Die Verwaltung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Planungsstand zur baulichen Erweiterung der Inselschule. Im Erdgeschoss sind Mensa und Ganztagsflächen vorgesehen, im Obergeschoss ein Wohngeschoss für öffentliche Beschäftigte. Die Grundkonzeption ist abgestimmt; eine belastbare Finanzierungsübersicht wird noch erarbeitet und später dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wohnen & Bauen
Wohnraum für Insulaner, Bauleitplanung, Sanierung, Gestaltungssatzung.
Wohnraum für Insulaner:innen ist auf Spiekeroog knapp. Die meisten Häuser im Ortskern sind Ferienwohnungen, Dauerwohnraum ist die Ausnahme — und Bauland ist quasi nicht vorhanden.
Die kommunalpolitischen Werkzeuge sind Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), Gestaltungssatzungen, das Erbbaurecht im Baugebiet Slurpad und das gemeindliche Einvernehmen bei einzelnen Bauanträgen. Wiederkehrende Großthemen sind die Erweiterung der Inselschule mit integriertem Lehrer- und Wohnraum, das Sanders Quartier sowie Nutzungsänderungen von Dauer- in Ferienwohnungen.
Die Linie zwischen „Wohnraum für Einheimische“ und „Bewahrung des Inselbilds“ zieht sich durch fast jede Beratung.
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Die Verwaltung schlägt vor, die Gestaltungssatzungen I und II der Gemeinde Spiekeroog zu ändern. Kern ist eine neue Kollisionsregelung, die klarstellt, dass Festsetzungen eines Bebauungsplans Vorrang vor der jeweiligen Gestaltungssatzung haben. Außerdem soll ein Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der bei Nebengebäuden unbeabsichtigt strengere Dachvorgaben erzeugte. In der Gestaltungssatzung II wird zudem geprüft, ob Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) künftig zugelassen werden können. Der Bauausschuss soll die Änderungsverfahren einleiten.
Für das Grundstück Wittdün 4 wurde ein Bauantrag auf Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes gestellt. Das Vorhaben sieht eine Dauerwohnung sowie zwei Ferienwohnungen vor. Die Verwaltung sieht keine Bedenken und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und das Einvernehmen zu erteilen.
Ein Bauvorhaben am Noorderloog 2 hat sich durch Winterwetter und unvorhergesehene Schäden an einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1902 verzögert. Der Eigentümer beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Bauzeitenregelung, damit Rest- und Aufräumarbeiten bis zum 11. Juni 2026 fortgeführt werden können. Die Gemeinde soll diese Ausnahme gemäß ihrer Lärmschutzverordnung genehmigen, unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.
Für das Bauvorhaben Süderloog 28 wird eine Verlängerung der erlaubten Bauzeiten bis zum 14. Juni 2026 beantragt. Ursache sind witterungsbedingte Verzögerungen im Winter durch Schnee und Eis. Zusätzlich blockieren ab dem 18. Mai 2026 geplante Leitungsverlegearbeiten des OOWV den Beginn der Außenanlagen. Der Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
Für ein Bauvorhaben am Süderloog 30 wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Bauzeitenregelung beantragt. Der Bauherr begründet die Verzögerung mit witterungsbedingten Ausfällen im Winter (Schnee und Eis) und beantragt eine Verlängerung der Bauzeit bis zum 21. Juni 2026. Anwohnende wurden zur Stellungnahme angehört; die Stellungnahmen werden zur Ratssitzung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
Das Ordnungsamt beantragt eine Ausnahmegenehmigung von der gemeindlichen Bauzeitenregelung für die Hotelerweiterung Inselfriede, Südermenss 1. Wegen winterlicher Wetterlagen mit Schnee und Eis verzögerten sich die Bauarbeiten. Die wesentlichen Arbeiten sollen bis 31. Mai 2026 abgeschlossen sein; für Rest- und Aufräumarbeiten sowie die Rückführung einer Lagerfläche zur Pferdeweide wird eine Verlängerung bis 14. Juni 2026 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Verlängerung vor, unter Einhaltung der Ruhezeiten.
