Benennung des Vertreters der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2022
Beschlossen — einstimmig
am 24. November 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, Bürgermeister Patrick Kösters als Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH zu entsenden und berechtigt ihn, die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin zu vertreten. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll Bürgermeister Patrick Kösters als Vertreter der Gemeinde Spiekeroog in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH wählen. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schreibt vor, dass der Bürgermeister diese Rolle nicht automatisch innehat, sondern vom Rat gewählt werden muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Kösters förmlich zu entsenden und zu bevollmächtigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur formalen Wahl eines Gemeindevertreters in einer Beteiligungsgesellschaft. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog ist Gesellschafterin des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH. Nach § 86 Abs. 1 S. 3 NKomVG — dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz — ist der Bürgermeister nicht von Amts wegen Vertreter in solchen Gesellschaften. § 138 Abs. 1 S. 1 NKomVG verpflichtet den Rat, diese Person förmlich zu wählen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Diese Vorlage regelt eine verwaltungsrechtliche Formalität ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag. Sie stellt lediglich sicher, dass die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums handlungsfähig vertreten ist.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde ist Gesellschafterin des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH
- Das NKomVG schreibt vor, dass der Rat den Gemeindevertreter in Gesellschaften förmlich wählt
- Vorgeschlagen wird Bürgermeister Patrick Kösters als Vertreter
- Kösters soll zugleich bevollmächtigt werden, die Gemeinde als Gesellschafterin zu vertreten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/095/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung informiert den Rat darüber, dass Bürgermeister und Allgemeiner Vertreter weiterhin die Gemeinde im Beirat und in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH vertreten. Eine formelle Ratsentscheidung ist dafür nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nicht nötig. Die Bestellung wird von der Verwaltung kraft Amtes fortgeführt.
Der Rat berät über Weisungen an seine Vertreter:innen in der Gesellschafterversammlung der NSB (Norder Seebäder-Betriebsgesellschaft oder vergleichbare kommunale Gesellschaft), um eine Fortführungsprognose umzusetzen. Eine Fortführungsprognose ist ein Dokument, das bewertet, ob ein Unternehmen dauerhaft weitergeführt werden kann. Der Rat soll seinen Gesellschaftervertretern konkrete Abstimmungsvorgaben für die Gesellschafterversammlung mitgeben.
Der Rat soll eine Aufhebungssatzung für den Hafen-Tarif Spiekeroog beschließen. Damit würde die bisher geltende Satzung, die Gebühren oder Entgelte im Hafen Spiekeroog regelt, formal außer Kraft gesetzt. Ein Nachfolgereglement ist aus dem Titel nicht erkennbar.
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