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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Benennung des Vertreters der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 24. November 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, Bürgermeister Patrick Kösters als Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH zu entsenden und berechtigt ihn, die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin zu vertreten. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat soll Bürgermeister Patrick Kösters als Vertreter der Gemeinde Spiekeroog in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH wählen. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schreibt vor, dass der Bürgermeister diese Rolle nicht automatisch innehat, sondern vom Rat gewählt werden muss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Kösters förmlich zu entsenden und zu bevollmächtigen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur formalen Wahl eines Gemeindevertreters in einer Beteiligungsgesellschaft. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog ist Gesellschafterin des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH. Nach § 86 Abs. 1 S. 3 NKomVG — dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz — ist der Bürgermeister nicht von Amts wegen Vertreter in solchen Gesellschaften. § 138 Abs. 1 S. 1 NKomVG verpflichtet den Rat, diese Person förmlich zu wählen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Diese Vorlage regelt eine verwaltungsrechtliche Formalität ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag. Sie stellt lediglich sicher, dass die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums handlungsfähig vertreten ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde ist Gesellschafterin des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH
  • Das NKomVG schreibt vor, dass der Rat den Gemeindevertreter in Gesellschaften förmlich wählt
  • Vorgeschlagen wird Bürgermeister Patrick Kösters als Vertreter
  • Kösters soll zugleich bevollmächtigt werden, die Gemeinde als Gesellschafterin zu vertreten

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/095/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. November 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Bestätigung der Mitglieder für den Beirat des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH
01/052/2020Informationsvorlage

Die Verwaltung informiert den Rat darüber, dass Bürgermeister und Allgemeiner Vertreter weiterhin die Gemeinde im Beirat und in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH vertreten. Eine formelle Ratsentscheidung ist dafür nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nicht nötig. Die Bestellung wird von der Verwaltung kraft Amtes fortgeführt.

Wichtig für die Insel
Beratung und Weisungsbeschluss an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der NSB zur Umsetzung der Fortführungsprognose
01/055/2013Sitzungsvorlage

Der Rat berät über Weisungen an seine Vertreter:innen in der Gesellschafterversammlung der NSB (Norder Seebäder-Betriebsgesellschaft oder vergleichbare kommunale Gesellschaft), um eine Fortführungsprognose umzusetzen. Eine Fortführungsprognose ist ein Dokument, das bewertet, ob ein Unternehmen dauerhaft weitergeführt werden kann. Der Rat soll seinen Gesellschaftervertretern konkrete Abstimmungsvorgaben für die Gesellschafterversammlung mitgeben.

Beratung und Beschluss über die Vereinbarung mit dem SSC
01/110/2017Sitzungsvorlage

Der Rat soll eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Spiekeroog und dem Spiekerooger Segelclub (SSC) nachträglich bestätigen. Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens hatte der SSC einen Nachbarwiderspruch eingelegt; auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2016 wurden Regelungen getroffen, denen der SSC zugestimmt und seinen Widerspruch zurückgezogen hat. Der Rat soll diese Regelungen nun formal bestätigen.

Benennung des Vertreters der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung des Umweltzentrums Wittbülten gGmbH — Spiekeroog-Radar