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Hotels Inselfriede soll das Regenwasserentwässerungskonzept geändert werden. Statt einer unfallgefährdenden offenen Rinne wird eine erdverlegte Rohrleitung unter einer Gemeindestraße verlegt. Die Gemeinde muss dieser Nutzung öffentlicher Flächen zustimmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verlegung zu erlauben und eine Nutzungsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu schließen.
Die Verwaltung stellt dem Rat den aktuellen Planungsstand für den Erweiterungsbau der Inselschule vor. Finalisiert wurden Dachform, Erdgeschoss-Grundriss (Schule und Ganztagsbetrieb) sowie die Wohnungsgrundrisse im Obergeschoss. Für den Eingangsbereich liegen drei Varianten vor, zu denen der Rat ein Stimmungsbild abgeben soll. Der Beschlussvorschlag sieht Kenntnisnahme und Erörterung vor, kein abschließendes Beschlussfassen.
Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. beantragt die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses in einem Kurheim: Statt einer Mitarbeiterwohnung sollen dort künftig zwei Wohnungen für Kurteilnehmende sowie ein Gemeinschafts- und ein Bereitschaftsraum entstehen. Die Wohnfläche erhöht sich geringfügig um rund 4,5 Quadratmeter. Die Gemeinde muss dazu ihr planungsrechtliches Einvernehmen sowie ihr Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beide Einvernehmen zu erteilen.
Der Bauausschuss berät den aktuellen Architektenentwurf für das geplante Bauprojekt „Sanders Quartier
Die Verwaltung erläutert dem Bauausschuss, wie die Geschossfläche (GF) im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
Ein Gebäudeeigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein als Dauerwohnen genehmigtes Gebäude offiziell als Ferienwohnungen nutzen zu dürfen. Das Gebäude ist Teil eines Drei-Gebäude-Ensembles und wird laut Vorlage seit seiner Errichtung faktisch ausschließlich als Ferienwohnung genutzt. Die Verwaltung sieht keinen Verstoß gegen die Erhaltungssatzung und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und das Einvernehmen nach § 172 BauGB erteilen.
Der Rat soll den Entwurf des Dorfentwicklungsplans für die Dorfregion VierInseln (Spiekeroog und drei weitere Inseln) beschließen und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einleiten. Der Plan ist ein informelles Planungsinstrument nach der ZILE-Richtlinie und Voraussetzung für Fördermittelanträge. Gleichzeitig soll die Verwaltung die Umsetzungsbegleitung durch ein externes Büro ausschreiben und einen Förderantrag stellen. Spiekeroog übernimmt die Federführung für die gesamte Dorfregion.
Der Rat soll die Dachform für den geplanten Erweiterungsbau der Inselschule festlegen, der neben Schulräumen auch Wohnungen für Beschäftigte der öffentlichen Hand enthalten soll. Fünf Varianten wurden planerisch untersucht; im Vordergrund stehen Flachdach, Satteldach mit Gauben und Pultdach. Die Verwaltung empfiehlt das Satteldach mit Gauben, weil es sich in das bestehende Schulensemble einfügt und der Baugestaltungssatzung entspricht. Der Beschlussvorschlag lautet: Satteldach mit Gauben (Variante V4) als verbindliche Planungsgrundlage, Kostenberechnung in Leistungsphase 3.
Im Zuge des Projekts zur Erweiterung der Inselschule als Ganztagsschule soll im selben Gebäude auch Wohnraum für Beschäftigte der öffentlichen Hand entstehen. Drei Varianten stehen zur Wahl: ein Wohngeschoss mit rund 240 m² und vier Wohneinheiten, ein zweites Wohngeschoss mit insgesamt bis zu 12 Wohneinheiten oder eine optimierte Dachform mit rund 325 m² und fünf Einheiten. Die Verwaltung empfiehlt Variante A (ein Wohngeschoss), ergänzend zu prüfen durch Variante C (optimierte Dachform), während Variante B vorerst nur dokumentiert werden soll.
