Beratung und Beschluss über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und dessen allgemeinen Vertreters
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die im § 3 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung genanten Beträge für den/die Bürgermeister/in und ihren/seinen Allgemeinen Vertreter/in im Amt. RV Bücking stellt die Beschlussvorlage kurz vor und verweist auf die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung aus dem Jahre 1986.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat berät und beschließt über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und seinen allgemeinen Vertreter. Es handelt sich um eine finanzielle Regelung für das ehrenamtliche kommunale Spitzenamt und dessen Stellvertretung.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Spiekeroog. Es geht um die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für zwei kommunale Ehrenämter.
Hintergrund
Bürgermeister und allgemeiner Vertreter üben ihr Amt in der Gemeinde Spiekeroog ehrenamtlich aus. Für solche Ehrenämter sieht das niedersächsische Kommunalrecht eine Aufwandsentschädigung vor, über deren konkrete Höhe der Rat beschließt. Nur der Titel der Vorlage lag vor; Details zu Beträgen oder Vorgängerbeschlüssen sind nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft die Verwendung von Gemeindemitteln für die Entschädigung von Ehrenamtsträgern. Für den Großteil der Insulaner:innen hat sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag, ist aber als Verwendung öffentlicher Mittel transparent zu machen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat beschließt über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters
- Ebenso wird die Entschädigung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters geregelt
- Beide Ämter werden in Spiekeroog ehrenamtlich ausgeübt
- Zu konkreten Beträgen oder Änderungen liegt kein Dokument vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/049/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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