60.1-01516-24-01 | Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 28. November 2024
Beschlossen — einstimmig
am 28. November 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Das Vorhaben „Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager“ wird grundsätzlich begrüßt und aus funktionaler wie städtebaulicher Sicht positiv beurteilt. Die abschließende Genehmigungsfähigkeit ist durch das Bauordnungsamt des LK Wittmunds zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauvorhaben im weiteren Verfahren zu begleiten, eine enge Abstimmung mit dem Landkreis sicherzustellen und sofern vertretbar, eine entsprechende positive Stellungnahme abzugeben. Über den weiteren Fortgang ist zu berichten. Das Begehren eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nehmen die Mitglieder des Bauausschusses zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Termin mit Gemeinderat und Vorhabenträger zu vereinbaren, in welchem die Pläne und Vorstellungen zur Entwicklung des Grundstücks vorgestellt und beraten werden können. AV Redelfs erläutert die Sitzungsvorlage, die begehrte bauliche Erweiterung sei nachvollziehbar und würde die Lager- und Logistiksituation des Lebensmittelgeschäfts deutlich verbessern, „sprenge“ jedoch jedes Baurecht. Gemeinde und Landkreis haben einen rechtlich einwandfreien Weg gefunden, das Vorhaben zu realisieren, die Genehmigung wird auf 3 Jahre befristet. So kann das Gesamtvorhaben „Sanders-Quartier“ geplant werden, der aktuelle B-Plan wird dann durch einen VEP abgelöst. BM Kösters ergänzt, dass die Gemeinde hier keine zukunftsgerichtete Verpflichtung eingehen sollte. Ein VEP sei sinnvoll, aber noch nicht vereinbart. Somit würde im Rahmen der Genehmigung auch eine Rückbauverpflichtung vereinbart. Er sei zuversichtlich, dass auch mit künftigen Planungsrecht eine gute Lösung gefunden werde, denn es sei maßgeblich im Interesse der Insel und unmittelbaren Nachbarn, dass ein Lebensmittelmarkt gehalten wird und die Prozesse vernünftig und unter einem Dach erfolgen. AM Schreiber begrüßt die Vorgehensweise, auch mit Blick auf einen VEP. Er gibt zu bedenken, dass Beton in der Ausführung nicht optimal sei. AV Redelfs erläutert alle Ansichten. BM Kösters regt an, die Ausführung eines Gründaches als Empfehlung weiterzugeben, dies sei optisch und mit Blick auf die Entwässerung sinnvoll, die Ausschussmitglieder bestätigen dies.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte Spiekerooogs soll eine überdachte Anlieferzone und ein Lager im umgenutzten Nebengebäude erhalten. Das Gebäudeensemble ist Teil eines Denkmalensembles und gehört teils zum Einzelbaudenkmal; ein Gesamtkonzept fehlt bislang. Der Bauausschuss soll das Vorhaben grundsätzlich befürworten und die Verwaltung beauftragen, das Verfahren zu begleiten und eine positive Stellungnahme beim Landkreis Wittmund abzugeben. Eine dauerhafte Genehmigung setzt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan voraus — ohne ihn müsste zurückgebaut werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Stellungnahme des Bauausschusses gegenüber dem Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund. Es handelt sich um die Erstberatung zu einem Bauantrag am Lebensmittelmarkt in der zentralen Ortsmitte Spiekerooogs.
Hintergrund
Die Immobilie wurde 2023 veräußert, der Betreiber wechselte und das Gebäude wurde baulich ertüchtigt. Das Ensemble ist als Denkmal eingestuft und weist laut Vorlage Sanierungsstau und Leerstand auf. Die ursprünglich eingereichten Bauunterlagen waren unvollständig; die Gemeinde wies sie am 15. Oktober 2024 zurück. In einem Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis wurde festgestellt, dass eine befristete Baugenehmigung grundsätzlich möglich ist — für eine Dauergenehmigung bräuchte es jedoch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Lebensmittelmarkt sichert die Grundversorgung auf der Insel. Eine funktionierende Anlieferung und ausreichend Lagerfläche sind Voraussetzung dafür, dass der Markt dauerhaft betrieben werden kann. Für alle Insulaner:innen und Gäste ist damit die alltägliche Lebensmittelversorgung berührt. Das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudeensembles in der Ortsmitte bleibt ein offenes Thema, das in einem späteren Bebauungsplanverfahren geklärt werden soll.
Die wichtigsten Punkte
- Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte soll eine überdachte Anlieferung und ein Lager im umgenutzten Nebengebäude erhalten
- Das Gebäude ist Teil eines Denkmalensembles, ein Gesamtkonzept für das Ensemble fehlt noch
- Der Landkreis Wittmund kann zunächst eine befristete Baugenehmigung erteilen, Abweichungen vom Planungsrecht wären dabei vertretbar
- Eine dauerhafte Genehmigung setzt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan voraus — scheitert dieser, müsste zurückgebaut werden
- Der Bauausschuss soll die Verwaltung beauftragen, das Verfahren zu begleiten und einen gemeinsamen Termin mit Gemeinderat und Vorhabenträger zu organisieren
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/095/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-889 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will statt einer Einzelgenehmigung für einen Anbau ein Bebauungsplanverfahren einleiten. Anlass ist ein Bauantrag für eine überdachte Anlieferung und die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung hält eine verbindliche Gesamtplanung für das Grundstück für städtebaulich sinnvoller als weitere Einzelgenehmigungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu beauftragen und dem Vorhabenträger zu empfehlen, den laufenden Bauantrag ruhend zu stellen.
Ein privater Eigentümer beantragt nachträglich die Genehmigung für einen Balkon, einen Wintergarten und die Umnutzung von Abstellräumen zu einem weiteren Appartement in einem bestehenden Appartementhaus auf Spiekeroog. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat im Februar 2013 eine Veränderungssperre und einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan erlassen hat. Die Verwaltung zweifelt, ob alle beantragten Maßnahmen nach altem und künftigem Planrecht zulässig sind. Der Bauausschuss soll beraten, ob die Gemeinde ausnahmsweise ihr Einvernehmen nach Paragraph 14 Abs. 2 BauGB erteilt.
Ein privater Bauantrag für den Teilabbruch und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Das Vorhaben entspricht dem geltenden Bebauungsplan und der Baugestaltungssatzung; Befreiungen oder Abweichungen wurden nicht beantragt. Die Gemeinde muss daher keine eigene Stellungnahme abgeben — die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss soll die Unterlagen billigend zur Kenntnis nehmen.
Ein privater Bauantrag für den Anbau einer inseltypischen Veranda soll trotz geltender Veränderungssperre genehmigt werden. Das Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A liegt seit November 2021 unter einer Veränderungssperre — einem vorläufigen Baumoratorium bis zum neuen Bebauungsplan 22. Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu den Schutzzielen der Sperre, weil die Veranda weder Dauerwohnraum umwidmet noch Gewerbeflächen verringert. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird erteilt.