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Spiekeroog-Radar

Wohnen & Bauen

Wohnraum für Insulaner, Bauleitplanung, Sanierung, Gestaltungssatzung.

Wohnraum für Insulaner:innen ist auf Spiekeroog knapp. Die meisten Häuser im Ortskern sind Ferienwohnungen, Dauerwohnraum ist die Ausnahme — und Bauland ist quasi nicht vorhanden.

Die kommunalpolitischen Werkzeuge sind Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), Gestaltungssatzungen, das Erbbaurecht im Baugebiet Slurpad und das gemeindliche Einvernehmen bei einzelnen Bauanträgen. Wiederkehrende Großthemen sind die Erweiterung der Inselschule mit integriertem Lehrer- und Wohnraum, das Sanders Quartier sowie Nutzungsänderungen von Dauer- in Ferienwohnungen.

Die Linie zwischen „Wohnraum für Einheimische“ und „Bewahrung des Inselbilds“ zieht sich durch fast jede Beratung.

531Vorlagen insgesamt zu diesem Thema

VorlagenSeite 1 von 22

Beschlossen — einstimmig
Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln | Beschlussfassung
01/159/2026Sitzungsvorlage

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln abschließend beschließen. Der Plan ist das Ergebnis eines mehrstufigen Beteiligungsverfahrens mit Öffentlichkeit, Fachbehörden und allen beteiligten Kommunen. 36 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und eingearbeitet — vor allem zu Trinkwasser- und Deichschutz. Nach dem Ratsbeschluss reicht die Verwaltung die Unterlagen beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Anerkennung ein.

Beschlossen — einstimmigWichtig für die Insel
Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung | Planungsfreigabe, Bauantrag und Finanzierung
01/158/2026Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog plant einen Erweiterungsbau an der Inselschule: Im Erdgeschoss entsteht ein Ganztagsbereich mit Mensa, im Obergeschoss vier Wohnungen für Lehrkräfte und andere öffentliche Beschäftigte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5,78 Mio. Euro, davon trägt die Gemeinde rund 3,32 Mio. Euro. Der Rat soll die Planung freigeben und den Bauantrag für Sommer 2026 genehmigen.

Beschlossen — einstimmig
GS I & II | Beschluss zur Aufstellung und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden zur 3. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung Zone I und zur 2. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung Zone II
01/161/2026Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Gestaltungssatzungen für den Ortskern (Zone I) und den umliegenden Bereich (Zone II). Die Änderungen betreffen vor allem eine neue Kollisionsregelung zwischen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen, die Zulassung alternativer Baumaterialien sowie die Korrektur von Fehlern aus der letzten Überarbeitung 2024. Inhaltlich wird das Erscheinungsbild des Ortes nicht neu ausgerichtet. Der Rat soll die Aufstellung beschließen und die öffentliche Beteiligung einleiten.

Beschlossen — einstimmig
Nutzungsänderung u. Umbau von Abstellräumen in eine FeWo sowie Nutzungsänderung einer FeWo in eine Dauerwohnung
01/157/2026Sitzungsvorlage

Am Tranpad 9 sollen zwei Nutzungsänderungen gleichzeitig genehmigt werden: Im Dachgeschoss werden rund 32 qm Abstellfläche zur Ferienwohnung, im Erdgeschoss wird eine bisherige Ferienwohnung (rund 78 qm) zur Dauerwohnung. Die Gemeinde soll dazu ihr Einvernehmen bzw. ihre Zustimmung erteilen, weil beide Änderungen vom Bebauungsplan Nr. 22 abweichen und Befreiungen erfordern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beide Genehmigungen nur im Verbund zu erteilen, damit kein Dauerwohnraum verloren geht.

