Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anfrage über den Ankauf eines Teilgrundstücks im Bereich Süderloog

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog lehnt den Verkauf des Grundstückteils ab. Der VA empfahl einem Verkauf des Grundstückes nicht zuzustimmen und stattdessen eine Bepflanzungsgenehmigung zu erteilen. Der Rat lehnt mehrheitlich einen Verkauf ab.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Privateigentümer hat beantragt, ein rund 12 Quadratmeter großes Teilgrundstück der Gemeinde im Bereich Süderloog zu kaufen. Sein Denkmalschutz-Haus wurde ohne Fundamente gebaut; er befürchtet, dass Fahrzeugerschütterungen das Gebäude beschädigen. Mit dem Kauf wollte er die Fläche bepflanzen und so Fahrzeuge fernhalten. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, weil über diese Straßenecke ein anderes Grundstück erschlossen wird und dort Versorgungsleitungen verlaufen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Entscheidung durch Verwaltungsausschuss und Rat. Grundlage ist ein privater Kaufantrag vom 28. August 2015.

Hintergrund

Der Antragsteller besitzt ein unter Denkmalschutz stehendes Haus im Bereich Süderloog, das ohne Fundamente errichtet wurde. Er befürchtet, dass Erschütterungen durch Fahrzeuge Gebäudeteile zum Wegsacken bringen oder irreparabel beschädigen könnten. Die betreffende Straßenecke dient zugleich als Zufahrt und Leitungstrasse für ein benachbartes Grundstück, weshalb die Gemeinde ein Interesse am Erhalt dieser Fläche hat.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Vorgang betrifft unmittelbar nur den Antragsteller und seinen Nachbarn, dessen Grundstück über diese Ecke erschlossen wird. Für die übrigen Insulaner:innen hat die Entscheidung keine direkten Auswirkungen. Mittelbar geht es darum, ob die Gemeinde eine für die Erschließung und Versorgungsleitungen genutzte Fläche veräußert.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Privateigentümer beantragt den Kauf eines rund 12 Quadratmeter großen Teilgrundstücks im Süderloog
  • Sein Haus steht unter Denkmalschutz und wurde ohne Fundamente gebaut
  • Er will die Fläche bepflanzen, um Fahrzeuge und deren Erschütterungen fernzuhalten
  • Über diese Straßenecke wird ein Nachbargrundstück erschlossen, und dort verlaufen Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, den Verkauf abzulehnen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/070/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-873 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2015, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

Mitteilung an den Landkreis Wittmund über die Zufahrt zur geplanten Baustelle Süderloog 16
01/072/2015Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog teilt dem Landkreis Wittmund mit, dass Baustellenfahrzeuge für ein geplantes Bauvorhaben im Süderloog-Bereich die Nordseite des betroffenen Grundstücks nicht über gemeindeeigene Verkehrsflächen anfahren dürfen. Hintergrund ist der Schutz des benachbarten denkmalgeschützten Gebäudes Drifthuus. Der Rat beschloss, dem Landkreis diesen Hinweis zu geben, da die genaue Zufahrtsregelung im Zuständigkeitsbereich des Landkreises liegt, die Gemeinde aber eine Empfehlung aussprechen kann.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die Baustelle Noorderloog 2 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
01/142/2026Sitzungsvorlage

Eine laufende Baustelle im Ortskern darf länger als ursprünglich erlaubt weiterbetrieben werden. Winter­wetter und unvorhergesehene Schäden an einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1902 haben das Vorhaben verzögert. Die Gemeinde soll per Einzelfall­ausnahme die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten bis einschließlich 11. Juni 2026 genehmigen, unter Einhaltung der Ruhezeiten und mit Minimierung von Lärm­belästigungen.

60.1-01516-24-01 | Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager
01/095/2024Sitzungsvorlage

Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte Spiekerooogs soll eine überdachte Anlieferzone und ein Lager im umgenutzten Nebengebäude erhalten. Das Gebäudeensemble ist Teil eines Denkmalensembles und gehört teils zum Einzelbaudenkmal; ein Gesamtkonzept fehlt bislang. Der Bauausschuss soll das Vorhaben grundsätzlich befürworten und die Verwaltung beauftragen, das Verfahren zu begleiten und eine positive Stellungnahme beim Landkreis Wittmund abzugeben. Eine dauerhafte Genehmigung setzt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan voraus — ohne ihn müsste zurückgebaut werden.

Fenster- und Türaustausch Noorderloog 29
01/071/2018Sitzungsvorlage

Die Gemeinde lässt Fenster und Eingangstür an einem gemeindeeigenen Wohnhaus austauschen. Die Bausubstanz ist seit Jahren mangelhaft: Die Eingangstür ist durchgefault, durch die Fenster dringt Wasser ein. Eine reine Ausbesserung durch Streichen gilt als nicht zielführend. Der Rat soll den Auftrag an ein inselkundiges Bauunternehmen vergeben — unter der Maßgabe, vorab die Denkmalschutzbehörde einzubinden, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Anfrage über den Ankauf … — Spiekeroog-Radar