Im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms hat das Planungsbüro regionalplan & uvp Gestaltungsempfehlungen für private Sanierungsvorhaben erarbeitet. Das Dokument enthält ein eigenes Kapitel für Spiekeroog (ab Seite 47) und gilt als Prüfgrundlage bei Förderanträgen aus dem Förderprogramm Dorfentwicklung. Eine Projektgruppe hat den Entwurf bereits gesichtet und Anpassungsbedarf benannt. Der Rat soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die abgestimmten Rückmeldungen an das Planungsbüro weiterzugeben.
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Planungsstand zur Erweiterung der Inselschule. Ziel ist die räumliche Vergrößerung, um den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen, bestehende Raummängel zu beheben und zusätzliche Wohnungen zu schaffen. Zwei Entscheidungsschritte stehen an: die Festlegung des Raum- und Funktionsprogramms sowie die Festlegung von Lage und Ausrichtung des Baukörpers. Der Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
Die Gemeinde Spiekeroog hat am 2. Dezember 2025 beim Landkreis Wittmund einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses Spiekeroog eingereicht. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Da das Vorhaben im Bereich des B-Plans Nr. 15 – Kurzentrum liegt und weder eine Befreiung noch eine Abweichung beantragt wurde, verzichtet die Gemeinde auf eine eigene Stellungnahme. Der Rat soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Am Bahnhof" zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße "Westend" und der Trasse der Inselbahn. Ziel ist die Schaffung eines neuen Sondergebiets "Wohnen/Ferienwohnen", in dem mindestens 40 Prozent der Geschossfläche dauerhaft bewohnt sein müssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der formellen Beteiligung zu beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog legt den Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für ein rund 0,86 Hektar großes Areal am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen Straße Westend und der Trasse der Inselbahn aus. Geplant ist, die bisherige Darstellung eines Sondergebiets in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Wohnen/Ferienwohnen
Die Verwaltung stellt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat einen städtebaulichen und architektonischen Entwurf für das sogenannte Sanders Quartier im Ortskern von Spiekeroog vor. Der Entwurf sieht vor, den vorhandenen Gebäudebestand weitgehend zu erhalten und durch wenige kleinteilige Neubauten zu ergänzen. Ein formelles Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde noch nicht eingeleitet. Der Beschlussvorschlag lautet, das Konzept zur Kenntnis zu nehmen und eine weitere Befassung zu einem späteren Zeitpunkt vorzusehen.
Ein Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden; das damit verbundene Erbbaurecht der Gemeinde Spiekeroog muss dabei mitübertragen werden. Die Gemeinde ist Grundstückseigentümerin und muss der Weiterveräußerung zustimmen; zudem hat sie ein vertraglich gesichertes Vorkaufsrecht. Der Käufer hat seinen Hauptwohnsitz auf Spiekeroog und erklärt, den Dauerwohnraum selbst zu nutzen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Verkauf zuzustimmen und das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
Die Verwaltung beantragt zwei Haushaltskorrekturen für 2025. Erstens werden 10.500 Euro zusätzlich für Sanierungsarbeiten im Haus Melksett 19 benötigt, weil nach dem Auszug einer Mieterin Fliesen-, Klempner- und Malerarbeiten anfallen. Zweitens sollen 12.038,10 Euro für drei neue Gartenhäuser auf dem Grundstück Noordertün 1 haushaltssystematisch korrekt als investive Ausgabe umgebucht werden. Die Deckungsmittel sollen jeweils aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden.
Die Verwaltung informiert Rat und Ausschuss über den Stand des Beteiligungsprozesses zum Dorfentwicklungsplan Spiekeroog. Spiekeroog nimmt als Teil der Dorfregion "VierInseln" (zusammen mit Wangerooge, Baltrum und Juist) am Dorfentwicklungsprogramm Niedersachsen teil. Am 30. September 2025 fand eine öffentliche Projektwerkstatt statt, bei der Projektskizzen vorgestellt und weiterentwickelt wurden. Ein förmlicher Beschluss ist noch nicht formuliert und soll gegebenenfalls in der Sitzung erarbeitet werden.