Wichtig für die Insel
„Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung" | Schulterblick Schulausschuss
01/147/2026Informationsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog plant einen Anbau an die Inselschule, der Ganztagsbetrieb und Wohnraum für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes kombiniert. Im Erdgeschoss entstehen Mensa, Aufenthaltsbereiche und Funktionsräume; im Obergeschoss ein Wohngeschoss. Die Finanzierung wird derzeit mit dem Landkreis Wittmund abgestimmt; eine abschließende Übersicht legt die Verwaltung dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt vor. Diese Vorlage dient dem Schulausschuss als Sachstandsbericht — es wird kein Beschluss gefasst.

Beschlossen — einstimmig
Änderung der Gestaltungssatzungen I und II
01/151/2026Sitzungsvorlage

Die Gemeinde will ihre beiden Gestaltungssatzungen — die Bauvorschriften für den historischen Ortskern (I) und den umgebenden Bereich (II) — in drei Punkten ändern. Neu eingeführt wird eine Kollisionsregelung, die klarstellt: Wo ein Bebauungsplan eigene Gestaltungsregeln enthält, gilt die Gestaltungssatzung dort nicht. Außerdem soll ein redaktioneller Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der unbeabsichtigt flexible Dachformen bei Nebengebäuden wieder ausschloss. Zusätzlich prüft der Bauausschuss, ob in der Gestaltungssatzung II künftig auch Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) zulässig sein sollen.

Beschlossen — einstimmig
60.1-00700-26 | Aufstockung & Erweiterung eines Gebäudes mit einer Dauerwohnung & zwei Ferienwohnungen
01/152/2026Sitzungsvorlage

Ein privater Bauantrag für das Grundstück Wittdün 4 sieht die Aufstockung und Erweiterung eines ehemaligen Pensionsgebäudes vor, das künftig eine Dauerwohnung und zwei Ferienwohnungen enthalten soll. Die Gemeinde muss im Rahmen der Erhaltungssatzung ihr Einvernehmen erteilen. Die Verwaltung sieht keine Hinderungsgründe, da der Anteil des Dauerwohnraums durch den Umbau sogar von 36,5 auf 41,3 Prozent der Geschossfläche steigt. Der Bauausschuss soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen und auf eine weitergehende Stellungnahme verzichten.

Beschlossen — einstimmig
Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die Baustelle Noorderloog 2 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
01/142/2026Sitzungsvorlage

Eine Baustelle am Noorderloog 2 darf länger als ursprünglich erlaubt betrieben werden. Schnee, Eis und unerwartete Schäden an dem denkmalgeschützten Gebäude (Baujahr 1902) haben das Vorhaben verzögert. Die Verwaltung schlägt vor, Rest- und Aufräumarbeiten bis einschließlich 11. Juni 2026 zu genehmigen — unter der Bedingung, dass Ruhezeiten eingehalten und Beeinträchtigungen auf das Nötigste begrenzt werden.

Beschlossen — einstimmig
Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Bauvorhaben Süderloog 28 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
01/149/2026Sitzungsvorlage

Am Bauvorhaben Süderloog 28 soll die erlaubte Bauzeit verlängert werden, weil Schnee und Eis im Winter zu erheblichen Verzögerungen geführt haben. Der Bauherr beantragt, die Bautätigkeiten bis zum 14. Juni 2026 fortsetzen zu dürfen. Außenarbeiten können zudem erst nach dem 18. Mai 2026 beginnen, weil der Wasserverband OOWV dann Leitungen verlegt. Der Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.

Beschlossen — einstimmig
Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung, Süderloog 30, gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
01/140/2026/1Sitzungsvorlage

Ein Bauvorhaben am Süderloog 30 hat sich durch Schnee und Eis im Winter verzögert. Der Bauherr beantragt eine Ausnahmegenehmigung, um lärmintensive Arbeiten bis zum 21. Juni 2026 fortführen zu dürfen — über die regulären Bauzeitenregelungen hinaus. Anwohner:innen wurden bereits angehört; ihre Stellungnahmen liegen zur Ratssitzung vor. Der genaue Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.

