8. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 21 "Am Bahnhof"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. November 2024
Beschlossen — einstimmig
am 22. November 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der gemeinsame Aufstellungsbeschluss vom 07.10.2021 wird aufgehoben. Der vorliegende Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. RV Redelfs stellt den Sachverhalt entsprechend der Sitzungsvorlage vor. Zudem erläutert sie den Planungsstand der Bauleitplanung. RM Jochen Bellstedt merkt an, dass es zur Entwicklung des Geltungsbereichs viele Diskussionen und in naher Vergangenheit einen Workshop gab, in dem sich die Ratsmitglieder mit der Potentialfläche und deren baulichen Nutzung auseinandergesetzt haben. Die Planung ermöglicht es, aus der Fläche Bauland zu machen. Die Eigentümerin der Fläche wird dieses zum Verkauf stellen. RV Redelfs betont, dass das zur Verfügung stellen der Fläche zwingend notwendig ist, um das Planungsziel zu erreichen. Die Gemeinde verfolgt mit der Bauleitplanung das Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung eines kleinen Neubaugebiets zu schaffen. Es ist vorgesehen, eine Mischung von Dauerwohnen und Ferienwohnen zuzulassen, wobei ein Mindestanteil an Dauerwohnen verbindlich vorgegeben wird. Damit soll zum einen der anhaltende Mangel an Dauerwohnraum auf der Insel gemindert und zum anderen die Gästebeherbergung gesichert und entwickelt werden. BM Kösters ergänzt, dass es sich bei dieser Potentialfläche um eine von mehreren identifizierten Potentialflächen auf der Insel handelt, die für die Erstellung von Wohnraum voraussichtlich am einfachsten und am schnellsten überplant und erschlossen werden kann.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog startet die Bauleitplanung für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet nördlich der Gleistrasse der Pferdebahn, hinter der Bebauung an der Westerloog bis zum Deich. Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B, das Dauerwohnraum und Ferienwohnungen mischen soll. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde. Der Rat soll den neuen Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss — dem formalen Startschuss für Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplans. Es handelt sich um den Beginn des Bauleitplanverfahrens; Auslegung und Satzungsbeschluss folgen in späteren Schritten.
Hintergrund
Der Rat hatte bereits im Oktober 2021 einen Aufstellungsbeschluss für das damalige Plangebiet Dorf Teil D gefasst. Das Verfahren ruhte, weil zunächst der Bebauungsplan Nr. 22 Dorf fertiggestellt wurde, der inzwischen rechtswirksam ist. Das Plangebiet wurde nun neu abgegrenzt: Es umfasst jetzt die Fläche nördlich der Pferdebahn-Gleistrasse, hinter der Westerloog bis zum Deich. Der alte Beschluss wird aus Gründen der Rechtssicherheit aufgehoben, beide Planungen starten neu im Parallelverfahren nach Baugesetzbuch.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs, zwischen der Westerloog und dem Deich. Dort sollen neue Gebäude entstehen, die sowohl Dauerwohnraum für Insulaner:innen als auch Ferienwohnungen beherbergen. Wer in der Nachbarschaft wohnt, wird das Gebiet durch neue Bebauung verändern sehen. Ökologische Baustandards sollen laut Vorlage als Vorbild für weitere Baugebiete auf Spiekeroog wirken.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet liegt nördlich der Pferdebahn-Gleistrasse hinter der Westerloog bis zum Deich
- Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B mit Dauerwohnraum und Ferienwohnungen im Mix
- Der alte Aufstellungsbeschluss von Oktober 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan werden gleichzeitig im Parallelverfahren aufgestellt
- Nach dem Beschluss soll die Verwaltung die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung einleiten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/089/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-885 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 📄01 Aenderungsbereich GeltungsbereichPDF; CHARSET=UTF-8157 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem Gelände 'Achter d'Utkiek' ein neues Wohngebiet für Dauerwohnungen von Insulaner:innen entwickeln. Dazu soll der Rat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Achter d'Utkiek' sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplans fassen, damit das Gebiet planungsrechtlich als Wohngebiet ausgewiesen werden kann. Ein früher beschlossener Planungswettbewerb (2019) wird dabei zurückgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen erster Entwürfe die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren durchzuführen.
Der Bauausschuss berät über den aktuellen Stand der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof. Ziel der Planung ist es, neuen Dauerwohnraum zu schaffen und ihn angemessen mit Ferienwohnungen zu mischen. Die formelle Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ist abgeschlossen; die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in die Planung eingearbeitet. Ein konkreter Beschluss wird gegebenenfalls erst in der Sitzung formuliert.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof zur formellen Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar grosse Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen den Strassen Westend und Westerloog sowie der Trasse der Museumspferdebahn. Ziel ist ein neues Wohngebiet mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil neben Ferienwohnungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Fruhbeteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 2 BauGB durchzufuhren.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) abschließend beschließen. Die Planänderung umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel auf rund 42 Hektar und schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 Dorf. Kernziel ist, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen geordnet zu steuern, Gewerbeflächen in der Ortsmitte zu erhalten und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zuzustimmen und die 7. FNP-Änderung festzustellen.