Spiekeroog-Radar

Haushalt & Inselabgaben

Haushaltsplan, Kurtaxe, Gebühren, Investitionen, Finanzplanung.

Spiekeroogs Haushalt finanziert sich vor allem aus Gästebeitrag, kommunalen Gebühren (Müll, Wasser, Abwasser) und Schlüsselzuweisungen des Landes. Die Spielräume sind klein, die Fixkosten hoch — eine kleine Inselverwaltung kostet pro Kopf mehr als eine Festland-Gemeinde gleicher Größe.

In jeder Sitzungsrunde tauchen Vorlagen zur Gästebeitragn-Anpassung, Zweitwohnungssteuer, zu Vereinszuschüssen oder zur Annahme von Spenden auf. Größere Investitionen wie Glasfaserausbau oder Inselschul-Erweiterung beanspruchen den Haushalt über mehrere Jahre.

Häufige Streitfrage: Wie viel Eigenanteil kann sich die Gemeinde leisten, wo werden Förderprogramme genutzt, und wer trägt die laufenden Kosten.

50Vorlagen insgesamt zu diesem Thema

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Ganztagsschule | Sachstand Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)
01/143/2026Sitzungsvorlage

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder schrittweise einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, auch in den Ferien. Die Verwaltung informiert den Schulausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung auf Spiekeroog, wo wegen der Insellage besondere Bedingungen gelten. Die VHS Friesland-Wittmund soll ein spezifisches Angebot entwickeln, möglichst mit lokalem Personal. Der Ausschuss soll die Umsetzung grundsätzlich unterstützen und den Schließzeiten (drei Winterferienwochen plus eine Sommerferienwoche) zustimmen.

Ganztagsschule | Ausweitung Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagsangebotes
01/146/2026Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob das warme Mittagessen an der Inselschule von derzeit drei auf vier oder fünf Tage pro Woche ausgeweitet werden soll. Aktuell liefert die Dünenklinik die Mahlzeiten; Kosten und Einnahmen werden hälftig mit dem Landkreis geteilt. Die Verwaltung schätzt, dass der Haushaltsansatz 2026 vorläufig ausreicht, empfiehlt aber eine Anpassung ab 2027. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Ausweitung weiterzuverfolgen und organisatorische sowie finanzielle Voraussetzungen abschließend zu klären.

Antrag des Spiekerooger Sportvereins (SSV) auf Aufstockung der jährlichen Zuwendung
01/141/2026Sitzungsvorlage

Der Spiekerooger Sportverein (SSV) beantragt eine Verdoppelung der jährlichen Gemeindezuwendung von 5.000 auf 10.000 Euro, rückwirkend ab 1. Januar 2026. Grund sind stark gestiegene Hallennutzungskosten für das Sportdeck, die der SSV auf bis zu 20.000 Euro im Jahr 2026 schätzt. Der Rat soll dem Antrag grundsätzlich zustimmen und für 2027 die erhöhten Mittel einplanen; für 2026 stehen zwei Varianten zur Wahl: keine Anpassung oder eine überplanmäßige Ausgabe von 5.000 Euro.

60.1-01797-25 | Umbau u Erweiterung Feuerwehrgerätehaus | Sicherung der Abstandsflächen (Baulast / Grundstücksfrage)
01/132/2026Sitzungsvorlage

Beim geplanten Umbau und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses hält ein nördlicher Anbau (Umkleidebereiche) den bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstand zur Nachbargrundstücksgrenze nicht ein. Das angrenzende Grundstück gehört dem Land Niedersachsen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Abstandsbaulast auf einer Teilfläche von 19 m² einzutragen und dafür eine Entschädigung von 155,00 Euro je Quadratmeter zu zahlen.

Aufstellen und Schmücken des Weihnachtsbaums auf dem Dorfplatz
01/124/2026Sitzungsvorlage

Eine Gruppe ehrenamtlicher Insulaner:innen hat sich bereit erklärt, in den Jahren 2026 bis 2028 den Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz aufzustellen, zu schmücken und abzubauen. Die Gemeinde erstattet dabei lediglich tatsächliche Sachauslagen für Material und Schmuck. Der Rat soll die Gruppe offiziell beauftragen und jährlich 250 Euro Haushaltsmittel bereitstellen, insgesamt 750 Euro über drei Jahre.

