Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die Baustelle Noorderloog 2 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Ein Bauvorhaben am Noorderloog 2 hat sich durch Winterwetter und unvorhergesehene Schäden an einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1902 verzögert. Der Eigentümer beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Bauzeitenregelung, damit Rest- und Aufräumarbeiten bis zum 11. Juni 2026 fortgeführt werden können. Die Gemeinde soll diese Ausnahme gemäß ihrer Lärmschutzverordnung genehmigen, unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.

Einordnung

Beschlussvorlage des Ordnungsamts über eine Einzelfallausnahme von der Bauzeitenregelung für das Grundstück Noorderloog 2, eingebracht von der Verwaltung zur Beschlussfassung durch Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Verordnung zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO), die Bauzeiten und Ruhezeiten regelt. Paragraph 11 Absatz 1 dieser Verordnung erlaubt Ausnahmen auf Antrag, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Gebäude am Noorderloog 2 steht unter Denkmalschutz (erbaut 1902); unvorhergesehene Substanzschäden und anhaltender Wintereinbruch haben die Arbeiten verzögert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Baustelle liegt laut Vorlage in einem Bereich des Ortskerns mit wenig Ferienwohnungsvermietung, sodass die unmittelbare Betroffenheit gering eingeschätzt wird. Dennoch sind Baulärm bis in den frühen Juni möglich, der Anwohnende und Gäste in der Nähe betreffen kann. Die Ruhezeiten müssen laut Beschlussvorschlag weiterhin eingehalten werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Bauvorhaben am Noorderloog 2 hat sich durch Winterwetter und Denkmalschäden verzögert
  • Der Antragsteller beantragt eine Verlängerung der Bautätigkeit bis zum 10. Juni 2026 und Aufräumarbeiten bis zum 11. Juni 2026
  • Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 der gemeindlichen Lärmschutzverordnung SpLärmSchVO
  • Die Baustelle liegt in einem weniger lärmsensiblen Teil des Ortskerns
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung unter der Auflage vor, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen zu minimieren

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/142/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/142/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die Baustelle 
    Noorderloog 2 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
    Sachverhalt:
    Im Rahmen des Bauvorhabens kam es im Winter  aufgrund langanhaltender Wetterlagen mit
    Schnee und Eis  sowie durch unvorhergesehene Schäden an der Substanz (Denkmal 1902) 
    zu Verzögerungen  der Bautätigkeiten.
     
    Der Antragssteller beantragt eine Verlängerung bis zum 10.06.2026, ein Aufräumen der 
    Baustelle soll am 11.06.2026 erfolgen.
     
    Die Baustelle befindet sich in einem weniger lärmsensiblen Bereich des Ortskerns, in dem 
    keine nennenswerte Vermietung von Ferienwohnungen stattfindet.
     
    Gemäß § 11 Abs.1 der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm 
    (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und 
    Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche 
    Belange nicht entgegenstehen.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 
    Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten 
    Bauvorhaben bis einschließlich 11.06.2026. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass 
    Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die 
    Ruhezeiten sind einzuhalten. 
     
     
     
    Spiekeroog, den 21.04.2026
     
     
     
    (Fischer-Friebe, Simone)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
    - 2 -
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Gemeinde-1

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog29. April 2026, 20:00 UhrEntscheidungnicht öffentlicheinstimmig5:0:0