davon sieht der Antragsteller als Bedrohung für die Insel: strengere Befahrensregeln im Wattenmeer, Einschränkungen beim Ausbaggern der Fahrrinnen zu Inselhäfen sowie die Einführung eines Naturbeitrags analog zum Kurbeitrag. Ein konkreter Beschlusstext soll erst in der Sitzung gemeinsam entwickelt werden.