Anschaffung eines EDV-Programms für den doppischen Gesamtabschluss
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 12. Dezember 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die Anschaffung des EDV-Programms der Firma B für den doppischen Gesamtabschluss. VA Seifert erläutert de TOP und bezieht sich auf die Vorlage. 2 Ratsmitglieder kritisieren die Höhe der Ausgaben für die EDV. BM Fiegenheim verweist bei den EDV-Ausgaben auf die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeindeverwaltung Spiekeroog will eine Software kaufen, die für die gesetzlich vorgeschriebene doppische Buchführung benötigt wird. Zwei Angebote wurden verglichen: Firma A kostet 9.820 Euro netto plus 960 Euro Jahreswartung, Firma B nur 2.600 Euro netto plus 468 Euro Jahreswartung. Der Kämmerer empfiehlt Firma B, die auch wirtschaftlich günstiger ist. Der Rat soll den Kauf des Programms von Firma B beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Entscheidung im Rat im Dezember 2013.
Hintergrund
Seit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen — eine kaufmännisch orientierte Buchführung, die das frühere Kameralsystem ablöste — sind Kommunen gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember aufzustellen. Die Gemeindeverwaltung Spiekeroog verfügte bisher nicht über ein geeignetes EDV-Programm dafür und holte zwei Angebote ein.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft die interne Verwaltungstechnik und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Mittelbar stellt die Software sicher, dass die Gemeinde ihre gesetzlichen Pflichten zur Haushaltsdokumentation erfüllt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, einen doppischen Gesamtabschluss aufzustellen
- Firma A bietet die Software für 9.820 Euro netto an, Firma B für 2.600 Euro netto
- Die jährliche Wartungsgebühr beträgt bei Firma A 960 Euro, bei Firma B 468 Euro
- Der Kämmerer hat beide Programme geprüft und empfiehlt Firma B
- Der Beschlussvorschlag sieht den Kauf des Programms von Firma B vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/107/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-875 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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