Beschlossen — einstimmig
Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen
01/139/2026Sitzungsvorlage

Beim Umbau und der Erweiterung des Hotels Inselfriede muss die Regenwasserableitung neu geregelt werden. Die ursprünglich genehmigte offene Entwässerungsrinne gilt als unfallgefährlich; außerdem funktioniert die Drainage auf dem Grundstück Süderloog 12 wegen des hohen Grundwasserspiegels nicht ausreichend. Beide Grundstücke sollen nun über eine gemeinsame erdverlegte Rohrleitung unter der Straße entwässern. Der Rat soll der Leitungsverlegung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer zu schließen.

Beschlossen — einstimmigWichtig für die Insel
Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“ | Schulterblick
01/136/2026Sitzungsvorlage

Die Verwaltung informiert den Rat über den aktuellen Planungsstand beim Erweiterungsbau der Inselschule. Festgelegt wurden bisher Dachform, der Grundriss des Erdgeschosses für Schul- und Ganztagsbetrieb sowie die Wohnungsgrundrisse im Obergeschoss. Für den Eingangsbereich liegen drei Varianten vor, zu denen der Rat ein Stimmungsbild abgeben soll. Beschlossen werden soll: Kenntnisnahme und Erörterung der Planungsstände sowie Stimmungsbild zum Eingangsbereich als Grundlage für die weitere Planung.

Beschlossen — einstimmig
60.1-01797-25 | Umbau u Erweiterung Feuerwehrgerätehaus | Sicherung der Abstandsflächen (Baulast / Grundstücksfrage)
01/132/2026Sitzungsvorlage

Damit das Feuerwehrgerätehaus erweitert werden kann, muss die Gemeinde eine sogenannte Abstandsbaulast auf einem Nachbargrundstück eintragen lassen. Der geplante nördliche Anbau (Umkleidebereiche) hält den bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur nördlichen Grundstücksgrenze nicht ein. Das Nachbargrundstück gehört dem Land Niedersachsen; die Entschädigung beträgt 155 Euro pro Quadratmeter für die betroffenen 19 Quadratmeter. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Baulast einzutragen und die Vereinbarung mit dem Land abzuschließen.

Beschlossen — einstimmig
60.1-00319-26 | Nutzungsänderung eines Dachgeschosses von Personalwohnraum in Wohnraum für Kurteilnehmende
01/131/2026Sitzungsvorlage

Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. will das Dachgeschoss ihres Kurheims auf Spiekeroog umnutzen: Aus einer Mitarbeiterwohnung sollen zwei Wohnungen für Kurteilnehmende mit Gemeinschafts- und Bereitschaftsraum werden. Die Wohnfläche steigt dabei geringfügig um 4,52 Quadratmeter auf rund 116 Quadratmeter. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen.

Beschlossen — einstimmig
60.1-00073-26 | Nutzungsänderung
01/130/2026Sitzungsvorlage

Ein Eigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein bislang als Wohngebäude genehmigtes Gebäude offiziell zur Hälfte als Ferienwohnungen zu nutzen — so wie es dort schon seit der Errichtung praktiziert wird. Die Gemeinde kommt zu dem Ergebnis, dass kein tatsächlich gelebter Dauerwohnraum verloren geht, weil das Gebäude nie dauerhaft bewohnt war. Der Bauausschuss soll das Einvernehmen nach der gemeindlichen Erhaltungssatzung erteilen; die weitergehende Prüfung der Dauerwohnraumquote liegt beim Landkreis Wittmund.

Beschlossen — einstimmigWichtig für die Insel
Festlegung der Dachform im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“
01/123/2026Sitzungsvorlage

Der Rat soll die Dachform für den geplanten Erweiterungsbau an der Inselschule festlegen, der Schulfläche und Wohnraum für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vereint. Die Verwaltung hat fünf Varianten geprüft und empfiehlt ein Satteldach mit Gauben — es liefert zwar die kleinste Wohnfläche (rund 319 m²), fügt sich aber am besten in das bestehende Schulensemble und die Baugestaltungssatzung ein. Ein Flachdach würde mehr Fläche bieten, aber eine Ausnahme von der Satzung erfordern; ein Pultdach wäre flächenreicher, aber teurer und baulich dominanter. Der Beschlussvorschlag lautet: Satteldach mit Gauben als verbindliche Planungsgrundlage.

