Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Bauvorhaben Süderloog 45 gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO
Zusammenfassung
Wie das funktioniertBei der Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Süderloog 45 musste unvorhergesehen die Kellerdecke ausgetauscht werden, was zu Bauverzögerungen führte. Die lärmintensiven Außenarbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen sein. Für verbleibende Aufräum- und Abtransportarbeiten beantragt der Eigentümer eine Ausnahme von der Bauzeitenregelung bis zum 6. Juni 2025. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Ausnahme vor, unter der Bedingung, dass Ruhezeiten eingehalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Einzelfallausnahme von der Bauzeitenregelung gemäß Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung. Betroffen ist das Sanierungsvorhaben am denkmalgeschützten Gebäude Süderloog 45.
Hintergrund
Die Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung (SpLärmSchVO) regelt, zu welchen Zeiten Bauarbeiten auf der Insel zulässig sind. Paragraph 11 Absatz 1 erlaubt der Gemeinde, auf Antrag Ausnahmen zu genehmigen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird komplettsaniert; der unerwartete Austausch der Kellerdecke hat den Zeitplan verschoben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohner:innen und Gäste im Bereich Süderloog müssen mit verlängerten Baustellenaktivitäten bis zum 6. Juni 2025 rechnen. Lärmerzeugende Außenarbeiten sollen jedoch bereits bis zum 31. Mai 2025 enden, sodass danach nur noch Aufräum- und Transportarbeiten anfallen. Die Ruhezeiten bleiben laut Beschlussvorschlag in jedem Fall verbindlich.
Die wichtigsten Punkte
- Die Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Süderloog 45 hat sich durch unvorhergesehene Arbeiten verzögert
- Lärmintensive Außenarbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen sein
- Für Aufräum- und Abtransportarbeiten wird eine Verlängerung bis zum 6. Juni 2025 beantragt
- Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung
- Der Beschlussvorschlag genehmigt die Ausnahme unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/034/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/034/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 14.05.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025 Betreff: Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Bauvorhaben Süderloog 45 gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO Sachverhalt: Im Rahmen eines genehmigten Bauvorhabens kommt es zu Verzögerungen, da im Zuge der Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes unvorhergesehen die Decke zwischen Keller und Erdgeschoss ausgetauscht werden musste. Der Antragsteller hat mitgeteilt, dass die wesentlichen Bauarbeiten bis zum 31.05.2025 abgeschlossen sein werden. Für verbleibende Aufräum- und Abtransportarbeiten wird jedoch eine Verlängerung bis zum 06.06.2025 beantragt. Ziel ist es, das Grundstück ordentlich zu übergeben. Die lärmerzeugenden Bauarbeiten außerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück werden bis zum 31.05.2025 beendet sein, sodass nicht von einer übermäßigen Belastung Dritter auszugehen ist. Gemäß § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten Bauvorhaben bis einschließlich 06.06.2025. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. Spiekeroog, den 13.05.2025 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Kösters, Patrick) RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.