Umbau eines bestehenden Gastronomiebetriebes
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2019
Beschlossen — einstimmig
am 12. Dezember 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die zwei vorgesehenen Personalwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. RV Redelfs erklärt den Sachstand. Die Ratsmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag zu.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Gastronomiebetrieb auf Spiekeroog will ein kleines Nebengebäude für den Außenverkauf errichten und zwei Personalwohnungen im Obergeschoss ausbauen. Das Nebengebäude soll als sogenannte „Fjordhütte
Einordnung
Bauantrag eines privaten Gastronomiebetreibers zur Genehmigung durch den Gemeinderat im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A (Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte). Die Verwaltung legt den Antrag dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A, das als Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte ausgewiesen ist. Der B-Plan erlaubt pro baulicher Anlage auf Grundstücken über 800 m² maximal 180 m² Grundfläche. Eine Bauvoranfrage vom Januar 2019 hatte ursprünglich einen größeren Anbau mit Verbindungstrakt vorgesehen; das jetzt beantragte Nebengebäude ist deutlich kleiner (4,0 m × 2,8 m, Höhe 3 m). Zusätzlich gilt eine Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar den Gastronomiebetrieb und dessen Personal. Für die übrigen Insulaner:innen und Gäste ist vor allem relevant, dass am Betrieb ein zusätzlicher Außenverkaufsstand entstehen soll. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass die Personalwohnungen dauerhaft als solche genutzt werden und nicht dem freien Wohnungsmarkt entzogen werden.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Nebengebäude (4 m × 2,8 m, 3 m hoch) für den Außenverkauf soll als „Fjordhütte
- errichtet werden
- Zwei Personalwohnungen im Obergeschoss werden ausgebaut; WC-Räume weichen, um die Appartements zu vergrößern
- Die Personalwohnungen erhalten einen eigenen Eingang auf der Nordseite, getrennt vom Gastraum
- Der Beschlussvorschlag sieht das gemeindliche Einvernehmen nur unter der Auflage vor, dass die Personalwohnungen nach Lage und Größe verbindlich in der Baugenehmigung festgelegt werden
- Das Grundstück (1.021 m²) liegt im B-Plan Dorf-Teil A; die bestehenden Maße (Trauf-, Firsthöhe, Vollgeschosse) bleiben unverändert
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/098/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8123 kB
Beratungsfolge
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