Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) | Feststellungsbeschluss

Wie geht es weiter?

Nächster Schritt: Entscheidung im Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2026

Wird demnächst beraten
Do, 08.10.2026 um 22:00 Uhr
Rat der Gemeinde Spiekeroog

Wenn dich das Thema betrifft, kannst du einfach hingehen und zuhören. Die Sitzung ist öffentlich, in der Einwohnerfragestunde kannst du Fragen stellen.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Der Rat soll die 8. Änderung des Flächennutzungsplans für ein rund 0,86 Hektar großes Areal am westlichen Ortsrand des Inseldorfes förmlich feststellen. Die Änderung weist dort eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen sowie eine Dünenfläche aus. Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof aufgestellt, der die konkreten Baufestsetzungen für dasselbe Gebiet trifft. Der Rat soll zudem den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen zustimmen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zum Feststellungsbeschluss — dem abschließenden Ratsbeschluss in einem Flächennutzungsplanverfahren. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die 8. Änderung des Flächennutzungsplans nach Abschluss der öffentlichen Beteiligung förmlich beschließen; parallel läuft das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof.

Hintergrund

Der Rat hat im November 2024 den Aufstellungsbeschluss für die 8. FNP-Änderung gefasst, nachdem er die ursprünglichen Beschlüsse zur Bauleitplanung Nr. 21 Dorf Teil D aufgehoben hatte. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand Ende 2024 statt, die förmliche Auslegung von Januar bis Februar 2026. Ein Teil des Plangebiets war bereits in die 6. FNP-Änderung von 2009 einbezogen; die 8. Änderung passt die Darstellungen an die seither geänderte Planungssystematik der Gemeinde an. Zugleich wird eine veraltete Grünflächendarstellung mit der Zweckbestimmung Parkanlage aufgehoben und durch eine Dünenfläche ersetzt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Planung schafft die planungsrechtliche Grundlage dafür, am westlichen Ortsrand des Inseldorfes neue Gebäude für Dauerwohnen und Ferienwohnen zu errichten. Damit reagiert die Gemeinde auf den anhaltenden Wohnungsmangel auf der Insel. Bewohner:innen der umliegenden Bereiche müssen während einer späteren Bauphase mit vorübergehenden Bauimmissionen rechnen; dauerhafte negative Auswirkungen auf den Inselalltag sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Änderungsbereich am westlichen Ortsrand des Inseldorfes ist rund 0,86 Hektar groß
  • Ausgewiesen wird eine Sonderbaufläche Wohnen/Ferienwohnen von etwa 0,41 Hektar sowie eine Dünenfläche von etwa 0,45 Hektar
  • Die bisherige Grünflächendarstellung Parkanlage wird aufgehoben, weil sie nie umgesetzt wurde und vollständig in der Deichschutzzone liegt
  • Naturschutzrechtliche Eingriffe in gesetzlich geschützte Küstendünenbiotope werden durch Aufwertungsmaßnahmen innerhalb des Nationalparks sowie über einen Flächenpool auf dem Festland kompensiert
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Abwägungsvorschlägen zu allen Beteiligungsschritten zuzustimmen und den Flächennutzungsplan förmlich festzustellen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 1. Oktober 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/179/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
5 Dokumente
Im Radar seit
1. Oktober 2026
Zuletzt aktualisiert
1. Oktober 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (5)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-898 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
  • 📄
    00 Geltungsbereich
    PDF; CHARSET=UTF-8176 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
  • 📄
    02 8AeFNP F
    PDF; CHARSET=UTF-84.6 MB≈ 17 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
  • 📄
    03 8AeFNP Begr F
    PDF; CHARSET=UTF-8633 kB≈ 32 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
  • 📄
    04 8AeFNP BPlan21 gem UB F S
    PDF; CHARSET=UTF-82.8 MB≈ 115 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2026, 22:00 UhrEntscheidung Beratung geplant

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
8. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 21 "Am Bahnhof"
01/089/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog startet die Bauleitplanung für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet nördlich der Gleistrasse der Pferdebahn, hinter der Bebauung an der Westerloog bis zum Deich. Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B, das Dauerwohnraum und Ferienwohnungen mischen soll. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde. Der Rat soll den neuen Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.

8. FNP-Änderung | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
01/100/2025Sitzungsvorlage

Der Rat soll die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Das rund 0,86 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße Westend im Norden und der Trasse der Museumspferdebahn im Süden. Die Änderung passt eine frühere Darstellung aus der 6. FNP-Änderung an die aktuelle Planungssystematik an: Aus dem bisherigen Sondergebiet wird eine Sonderbaufläche Wohnen/Ferienwohnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung nach Paragraf 3 Abs. 2 und Paragraf 4 Abs. 2 BauGB durchführt.

Hohe Inselrelevanz
Feststellungsbeschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
01/044/2024Sitzungsvorlage

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) abschließend beschließen. Die Planänderung umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel auf rund 42 Hektar und schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 Dorf. Kernziel ist, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen geordnet zu steuern, Gewerbeflächen in der Ortsmitte zu erhalten und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zuzustimmen und die 7. FNP-Änderung festzustellen.

Hohe Inselrelevanz
BPlan 22 - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 22
01/131/2023Sitzungsvorlage

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 Dorf zustimmen und die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden beschließen. Der Plan umfasst rund 42 Hektar und damit nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel. Er legt für jedes Grundstück Mindestanteile an Dauerwohnraum fest und regelt das Verhältnis von Dauerwohnen, Ferienwohnen und Gewerbe. Beschlussvorschlag: Zustimmung zum Planentwurf und Auftrag an die Verwaltung, die Beteiligung nach Paragraf 3 Abs. 2 und Paragraf 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) … — Spiekeroog-Radar