8. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 21 "Am Bahnhof"
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beschließt neu die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Bauleitplanung; es handelt sich um einen neuen Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 21 „Am Bahnhof
Hintergrund
Ein erster Aufstellungsbeschluss für diesen Bereich (damals unter „Dorf Teil D
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Planung zielt darauf ab, neuen Dauerwohnraum auf der Insel zu schaffen – gemischt mit Ferienwohnungen. Davon könnten Insulaner:innen profitieren, die auf Mietwohnungen angewiesen sind. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand nahe dem ehemaligen Bahnhof; konkrete Bauvorhaben entstehen erst nach Abschluss des mehrstufigen Verfahrens.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet liegt nördlich der Spiekerooger Pferdebahn-Gleistrasse, hinter der Bebauung an der Westerloog, bis zum Deich
- Der frühere Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde
- Geplant ist eine Sonderbaufläche „Wohnen/Ferienwohnen
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen eines Vorentwurfs die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen
- FNP-Änderung und B-Plan werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig aufgestellt
Relevanz für Insulaner:innen: 8/10
Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/089/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-885 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 21 "Am Bahnhof" Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 (Zeichen 01/157/2021) den Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung Nr. 21 „Dorf T eilD“ gefasst. Das Verfahren wurde zunächst zurückgestellt, da dem Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ Priorität eingeräumt wurde. Dieser Bebauungsplan ist nunmehr rechtswirksam. Entgegen dem bisherigen Aufstellungsbeschluss wird das Plangebiet neu gefasst, es umfasst künftig die Fläche nördlich der Gleistrasse der Spiekerooger Pferdebahn – hinter der bestehenden Bebauung an der Gemeindestraße „Westerloog“ bis zum Deich. Der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sind identisch und der Anlage zu entnehmen. Mit dieser Planung wird die bauliche Entwicklung in der Nachbarschaft des ehemaligen Bahnhofsgebäudes aufgegriffen und fortgeführt; der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Am Bahnhof“. Beide Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die Bauleitplanung der Gemeinde Spiekeroog verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuanlage von Dauerwohnraum in angemessener Durchmischung mit Ferienwohnungen zu schaffen, wobei der prägenden Charakter des Inseldorfs erhalten und der Eingriff in die wertvolle umgebende Naturlandschaft möglichst geringgehalten werden soll. Regelungen zur Begünstigung einer ökologischen Bebauung sollen zudem eine positive Vorbildfunktion für andere Baugebiete auf Spiekeroog darstellen. Aufgrund der Lage des Plangebiets am Randbereich des Inseldorfs, wo der Deich eine natürliche optische Abgrenzung bildet, bietet sich hier die Möglichkeit, eine maßvolle Bebauung in „zweiter Reihe“ vorzusehen, die den städtebaulichen Rahmen des Ortsbildes angemessen ergänzt. Beabsichtigt ist dabei die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Wohnen/Ferienwohnen“ bzw. eines Sondergebiets „Wohnen/Ferienwohnen B“, angelehnt an die 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird der Aufstellungsbeschluss vom 07.10.2021 aufgehoben. Es beginnen beide Bauleitplanungen neu. Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/089/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 12.11.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.11.2024 Betreff: - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der gemeinsame Aufstellungsbeschluss vom 07.10.2021 wird aufgehoben. Der vorliegende Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anlagenverzeichnis: 01_Aenderungsbereich_Geltungsbereich Spiekeroog, den 07.11.2024 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
- 📄01 Aenderungsbereich GeltungsbereichPDF; CHARSET=UTF-8157 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Anlage: Ausschnitt aus der Amtlichen Basiskarte (ohne Maßstab) mit Änderungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Bahnhof“
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.