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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anschaffung eines EDV-Programms für den doppischen Gesamtabschluss

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2013

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 12. Dezember 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat beschließt die Anschaffung des EDV-Programms der Firma B für den doppischen Gesamtabschluss. VA Seifert erläutert de TOP und bezieht sich auf die Vorlage. 2 Ratsmitglieder kritisieren die Höhe der Ausgaben für die EDV. BM Fiegenheim verweist bei den EDV-Ausgaben auf die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Die Gemeindeverwaltung Spiekeroog will eine Software kaufen, die für die gesetzlich vorgeschriebene doppische Buchführung benötigt wird. Zwei Angebote wurden verglichen: Firma A kostet 9.820 Euro netto plus 960 Euro Jahreswartung, Firma B nur 2.600 Euro netto plus 468 Euro Jahreswartung. Der Kämmerer empfiehlt Firma B, die auch wirtschaftlich günstiger ist. Der Rat soll den Kauf des Programms von Firma B beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Entscheidung im Rat im Dezember 2013.

Hintergrund

Seit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen — eine kaufmännisch orientierte Buchführung, die das frühere Kameralsystem ablöste — sind Kommunen gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31. Dezember aufzustellen. Die Gemeindeverwaltung Spiekeroog verfügte bisher nicht über ein geeignetes EDV-Programm dafür und holte zwei Angebote ein.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft die interne Verwaltungstechnik und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Mittelbar stellt die Software sicher, dass die Gemeinde ihre gesetzlichen Pflichten zur Haushaltsdokumentation erfüllt.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, einen doppischen Gesamtabschluss aufzustellen
  • Firma A bietet die Software für 9.820 Euro netto an, Firma B für 2.600 Euro netto
  • Die jährliche Wartungsgebühr beträgt bei Firma A 960 Euro, bei Firma B 468 Euro
  • Der Kämmerer hat beide Programme geprüft und empfiehlt Firma B
  • Der Beschlussvorschlag sieht den Kauf des Programms von Firma B vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/107/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-875 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Dezember 2013, 21:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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