8. FNP-Änderung | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Dezember 2025
Beschlossen — einstimmig
am 18. Dezember 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (siehe Anlagen) zur Kenntnis. 2. Der Rat der Gemeinde beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 3. Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der aktualisierten Planunterlagen erfolgt. Die Aktualisierung umfasst den unveränderten gemeinsamen Umweltbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ in Verbindung mit dem ergänzten Biotoptypenplan. Die aktualisierten Unterlagen werden Bestandteil der Offenlage. 4. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Das rund 0,86 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße Westend im Norden und der Trasse der Museumspferdebahn im Süden. Die Änderung passt eine frühere Darstellung aus der 6. FNP-Änderung an die aktuelle Planungssystematik an: Aus dem bisherigen Sondergebiet wird eine Sonderbaufläche Wohnen/Ferienwohnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung nach Paragraf 3 Abs. 2 und Paragraf 4 Abs. 2 BauGB durchführt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans, eingebracht vom Bereich Bauen und Planung. Das Verfahren befindet sich in der Phase der öffentlichen Auslegung nach Paragraf 3 Abs. 2 BauGB, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof.
Hintergrund
Der Rat hat am 22.11.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 8. FNP-Änderung gefasst. Die betroffene Fläche war bereits in der 6. FNP-Änderung von 2009 als Sondergebiet dargestellt, wurde aber nie in einen verbindlichen Bebauungsplan überführt. Mit der 7. FNP-Änderung hat die Gemeinde ihre Planungssystematik geändert: Der Flächennutzungsplan weist künftig nur noch Bauflächen aus, die erst auf Bebauungsplanebene zu konkreten Baugebieten werden. Die 8. Änderung vollzieht diese Umstellung für das Westend-Areal nach und regelt zudem den deichnahen Bereich neu.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Planung legt den planerischen Rahmen für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet am westlichen Dorfrand fest. Wer dort Wohnraum sucht oder eine Ferienwohnung betreiben möchte, ist mittelbar betroffen. Bürger:innen können im Rahmen der jetzt beschlossenen Auslegung Stellungnahmen einreichen. Die Fläche grenzt an den Deich; Hochwasserschutzbelange sind Teil der Abwägung.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet umfasst rund 0,86 Hektar westlich der Bebauung an der Straße Westerloog
- Die bisherige Darstellung als Sondergebiet SO 1 wird in eine Sonderbaufläche Wohnen/Ferienwohnen umgewandelt
- Die Änderung läuft im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof
- Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fand bereits von Dezember 2024 bis Januar 2025 statt
- Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die formelle Auslegung nach Paragraf 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/100/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 5 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (5)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-897 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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- 📄00 Aenderungsbereich 8 FNPPDF; CHARSET=UTF-8157 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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- 📄01 2025 11 03 11797 8 FNP Ae EPDF; CHARSET=UTF-84.6 MB≈ 17 k Zeichen Volltext
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- 📄02 2025 12 01 11797 fnp begr EPDF; CHARSET=UTF-8539 kB≈ 34 k Zeichen Volltext
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- 📄03 2025 12 01 11797 gem UB EPDF; CHARSET=UTF-8717 kB≈ 99 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog startet die Bauleitplanung für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet nördlich der Gleistrasse der Pferdebahn, hinter der Bebauung an der Westerloog bis zum Deich. Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B, das Dauerwohnraum und Ferienwohnungen mischen soll. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde. Der Rat soll den neuen Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog legt den Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aus. Das Plangebiet umfasst rund 42 Hektar und damit den Großteil des Siedlungsbereichs der Insel. Ziel ist es, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen planungsrechtlich zu steuern und Gewerbeflächen im Dorfkern zu erhalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Planentwurf zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung zu beauftragen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) abschließend beschließen. Die Planänderung umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel auf rund 42 Hektar und schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 Dorf. Kernziel ist, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen geordnet zu steuern, Gewerbeflächen in der Ortsmitte zu erhalten und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zuzustimmen und die 7. FNP-Änderung festzustellen.
Die Gemeinde legt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Dorf Teil A erneut öffentlich aus und beteiligt Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut. Der Planentwurf vom März 2016 sichert Dauerwohnen und touristisches Wohnen im Ortszentrum planungsrechtlich ab. Ausgenommen aus dem Plangebiet sind die Bereiche Seerose mit Seeröschen sowie der Frischemarkt, die separat weiterverfolgt werden. Der Rat soll den Entwurf billigen und die Auslegung beschließen.