Beschlossen — einstimmigWichtig für die Insel
Richtungsentscheidung zur Wohnraumkomponente im Projekt „Ganztagsschule | Erweiterung Inselschule & Wohnraumschaffung“
01/117/2026Sitzungsvorlage

Der Gemeinderat soll festlegen, wie viele Wohnungen im Obergeschoss des geplanten Ganztagsschul-Neubaus entstehen. Die Verwaltung empfiehlt Variante A: ein Wohngeschoss mit rund 240 m² und vier Wohneinheiten für Beschäftigte der öffentlichen Hand. Zusätzlich soll Variante C (optimierte Dachform, ca. 325 m², fünf Wohneinheiten) im weiteren Planungsprozess geprüft werden. Variante B mit zwei Wohngeschossen (bis zu 12 Wohneinheiten) soll vorerst nur als langfristige Option dokumentiert bleiben.

Beschlossen — einstimmig
Dorfentwicklungsprogramm | Vorstellung und Diskussion des Entwurfs „Baukultur und Gestaltungsempfehlungen für private Projektmaßnahmen“
01/114/2026Sitzungsvorlage

Der Rat soll Gestaltungsempfehlungen für private Sanierungs- und Bauvorhaben auf Spiekeroog zur Kenntnis nehmen, die im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms erarbeitet wurden. Die Empfehlungen gelten als Prüfgrundlage, wenn Privateigentümer:innen Fördermittel aus dem Programm Dorfentwicklung beantragen. Ein Projektarbeitskreis hat den Entwurf vorab auf Inseleignung geprüft und Änderungsbedarf benannt. Der Rat soll die Rückmeldung an das Planungsbüro absegnen.

Zur Kenntnis genommenWichtig für die Insel
Ganztagsschule | Erweiterung der Inselschule & Wohnraumschaffung
01/103/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde plant, die Inselschule räumlich zu erweitern, um den ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztagsanspruch für Grundschulkinder zu erfüllen. Gleichzeitig sollen bestehende Raummängel behoben und zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Der Verwaltungsausschuss und der Rat beraten im Dezember 2025 über Raum- und Funktionsprogramm sowie Lage und Ausrichtung des geplanten Baukörpers. Der konkrete Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.

Beschlossen — einstimmigWichtig für die Insel
B-Plan Nr. 21 | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof„
01/101/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog will am westlichen Rand des Inseldorfes, nahe dem ehemaligen Bahnhofsgebäude am Westerloog, ein neues Wohngebiet entwickeln. Der Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof

Vorstellung Architektenentwurf „Sanders Quartier“
01/093/2025Sitzungsvorlage

Ein Architektenbüro stellt dem Rat seinen Entwurf für das sogenannte Sanders Quartier im Ortskern Spiekeroog vor. Der Entwurf sieht vor, den bestehenden Gebäudebestand weitgehend zu erhalten und durch wenige kleinteilige Neubauten zu ergänzen. Ein formelles Planverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Der Rat soll die Vorstellung lediglich zur Kenntnis nehmen.

Beschlossen — einstimmig
Prüfung der Berechtigung zur Weiterveräußerung des Erbbaurechts und des Vorkaufsrechts im Lütt Slurpad
01/090/2025Sitzungsvorlage

Ein Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden, und damit wechselt auch das zugehörige Erbbaurecht — also das Recht, auf einem gemeindeeigenen Grundstück zu bauen und zu wohnen. Die Gemeinde muss als Grundstückseigentümerin zustimmen und könnte das Grundstück per Vorkaufsrecht selbst erwerben. Die Verwaltung empfiehlt, den Verkauf zu genehmigen und auf das Vorkaufsrecht zu verzichten, weil der Käufer mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog den Dauerwohnraum selbst nutzen will.

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