Fenster- und Türaustausch Noorderloog 29
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018
Beschlossen — einstimmig
am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt für den Austausch der Fenster- und Türelemente im Wohnhaus Noorderloog 29 und bittet die Verwaltung das Angebot AN2018-651 der Fachfirma vom 08.08.2018 anzunehmen. Vorab ist für die Maßnahme der einzuhaltenden Denkmalschutzes anzufragen. RM Klasing merkt an, dass das Gebäude denkmalgeschützt ist und dies zwingend bei etwaigen Baumaßnahmen berücksichtigt werden muss. Der Beschlussvorschlag wird dementsprechend ergänzt. RM Schreiber erkundigt sich danach, ob nicht drei Angebote hätten eingeholt werden müssen. Herr Koffinke erklärt, dass dies erst bei einer Auftragssumme von 25.000€ erforderlich ist oder bei der Antragsstellung von Fördermitteln der Denkmalschutzbehörde.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde lässt Fenster und Eingangstür an einem gemeindeeigenen Wohnhaus austauschen. Die Bausubstanz ist seit Jahren mangelhaft: Die Eingangstür ist durchgefault, durch die Fenster dringt Wasser ein. Eine reine Ausbesserung durch Streichen gilt als nicht zielführend. Der Rat soll den Auftrag an ein inselkundiges Bauunternehmen vergeben — unter der Maßgabe, vorab die Denkmalschutzbehörde einzubinden, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bereich Liegenschaften) zur Beauftragung einer Sanierungsmaßnahme an einem gemeindeeigenen Wohngebäude. Der Rat ist zuständig, weil die Auftragssumme die gemeindliche Wertgrenze von 5.000 Euro überschreitet.
Hintergrund
Das gemeindeeigene Wohnhaus weist seit mehreren Jahren erhöhten Sanierungsbedarf auf. Ein beauftragtes Malerunternehmen riet davon ab, die bestehenden Fensterelemente lediglich zu streichen, da sich die Situation dadurch nicht verbessern würde. Die Verwaltung holte daraufhin ein Angebot eines ortskundigen Bauunternehmens ein. Im Verwaltungsausschuss wies ein Ratsmitglied darauf hin, dass das Gebäude denkmalgeschützt ist; der Beschlussvorschlag wurde entsprechend ergänzt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind die Mieter:innen des gemeindeeigenen Wohnhauses, die über die geplante Maßnahme bereits informiert wurden. Der Austausch soll in der nächsten Bauphase stattfinden. Für die übrigen Insulaner:innen hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Eingangstür ist durchgefault und die Fenster lassen Wasser eindringen
- Die Verwaltung stuft die Maßnahme als unaufschiebbar ein
- Ausreichende Haushaltsmittel stehen bereit
- Vor der Ausführung muss die Denkmalschutzbehörde befragt werden, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht
- Mehrere Angebote waren bei dieser Auftragsgröße nicht vorgeschrieben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/071/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8199 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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