Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Gastronomiebetriebes
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Februar 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 07. Februar 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Das Vorhaben ist in Bezug auf den Bebauungsplan mit Ausnahme des Verbindungstraktes zulässig. 2. Der Anbindung des Gebäudes 2 zum denkmalgeschützten Bestandsgebäude durch einen Verbindungstrakt wird ausschließlich aufgrund des dringend benötigten Gastraumes zur Gästebewirtung nach § 2 der Erhaltungssatzung zugestimmt. 3. Die zwei Personalwohnungen im OG müssen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden Hinweise : 1. Seitens der Denkmalschutzbehörde ist zu prüfen, ob sich der Verbindungstrakt an das denkmalgeschützte Gebäude einfügt. 2. Bezüglich der Fenster und Türen sind die Vorgaben der Gestaltungssatzung I zu beachten. 3. Das Fensterband ist durchgehend zu belassen. 4. Das Dach des Verbindungstraktes ist nach den Vorgaben der Gestaltungssatzung I als Sattel- oder Krüppelwalmdach zu gestalten. 5. Die Größe der Veranda ist anhand der Baugestaltungssatzung I zu überprüfen. RV Redelfs erklärt, dass der ursprünglich überplante Deich nun doch bestehen bleiben soll. Zudem wurden in den Ausschüssen Hinweise formuliert, die in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden sollen. RM Klasing merkt an, dass die Türen in der Veranda zugelassen werden müssen. Die Unterlichter der Türen sollen dabei eine Holzfüllung vorweisen. RM Germis stellt fest, dass in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung vom B-Plan vorgenommen worden ist. Er fragt daher an, ob die Gemeinde verpflichtet ist, auch bei anderen Interessenten Ausnahmen zuzulassen. Herr Koffinke erklärt dazu, dass derjenige ebenfalls einen Anspruch auf eine Ausnahme hat, der den exakt gleichen Sachverhalt vorweisen kann und dies als sehr unwahrscheinlich gilt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Gastronomiebetrieb auf Spiekeroog will sein bestehendes, denkmalgeschütztes Gebäude um ein zweites Gebäude mit Gastronomie im Erdgeschoss und zwei Personalwohnungen im Obergeschoss erweitern. Beide Gebäude sollen über einen Verbindungstrakt verbunden werden, der ebenfalls als Gastraum genutzt werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben grundsätzlich zuzulassen, den Verbindungstrakt wegen des dringenden Bedarfs an Gastraum ausnahmsweise zu genehmigen und die Personalwohnungen verbindlich in der Baugenehmigung festzuschreiben.
Einordnung
Bauvoranfrage eines privaten Betreibers eines Gastronomiebetriebs im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, Sondergebiet Tourismus / Ortsmitte. Die Vorlage dient der vorläufigen Klärung der grundsätzlichen Zulässigkeit, bevor ein formeller Bauantrag gestellt wird.
Hintergrund
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A im Sondergebiet Tourismus / Ortsmitte, wo Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind. Das Bestandsgebäude steht unter Denkmalschutz; bereits 1998 genehmigte der Landkreis Wittmund einen verandaähnlichen Anbau. Das Grundstück unterliegt zusätzlich der Erhaltungssatzung der Gemeinde sowie der Baugestaltungssatzung I. Auf der Südseite des Grundstücks befindet sich wahrscheinlich ein Altdeich, weshalb die Antragssteller geänderte Unterlagen eingereicht haben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft vor allem die gastronomische Versorgungsinfrastruktur für Gäste und Insulaner:innen. Für das Personal des Betriebs entstehen zwei zusätzliche Wohnungen, was dem auf der Insel knappen Personalwohnraum entgegenwirkt. Das äußere Erscheinungsbild im denkmalgeschützten Ortskern kann sich durch Neubau und Verbindungstrakt verändern; die genaue Gestaltung wird erst im nachfolgenden Bauantragsverfahren geprüft.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant ist ein zweites Gebäude mit Gastronomie im Erdgeschoss, zwei Personalwohnungen im Obergeschoss und Gauben im Dachgeschoss
- Ein Verbindungstrakt soll das neue Gebäude mit dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude verbinden und ebenfalls als Gastraum dienen
- Die Verwaltung sieht das Vorhaben als grundsätzlich bebauungsplankonform an, der Verbindungstrakt bedarf einer Ausnahmegenehmigung nach der Erhaltungssatzung
- Die zwei Personalwohnungen sollen nach Lage und Größe verbindlich in der Baugenehmigung festgelegt werden
- Ein möglicher Altdeich auf der Grundstückssüdseite führte zu geänderten Planunterlagen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/126/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH will im Bereich der Strandhalle eine oder mehrere mobile Gastroeinheiten aufstellen. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen — die formale Zustimmung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren — befristet bis Ende 2025 zu erteilen. Die Einheiten sollen als Übergangslösung dienen, bis die neue Strandhalle fertiggestellt ist. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Ein Gastronomiebetrieb auf Spiekeroog soll umgebaut werden: Geplant ist ein kleines Nebengebäude für den Außenverkauf sowie der Ausbau von zwei Personalwohnungen im Obergeschoss. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen, unter der Auflage, dass die beiden Personalwohnungen in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgeschrieben werden.
Ein privater Antragsteller fragt vorab, ob er zwei bestehende Ferien-Bungalows auf einem 1.081 m² großen Grundstück im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A abreißen und neu errichten darf. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als grundsätzlich zulässig — mit einer entscheidenden Bedingung: Da die Gesamtfläche beider Bungalows nach dem Abriss mehr als 120 m² beträgt, muss beim Neubau eine Dauerwohnung geschaffen werden. Der Beschlussvorschlag lautet entsprechend.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bauvoranfrage für Haus 2 (mutmaßlich Hotel Zur Linde) abzulehnen. Geplant war, den Hotelbetrieb aufzugeben und neue Ferienwohnungen zu bauen; Dachgeschoss und Obergeschoss sollten zu Dauerwohnraum umgenutzt werden. Die geplanten Anbauten überschreiten mit insgesamt 58,3 m² die im Bebauungsplan erlaubte Verandenfläche von 40 m² und sind daher nicht zulässig. Der Beschlussvorschlag lautet: nicht genehmigungsfähig.