Vereidigung des Bürgermeisters
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. November 2014
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 13. November 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Matthias Piszczan wurde in der Ratssitzung vom 13. November 2014 als Bürgermeister der Gemeinde Spiekeroog vereidigt. Die Vereidigung nahm die stellvertretende Bürgermeisterin per Handschlag vor, wie es das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vorschreibt.
Einordnung
Formale Verwaltungsvorlage zur gesetzlich vorgeschriebenen Vereidigung des neu gewählten Bürgermeisters, eingebracht durch die Gemeindeverwaltung.
Hintergrund
Nach Paragraph 81 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) muss ein neu gewählter Bürgermeister vor Amtsantritt einen Diensteid leisten. Die Vereidigung erfolgt in einer öffentlichen Ratssitzung. Matthias Piszczan trat damit sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Spiekeroog an.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vereidigung ist eine gesetzliche Formalie zum Amtsantritt des Bürgermeisters und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag. Sie dokumentiert den Abschluss der Amtsübergabe.
Die wichtigsten Punkte
- Matthias Piszczan leistete in der Ratssitzung am 13. November 2014 seinen Diensteid als Bürgermeister
- Die Vereidigung nahm die stellvertretende Bürgermeisterin per Handschlag vor
- Rechtsgrundlage ist Paragraph 81 Absatz 1 NKomVG
- Piszczan schwor auf Grundgesetz, Niedersächsische Verfassung und gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/088/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-863 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Vereidigung des BürgermeistersPDF; CHARSET=UTF-854 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll Bürgermeister Patrick Kösters als Vertreter der Gemeinde Spiekeroog in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH wählen. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schreibt vor, dass der Bürgermeister diese Rolle nicht automatisch innehat, sondern vom Rat gewählt werden muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Kösters förmlich zu entsenden und zu bevollmächtigen.
Der Rat soll Andreas Friedhoff zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellen. Der bisherige Stellvertreter, Herr Koffinke, ist aus der Verwaltung ausgeschieden. Friedhoff ist zugleich der neue Kämmerer der Gemeinde. Der Beschlussvorschlag lautet, ihn förmlich in diese Funktion zu berufen.
Der Rat soll Lutz Seifert, den allgemeinen Vertreter von Bürgermeister Patrick Kösters, offiziell als Stellvertreter in vier kommunalen Gesellschaften und einem Wasserverband benennen. Betroffen sind die Gesellschafterversammlungen von Nationalpark-Haus Wittbülten Spiekeroog gGmbH, FriesenEnergie GmbH und Nordseebad Spiekeroog GmbH sowie der Aufsichtsrat der Nordseebad Spiekeroog GmbH. Zusätzlich soll Seifert als Vertreter in die Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes OOWV gewählt werden.
Der Rat soll die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters von 102,26 Euro auf 105,00 Euro und die des allgemeinen Vertreters von 68,51 Euro auf 70,00 Euro anheben. Grundlage ist eine Anpassung der Höchstbeträge durch das Niedersächsische Innenministerium. Die letzte Erhöhung dieser Beträge erfolgte 1986. Der Rat beschließt, die neuen gesetzlichen Höchstbeträge in Kraft zu setzen.