Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Bauvorhaben Süderloog 45 gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Bei der Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Süderloog 45 musste unvorhergesehen die Kellerdecke ausgetauscht werden, was zu Bauverzögerungen führte. Die lärmintensiven Außenarbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen sein. Für verbleibende Aufräum- und Abtransportarbeiten beantragt der Eigentümer eine Ausnahme von der Bauzeitenregelung bis zum 6. Juni 2025. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Ausnahme vor, unter der Bedingung, dass Ruhezeiten eingehalten und Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Einzelfallausnahme von der Bauzeitenregelung gemäß Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung. Betroffen ist das Sanierungsvorhaben am denkmalgeschützten Gebäude Süderloog 45.

Hintergrund

Die Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung (SpLärmSchVO) regelt, zu welchen Zeiten Bauarbeiten auf der Insel zulässig sind. Paragraph 11 Absatz 1 erlaubt der Gemeinde, auf Antrag Ausnahmen zu genehmigen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird komplettsaniert; der unerwartete Austausch der Kellerdecke hat den Zeitplan verschoben.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Anwohner:innen und Gäste im Bereich Süderloog müssen mit verlängerten Baustellenaktivitäten bis zum 6. Juni 2025 rechnen. Lärmerzeugende Außenarbeiten sollen jedoch bereits bis zum 31. Mai 2025 enden, sodass danach nur noch Aufräum- und Transportarbeiten anfallen. Die Ruhezeiten bleiben laut Beschlussvorschlag in jedem Fall verbindlich.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Süderloog 45 hat sich durch unvorhergesehene Arbeiten verzögert
  • Lärmintensive Außenarbeiten sollen bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen sein
  • Für Aufräum- und Abtransportarbeiten wird eine Verlängerung bis zum 6. Juni 2025 beantragt
  • Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung
  • Der Beschlussvorschlag genehmigt die Ausnahme unter der Auflage, Ruhezeiten einzuhalten

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/034/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/034/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 14.05.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.05.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Bauvorhaben 
    Süderloog 45 gem. § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO
    Sachverhalt:
    Im Rahmen eines genehmigten Bauvorhabens kommt es zu Verzögerungen, da im Zuge der
    Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes unvorhergesehen die Decke 
    zwischen Keller und Erdgeschoss ausgetauscht werden musste. Der Antragsteller hat 
    mitgeteilt, dass die wesentlichen Bauarbeiten bis zum 31.05.2025 abgeschlossen sein 
    werden.
    Für verbleibende Aufräum- und Abtransportarbeiten wird jedoch eine Verlängerung bis zum 
    06.06.2025 beantragt. Ziel ist es, das Grundstück ordentlich zu übergeben.
    Die lärmerzeugenden Bauarbeiten außerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück 
    werden bis zum 31.05.2025 beendet sein, sodass nicht von einer übermäßigen Belastung 
    Dritter auszugehen ist.
    Gemäß § 11 Abs. 1 der Spiekerooger Lärm- und Schutzverordnung (SpLärmSchVO) kann 
    die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und Ruhezeitenregelungen 
    zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht 
    entgegenstehen.
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Die Gemeinde Spiekeroog genehmigt im Rahmen einer Einzelfallausnahme gemäß § 11 
    Abs. 1 SpLärmSchVO die Fortführung von Rest- und Aufräumarbeiten im genannten 
    Bauvorhaben bis einschließlich 06.06.2025. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass 
    Beeinträchtigungen für die Umgebung auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Die 
    Ruhezeiten sind einzuhalten. 
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 13.05.2025
     
     
     
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    - 2 -
    (Kösters, Patrick) RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. Mai 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0