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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau eines bestehenden Gastronomiebetriebes

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 12. Dezember 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die zwei vorgesehenen Personalwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. RV Redelfs erklärt den Sachstand. Die Ratsmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Gastronomiebetrieb auf Spiekeroog soll umgebaut werden: Geplant ist ein kleines Nebengebäude für den Außenverkauf sowie der Ausbau von zwei Personalwohnungen im Obergeschoss. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen, unter der Auflage, dass die beiden Personalwohnungen in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgeschrieben werden.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Betreibers eines Gastronomiebetriebs im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, eingebracht zur Erstberatung durch die Verwaltung. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat der Gemeinde befassen sich nacheinander damit.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Tourismus und Ortsmitte. Der B-Plan lässt pro baulicher Anlage maximal 180 Quadratmeter Grundfläche zu. Eine Bauvoranfrage vom Januar 2019 sah ursprünglich einen größeren Anbau mit Verbindungstrakt vor; der jetzt vorliegende Bauantrag vom Oktober 2019 wurde deutlich reduziert. Das Grundstück unterliegt zudem der Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Umbau betrifft in erster Linie den Gastronomiebetrieb und sein Personal. Das geplante Nebengebäude für den Außenverkauf ist klein (4 mal 2,80 Meter, 3 Meter hoch) und dürfte das Ortsbild kaum verändern. Die zwei Personalwohnungen sind für Beschäftigte des Betriebs gedacht; die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass diese Flächen nicht in Ferienwohnungen umgewandelt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant ist ein Nebengebäude für Außenverkauf mit den Maßen 4 mal 2,80 Meter und 3 Meter Höhe
  • Im Obergeschoss werden zwei Personalwohnungen ausgebaut, indem WC-Räume abgerissen und die vorhandenen Appartements vergrößert werden
  • Die Personalwohnungen erhalten einen eigenen Eingang von der Nordseite, unabhängig vom Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss
  • Das Vorhaben liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A und ist mit der Erhaltungssatzung vereinbar
  • Die Gemeinde soll das Einvernehmen nur unter der Auflage erteilen, dass beide Personalwohnungen in der Baugenehmigung verbindlich festgehalten werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/098/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8123 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. November 2019, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Dezember 2019, 21:01 UhrEntscheidungeinstimmig

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Umbau eines bestehenden Gastronomiebetriebes — Spiekeroog-Radar