Festlegung von Prioritäten für das Jahr 2026 – Rückblick 2025
01/116/2026Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat einen strukturierten Überblick über die Arbeitsschwerpunkte für 2026 vor und zieht Rückblick auf das Jahr 2025. Da keine gesonderten Projektstellen vorhanden sind, soll eine klare Priorisierung sicherstellen, dass laufender Betrieb und Entwicklungsvorhaben gleichermaßen bewältigt werden. Als strategischer Rahmen dient der Dorfentwicklungsplan (DEP), dessen Abschluss für 2026 geplant ist. Konkrete Beschlusspunkte werden in der Sitzung selbst formuliert.

Baumpflanzaktion 2025/26
01/098/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog plant für Herbst/Winter 2025/26 eine Baumpflanzaktion im Dorfbereich. Da externe Angebote deutlich über dem Budget lagen (18.655 € bis 54.443 €), soll die Maßnahme in Eigenleistung durch den gemeindlichen Bauhof und die Nordseebad Spiekeroog GmbH durchgeführt werden. Die Finanzierung der Materialkosten erfolgt aus dem Baumbudget der Gemeinde sowie aus einer Spendenaktion „Zukunftsbäume

Prüfung der Berechtigung zur Weiterveräußerung des Erbbaurechts und des Vorkaufsrechts im Lütt Slurpad
01/090/2025Sitzungsvorlage

Ein Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden; das damit verbundene Erbbaurecht der Gemeinde Spiekeroog muss dabei mitübertragen werden. Die Gemeinde ist Grundstückseigentümerin und muss der Weiterveräußerung zustimmen; zudem hat sie ein vertraglich gesichertes Vorkaufsrecht. Der Käufer hat seinen Hauptwohnsitz auf Spiekeroog und erklärt, den Dauerwohnraum selbst zu nutzen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Verkauf zuzustimmen und das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Budgetplan für das Jahr 2026
01/094/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Rat die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan zur Beschlussfassung vor. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen geplant; im Finanzhaushalt stehen Einzahlungen von 6,4 Mio. Euro Auszahlungen von 6,76 Mio. Euro gegenüber. Neue Kredite sind nicht vorgesehen, der Liquiditätskreditrahmen bleibt bei 900.000 Euro. Größtes Investitionsprojekt 2026 ist die Fertigstellung des Umbaus des Feuerwehrgerätehauses mit weiteren 150.000 Euro.

Feuerwehr Spiekeroog – Sachstandsbericht zu den Investitionen gemäß Feuerwehrbedarfsplan / Haushaltsjahr 2025
01/089/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung berichtet dem Rat über die 2025 umgesetzten Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog. Für Fahrzeuge und Geräte wurden rund 101.500 Euro von geplanten 125.000 Euro ausgegeben; hinzu kommen 17.550 Euro für eine neue Brandmeldeanlage im Feuerwehrhaus. Der Gesamtaufwand liegt mit ca. 119.100 Euro unter dem Haushaltsansatz von 144.000 Euro. Der Rat soll die Beschaffungen billigend zur Kenntnis nehmen.

Umbau und Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses Spiekeroog | Beschluss über Umsetzung und Mittelbereitstellung
01/087/2025Sitzungsvorlage

Der Rat soll dem Umbau und der Modernisierung des Feuerwehrgerätehauses Spiekeroog zustimmen und die nötigen Haushaltsmittel freigeben. Die überarbeitete Planung von 2025 sieht ein Gesamtvolumen von rund 270.000 bis 275.000 Euro vor, aufgeteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Dafür sollen die für 2026 eingeplanten Mittel um 25.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht werden. Der Beschlussvorschlag umfasst außerdem den Auftrag an die Verwaltung, das Architekturbüro zu beauftragen und den Bauantrag einzureichen.

