Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die Baustelle Noorderloog 2 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauvorhaben am Noorderloog 2 hat sich durch Winterwetter und unvorhergesehene Schäden an einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahr 1902 verzögert. Der Eigentümer beantragt eine Ausnahme von der gemeindlichen Bauzeitenregelung, damit Rest- und Aufräumarbeiten bis zum 11. Juni 2026 fortgeführt werden können. Die Gemeinde soll diese Ausnahme gemäß ihrer Lärmschutzverordnung genehmigen, unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts über eine Einzelfallausnahme von der Bauzeitenregelung für das Grundstück Noorderloog 2, eingebracht von der Verwaltung zur Beschlussfassung durch Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog hat eine eigene Verordnung zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO), die Bauzeiten und Ruhezeiten regelt. Paragraph 11 Absatz 1 dieser Verordnung erlaubt Ausnahmen auf Antrag, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Gebäude am Noorderloog 2 steht unter Denkmalschutz (erbaut 1902); unvorhergesehene Substanzschäden und anhaltender Wintereinbruch haben die Arbeiten verzögert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Baustelle liegt laut Vorlage in einem Bereich des Ortskerns mit wenig Ferienwohnungsvermietung, sodass die unmittelbare Betroffenheit gering eingeschätzt wird. Dennoch sind Baulärm bis in den frühen Juni möglich, der Anwohnende und Gäste in der Nähe betreffen kann. Die Ruhezeiten müssen laut Beschlussvorschlag weiterhin eingehalten werden.
Die wichtigsten Punkte
- Das Bauvorhaben am Noorderloog 2 hat sich durch Winterwetter und Denkmalschäden verzögert
- Der Antragsteller beantragt eine Verlängerung der Bautätigkeit bis zum 10. Juni 2026 und Aufräumarbeiten bis zum 11. Juni 2026
- Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 der gemeindlichen Lärmschutzverordnung SpLärmSchVO
- Die Baustelle liegt in einem weniger lärmsensiblen Teil des Ortskerns
- Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung unter der Auflage vor, Ruhezeiten einzuhalten und Beeinträchtigungen zu minimieren
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/142/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/142/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026 Betreff: Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für die Baustelle Noorderloog 2 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO Sachverhalt: Im Rahmen des Bauvorhabens kam es im Winter aufgrund langanhaltender Wetterlagen mit Schnee und Eis sowie durch unvorhergesehene Schäden an der Substanz (Denkmal 1902) zu Verzögerungen der Bautätigkeiten. Der Antragssteller beantragt eine Verlängerung bis zum 10.06.2026, ein Aufräumen der Baustelle soll am 11.06.2026 erfolgen. Die Baustelle befindet sich in einem weniger lärmsensiblen Bereich des Ortskerns, in dem keine nennenswerte Vermietung von Ferienwohnungen stattfindet. Gemäß § 11 Abs.1 der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten Bauvorhaben bis einschließlich 11.06.2026. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. Spiekeroog, den 21.04.2026 (Fischer-Friebe, Simone) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 - Anlagenverzeichnis: Gemeinde-1
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.