60.1-01516-24-01 | Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte von Spiekeroog soll eine überdachte Anlieferung erhalten; ein Nebengebäude soll zum Lager umgebaut werden. Das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund hat die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Da die ursprüngliche Bauvorlage unvollständig war, wurde sie zunächst zurückgewiesen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Vorhaben zu befürworten und die Verwaltung mit der weiteren Begleitung zu beauftragen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren für den Lebensmittelmarkt in der zentralen Ortsmitte Spiekeroogsens, eingebracht beim Bauausschuss am 28. November 2024.
Hintergrund
Die Immobilie wurde 2023 veräußert und der Markt im Zuge eines Betreiberwechsels baulich ertüchtigt. Das Gebäude gehört zu einem Denkmalensemble und ist zugleich Einzel-Baudenkmal. Ein abschließendes Sanierungs- und Nutzungskonzept für das Ensemble liegt noch nicht vor. Eine dauerhafte Baugenehmigung würde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfordern; ohne diesen müsste ein Rückbau erfolgen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Lebensmittelmarkt ist Teil der Grundversorgung auf der Insel. Ein funktionierender Anlieferbereich und ausreichend Lagerfläche sichert den laufenden Betrieb. Gelingt kein vorhabenbezogener Bebauungsplan, müsste das Vorhaben zurückgebaut werden, was die Versorgungssituation beeinträchtigen könnte.
Die wichtigsten Punkte
- Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte soll eine überdachte Anlieferzone und eine Lagerfläche erhalten
- Das Gebäude ist Teil eines Denkmalensembles und gehört zu einem Einzel-Baudenkmal
- Zunächst ist nur eine befristete Baugenehmigung möglich, weil das Vorhaben vom geltenden Planungsrecht abweicht
- Eine dauerhafte Genehmigung setzt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan voraus
- Die Verwaltung soll das Verfahren begleiten und einen gemeinsamen Termin mit Gemeinderat und Vorhabenträger zur Grundstücksentwicklung organisieren
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/095/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich 60.1-01516-24-01 | Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager Sachverhalt: Mit Datum vom 14.10.2024 hat das Bauordnungsamt vom Landkreis Wittmund die Gemeinde um Stellungnahme zum Vorhaben „Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager“ gebeten. Die Antragsunterlagen sind der Anlage beigefügt. Bei dem Objekt handelt es sich um einen Lebensmittelmarkt in der zentralen Ortsmitte, die Immobilie wurde 2023 veräußert und der Lebensmittelmarkt im Zuge eines Betreiberwechsels baulich ertüchtigt. Für das Gesamtobjekt, welches T eileines Denkmalensembles ist und zudem auch ein Einzel-Baudenkmal gehört, gibt es noch kein abschließendes Nutzungs- bzw. Sanierungskonzept. Das Gebäudeensemble ist in den letzten Jahrzehnten fortlaufend erweitert wurden, es besteht ein augenscheinlicher Sanierungsstau, Defizite in der Nutzung (Leerstand), weiterhin entsprechen Gebäudeensemble und Außenbereiche nicht den optischen Anspruchs- und Erwartungshaltung an ein „idyllisches Inseldorf“. Die Gemeinde hat die Bauvorlage am 15.10. an den Landkreis zurückgewiesen. Sie war unvollständig und in dieser Form weder beratungs- noch genehmigungsfähig. Die Zurückweisung erfolgte mit dem positiven Hinweis, dass die Verwaltung das Begehren des Vorhabenträgers sehr wohl nachvollziehen kann und begrüßt. Es besteht im Interesse der Gemeinde, dass der Lebensmittelmarkt dauerhaft gesichert ist und funktioniert, dazu gehört zweifelsfrei auch eine vernünftige Anliefer- und Lagersituation. Dies gilt auch für die Zeit nach Umbau- und Erweiterung des „Frischemarktes“, denn die Grundversorgung sollte dauerhaft und redundant abgesichert sein. In einem gemeinsamen T erminzwischen Vorhabenträger und Bauordnungsamt (LK Wittmund) wurde die Genehmigungsfähigkeit erörtert, über eine befristete Baugenehmigung kann eine Genehmigung grundsätzlich erteilt werden. Die Abweichungen und Befreiungen gegenüber dem geltenden Planungsrecht wären dann vertretbar. Ein Gesprächsvermerk sowie die Aufstellung der nachgeforderten Unterlagen ist als Anlage beigefügt. Eine dauerhafte Genehmigung setzt jedoch voraus, dass diese (und ggfs. weitere) Erweiterungs- und Nutzungsmöglichkeiten über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgesichert sind. Kommt dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht zustande, muss ein Rückbau erfolgen. Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/095/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 28.11.2024 Betreff: - 2 - Beschlussvorschlag: Das Vorhaben „Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager“ wird grundsätzlich begrüßt und aus funktionaler wie städtebaulicher Sicht positiv beurteilt. Die abschließende Genehmigungsfähigkeit ist durch das Bauordnungsamt des LK Wittmunds zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauvorhaben im weiteren Verfahren zu begleiten, eine enge Abstimmung mit dem Landkreis sicherzustellen und sofern vertretbar, eine entsprechende positive Stellungnahme abzugeben. Über den weiteren Fortgang ist zu berichten. Das Begehren eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nehmen die Mitglieder des Bauausschusses zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen T erminmit Gemeinderat und Vorhabenträger zu vereinbaren, in welchem die Pläne und Vorstellungen zur Entwicklung des Grundstücks vorgestellt und beraten werden können. Anlagenverzeichnis: 01_Antrag_Befreiung_20241008_V1 01_Antrag_Befreiung_Anlage_Begruendung_20241008_V1 02_amtliche_Karte_5000_20241009_V1 02_BA01_Lageplan_20241008_V1 02_einfacher_Lageplan_20241009_V1 03_BA02_Grundriss_EG_20241008_V1 03_BA03_Grundriss_Dachaufsicht_20241008_V1 03_BA04_Schnitte_Ansichten_20241008_V1 04_Baubeschreibung_20241008_V1 04_Betriebsbeschreibung_20241008_V1 05_Berechnung_BGF_20241008_V1 05_Berechnung_BRI_20241008_V1 05_Berechnung_Einstellplaetze_20241011_V1 05_Berechnung_Geb_Klasse_Herstellungswert_20241011_V1 05_Berechnung_GRZ_20241008_V1 05_Berechnung_NGF_20241008_V1 08_Statistischer_Erhebungsbogen_20241008_V1 08_Statistischer_Erhebungsbogen_Erlaeuterungen_20241008_V1 11_Anforderung fehlender Bauvorlagen beim EV AS_600233-4exeFRYm Gesprächsnotiz_LK_18112024 Spiekeroog, den 20.11.2024 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.