Erhöhung des Zuschusses der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog
01/095/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog soll den jährlichen Zuschuss zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr um 500 Euro auf künftig 2.000 Euro erhöhen. Hinzu kommt ein separater Zuschuss für die Jugendfeuerwehr von 1.000 Euro jährlich. Der Gemeindebrandmeister regte die Erhöhung im Rahmen der Haushaltsberatungen an. Der Rat soll die Erhöhung beschließen und in der Mittelfristplanung fortschreiben.

Übeplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 NKomVG
01/084/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung beantragt zwei Haushaltskorrekturen für 2025. Erstens werden 10.500 Euro zusätzlich für Sanierungsarbeiten im Haus Melksett 19 benötigt, weil nach dem Auszug einer Mieterin Fliesen-, Klempner- und Malerarbeiten anfallen. Zweitens sollen 12.038,10 Euro für drei neue Gartenhäuser auf dem Grundstück Noordertün 1 haushaltssystematisch korrekt als investive Ausgabe umgebucht werden. Die Deckungsmittel sollen jeweils aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden.

Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 Abs.1 NKomVG
01/081/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung beantragt eine überplanmäßige Ausgabe von 17.000 Euro für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Abwicklung des aufgelösten Eigenbetriebs der Gemeinde. Ein Steuerberaterbüro hat den Jahresabschluss 2020 sowie eine E-Bilanz für das Jahr 2020 erstellt und dafür 21.740,59 Euro in Rechnung gestellt. Im laufenden Haushalt fehlen die entsprechenden Mittel, weshalb der Rat eine überplanmäßige Ausgabe beschließen soll.

Schülerförderung bei Auslandsaufenthalten von Schüler:innen | Klärungsbedarf zur Auslegung der Förderrichtlinie der Gemeinde
01/079/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog fördert seit 2021 Schulkinder mit Hauptwohnsitz auf der Insel mit monatlichen Zuschüssen, wenn diese die Hermann Lietz-Schule oder Festlandschulen besuchen. In den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 sind Fälle aufgetreten, in denen Schüler:innen Auslandsaufenthalte absolvierten – teils im Rahmen des schulischen Projekts 'High Seas High School', teils privat organisiert. Die bestehende Förderrichtlinie deckt diese Fälle nicht eindeutig ab; der Gemeinderat muss nun entscheiden, welche Auslandsaufenthalte künftig förderfähig sind und ob rückwirkend Förderung für drei Fälle aus 2024/2025 ausgezahlt wird.

Ergänzende Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
01/078/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung schlägt vor, eine ergänzende Unfallversicherung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog abzuschließen. Bei der Überprüfung bestehender Verträge wurden seltene Fallkonstellationen entdeckt, in denen der bisherige Versicherungsschutz nicht greift. Die zusätzliche Absicherung kostet die Gemeinde jährlich 289,46 Euro brutto. Der Rat soll den Vertragsabschluss beschließen.

Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung
01/074/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Zweitwohnungssteuersatzung rechtlich an, weil die bisherige Berechnungsgrundlage (Jahresrohmiete nach § 79 Bewertungsgesetz) weggefallen ist. Als Vorlage dient eine gerichtlich bestätigte Satzung der Gemeinde Clausthal-Zellerfeld, empfohlen vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Der Steuersatz wird angepasst, um eine übermäßige Besteuerung durch die neuen Berechnungsgrundlagen zu vermeiden. Der Rat soll die neue Satzung beschließen; sie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Zustimmung zur Leistung von überplanmässigen Ausgaben
01/063/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung beantragt die Zustimmung zu zwei überplanmäßigen Ausgaben aus dem laufenden Haushalt. Erstens werden bis zu 7.000 Euro für eine neue Küche in der Gemeindewohnung Melksett 19 (Wohnung 4) benötigt, weil die vorhandene Küche aus dem Jahr 1984 vor einer Neuvermietung ersetzt werden muss. Zweitens entstanden ungeplant höhere Reparaturkosten für die Inselmobis, weshalb weitere 2.500 Euro über das Budget hinaus freigegeben werden sollen. Der Rat soll beiden Ausgaben zustimmen; Deckungsmittel kommen aus dem Gesamthaushalt.

Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung
01/062/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung an geltendes Recht an. Der Gemeindeanteil an den Reinigungskosten wird von bisher 5 % auf die gesetzlich vorgeschriebenen 25 % angehoben. Der Erhebungszeitraum wird auf das Kalenderjahr (Januar bis Dezember) umgestellt; für Oktober bis Dezember 2025 wird dank eines vorhandenen Überschusses keine Gebühr erhoben. Ab 2026 bleibt die Gebühr unverändert bei 1,00 Euro je Meter Straßenfrontlänge.

Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Änderungsvertrag Erbbaurecht
01/056/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog legt einen Änderungsvertrag für die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad vor. Ziel ist es, alle laufenden Erbbaurechtsverträge auf eine einheitliche Laufzeit bis 2085 zu verlängern, Vergabekriterien für sozialen Wohnraum zu schärfen und frühere Unstimmigkeiten mit dem Land Niedersachsen zu bereinigen. Neu eingeführt werden unter anderem ein erweitertes Heimfallrecht, eine regelmäßige Erbbauzins-Anpassung an den Verbraucherpreisindex sowie klarere Regeln bei Weiterverkauf und Vermietung. Der Rat soll dem Vertragsmuster zustimmen und die Verwaltung beauftragen, Erbbauberechtigte zu informieren.

Schülerförderung – Anhebung des freiwilligen Zuschusses des Landkreises Wittmund
01/047/2025Sitzungsvorlage

Der Landkreis Wittmund zahlt seit 1999 unverändert 54 Euro monatlich als freiwilligen Zuschuss für Spiekerooger Schüler:innen, die weiterführende Schulen oder die Hermann-Lietz-Schule auf dem Festland besuchen. Die Schulgebühren stiegen seitdem stark an, während die Gesamtförderung durch den Wegfall des Beförderungszuschusses gesunken ist. Der Eigenanteil der Familien wuchs so von 339 Euro (2014) auf 531 Euro (2024) monatlich. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, beim Landkreis Wittmund auf eine Erhöhung dieses Zuschusses hinzuwirken.

Hausmeisterversorgung und Ganztagsverpflegung – Optionen und Bedarfe
01/044/2025Informationsvorlage

Die Inselschule hat seit dem Ruhestand ihres langjährigen Hausmeisters keine festangestellte Hausmeisterkraft mehr. Der Landkreis hat Reinigung und Hausmeisterdienste auf externe Dienstleister übertragen. Die Schulleitung sieht darin einen Nachteil für das schulische Miteinander und wünscht eine Rückkehr zur Festanstellung. Der Schulausschuss soll Optionen und Handlungsmöglichkeiten diskutieren, auch mit Blick auf die geplante Schulerweiterung.

Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2025 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen
01/048/2025Sitzungsvorlage

Das Land Niedersachsen stellt hochprädikatisierten Tourismuskommunen im Jahr 2025 insgesamt 2 Millionen Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen bereit. Spiekeroog hat einen Antrag gestellt und eine Bewilligung über 46.503 Euro erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH weiterzuleiten, da diese die touristische Infrastruktur auf der Insel betreibt. Voraussetzung ist, dass die GmbH gegenüber der Gemeinde offenlegt, in welchem Bereich die Mittel eingesetzt werden.

Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Verfahrensweise bei Verkauf, Entwurfsfassung Erbbaurechtsvertrag (Änderung) und Beratung zu Vergabekriterien
01/040/2025Sitzungsvorlage

Die Verwaltung legt dem Bauausschuss eine vorbereitende Beratungsvorlage zur Neuordnung der Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad vor. Kern ist ein Entwurf für einen Änderungsvertrag, der eine einheitliche Laufzeit bis 2085, eine konsequente Erbbauzinsanpassung an den Verbraucherpreisindex sowie verbindliche Vergabekriterien für Verkaufsfälle einführen soll. Außerdem soll ein erweitertes Heimfallrecht Vertragsverstöße sanktionierbarer machen. Da es sich um eine vorbereitende Beratung handelt, enthält die Vorlage keinen konkreten Beschlussvorschlag.