Anschaffung eines EDV-Programms für den doppischen Gesamtabschluss
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 12. Dezember 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beschließt die Anschaffung des EDV-Programms der Firma B für den doppischen Gesamtabschluss. VA Seifert erläutert de TOP und bezieht sich auf die Vorlage. 2 Ratsmitglieder kritisieren die Höhe der Ausgaben für die EDV. BM Fiegenheim verweist bei den EDV-Ausgaben auf die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog plant die Anschaffung einer Software für den sogenannten doppischen Gesamtabschluss — die Zusammenführung aller kommunalen Jahresabschlüsse nach dem kaufmännischen Buchführungssystem (Doppik). Der Rat soll über den Kauf entscheiden.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschaffungsentscheidung aus dem Jahr 2013, eingebracht von der Gemeindeverwaltung Spiekeroog. Es liegt nur der Titel vor, Einzelheiten sind nicht bekannt.
Hintergrund
Seit der Umstellung auf die Doppik — das kaufmännische Rechnungswesen für Kommunen — sind Gemeinden in Niedersachsen verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Dafür ist in der Regel eine spezielle Software notwendig. Zum genauen Zeitplan und zu Vorgängerbeschlüssen liegen keine Angaben vor, da kein PDF beigefügt ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft in erster Linie die interne Finanzverwaltung der Gemeinde. Für Insulaner:innen ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung auf den Alltag. Mittelbar sorgt ein ordnungsgemäßer Gesamtabschluss für mehr Transparenz über die kommunalen Finanzen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde will eine EDV-Software für den doppischen Gesamtabschluss anschaffen
- Der doppische Gesamtabschluss ist die kaufmännische Zusammenfassung aller kommunalen Jahresabschlüsse
- Zu Kosten, Anbieter und weiteren Details liegen mangels PDF keine Angaben vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/107/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll ihre Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2011 förmlich beschließen. Mit diesem Beschluss wird der Übergang vom kameralen Haushaltssystem zur doppischen Buchführung (Doppik) offiziell abgeschlossen. Der Beschluss erfolgt im Jahr 2014, also mit erheblichem zeitlichem Abstand zum Stichtag.
Die Gemeinde Spiekeroog legt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit dieser Bilanz wird der Übergang von der Kameralistik zur doppischen Buchführung (Doppik) vollzogen. Der Rat soll die Eröffnungsbilanz formell beschließen.
Der Rat soll Beschlüsse auf Grundlage des niedersächsischen Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes (NBKAG) fassen. Dieses Gesetz erleichtert Kommunen die Genehmigung überfälliger Jahresabschlüsse unter vereinfachten Bedingungen. Ein PDF zur Vorlage liegt nicht vor, der genaue Inhalt ist daher unklar.
Der Gemeinderat soll die Vertreter:innen Spiekerooges in der Verbandsversammlung des HZV anweisen, dem Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Ein Weisungsbeschluss legt fest, wie die Gemeindevertreter:innen in einem übergeordneten Verbandsgremium abstimmen sollen. Nur der Titel liegt vor; Details zum Jahresabschluss und zum Wirtschaftsplan 2013 sind nicht bekannt.