Beratung und Beschluss über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und dessen allgemeinen Vertreters
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die im § 3 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung genanten Beträge für den/die Bürgermeister/in und ihren/seinen Allgemeinen Vertreter/in im Amt. RV Bücking stellt die Beschlussvorlage kurz vor und verweist auf die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung aus dem Jahre 1986.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters von 102,26 Euro auf 105,00 Euro und die des allgemeinen Vertreters von 68,51 Euro auf 70,00 Euro anheben. Grundlage ist eine Anpassung der Höchstbeträge durch das Niedersächsische Innenministerium. Die letzte Erhöhung dieser Beträge erfolgte 1986. Der Rat beschließt, die neuen gesetzlichen Höchstbeträge in Kraft zu setzen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage des Bürgermeisters an den Rat zur Beschlussfassung über die Anpassung der Aufwandsentschädigungen. Der Verwaltungsausschuss berät vorab, der Rat fasst den abschließenden Beschluss.
Hintergrund
Die Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung regelt die maximalen monatlichen Aufwandsentschädigungen für Bürgermeister:innen und deren Stellvertreter:innen. Das Innenministerium hat diese Höchstbeträge angehoben. Die bisher geltenden Beträge stammten noch aus dem Jahr 1986 und waren seitdem nicht verändert worden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderung betrifft unmittelbar nur den Bürgermeister und seinen allgemeinen Vertreter. Die Mehrkosten für die Gemeindekasse sind gering: Die Erhöhung beträgt zusammen rund 4,23 Euro monatlich. Für den allgemeinen Inselalltag ergibt sich keine direkte Auswirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters steigt von 102,26 Euro auf 105,00 Euro
- Die Entschädigung des allgemeinen Vertreters steigt von 68,51 Euro auf 70,00 Euro
- Die letzte Anpassung dieser Beträge erfolgte 1986
- Grundlage ist eine Änderung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung durch das Innenministerium
- Der Rat soll die neuen gesetzlichen Höchstbeträge beschließen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/049/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-873 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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