Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

8. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 21 "Am Bahnhof"

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Gemeinde Spiekeroog beschließt neu die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Bauleitplanung; es handelt sich um einen neuen Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 21 „Am Bahnhof

Hintergrund

Ein erster Aufstellungsbeschluss für diesen Bereich (damals unter „Dorf Teil D

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Planung zielt darauf ab, neuen Dauerwohnraum auf der Insel zu schaffen – gemischt mit Ferienwohnungen. Davon könnten Insulaner:innen profitieren, die auf Mietwohnungen angewiesen sind. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand nahe dem ehemaligen Bahnhof; konkrete Bauvorhaben entstehen erst nach Abschluss des mehrstufigen Verfahrens.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Plangebiet liegt nördlich der Spiekerooger Pferdebahn-Gleistrasse, hinter der Bebauung an der Westerloog, bis zum Deich
  • Der frühere Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde
  • Geplant ist eine Sonderbaufläche „Wohnen/Ferienwohnen
  • Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen eines Vorentwurfs die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen
  • FNP-Änderung und B-Plan werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig aufgestellt

Relevanz für Insulaner:innen: 8/10

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Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/089/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (2)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    8. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplan
    Nr. 21 "Am Bahnhof"
    Sachverhalt:
    Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 (Zeichen 01/157/2021) den
    Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung Nr. 21 „Dorf T eilD“ gefasst. Das Verfahren
    wurde zunächst zurückgestellt, da dem Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ Priorität eingeräumt
    wurde. Dieser Bebauungsplan ist nunmehr rechtswirksam.
    Entgegen dem bisherigen Aufstellungsbeschluss wird das Plangebiet neu gefasst, es
    umfasst künftig die Fläche nördlich der Gleistrasse der Spiekerooger Pferdebahn – hinter der
    bestehenden Bebauung an der Gemeindestraße „Westerloog“ bis zum Deich. Der Bereich
    der Änderung des Flächennutzungsplans und der räumliche Geltungsbereich des
    Bebauungsplans sind identisch und der Anlage zu entnehmen.
    Mit dieser Planung wird die bauliche Entwicklung in der Nachbarschaft des ehemaligen
    Bahnhofsgebäudes aufgegriffen und fortgeführt; der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
    „Am Bahnhof“. Beide Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
    durchgeführt.
    Die Bauleitplanung der Gemeinde Spiekeroog verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen
    Voraussetzungen für die Neuanlage von Dauerwohnraum in angemessener Durchmischung
    mit Ferienwohnungen zu schaffen, wobei der prägenden Charakter des Inseldorfs erhalten
    und der Eingriff in die wertvolle umgebende Naturlandschaft möglichst geringgehalten
    werden soll. Regelungen zur Begünstigung einer ökologischen Bebauung sollen zudem eine
    positive Vorbildfunktion für andere Baugebiete auf Spiekeroog darstellen.
    Aufgrund der Lage des Plangebiets am Randbereich des Inseldorfs, wo der Deich eine
    natürliche optische Abgrenzung bildet, bietet sich hier die Möglichkeit, eine maßvolle
    Bebauung in „zweiter Reihe“ vorzusehen, die den städtebaulichen Rahmen des Ortsbildes
    angemessen ergänzt. Beabsichtigt ist dabei die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der
    Zweckbestimmung „Wohnen/Ferienwohnen“ bzw. eines Sondergebiets
    „Wohnen/Ferienwohnen B“, angelehnt an die 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie
    den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird der Aufstellungsbeschluss vom
    07.10.2021 aufgehoben. Es beginnen beide Bauleitplanungen neu.
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/089/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 12.11.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.11.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Beschlussvorschlag:
    1. Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans
    Nr. 21 „Am Bahnhof“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der
    gemeinsame Aufstellungsbeschluss vom 07.10.2021 wird aufgehoben. Der
    vorliegende Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
    machen.
    2. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung,
    sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligung gemäß § 3
    Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
    Anlagenverzeichnis:
    01_Aenderungsbereich_Geltungsbereich
    Spiekeroog, den 07.11.2024
    (Bruns, Maren)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

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    01 Aenderungsbereich Geltungsbereich
    PDF; CHARSET=UTF-8157 kB0 k Zeichen Volltext
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    Anlage: Ausschnitt aus der Amtlichen Basiskarte (ohne Maßstab) mit
    Änderungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und dem räumlichen
    Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof“

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. November 2024, 20:03 UhrEntscheidungeinstimmig