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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Neubau von Ferienwohnungen - Haus 2

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Verwaltung empfiehlt, die Bauvoranfrage für Haus 2 (mutmaßlich Hotel Zur Linde) abzulehnen. Geplant war, den Hotelbetrieb aufzugeben und neue Ferienwohnungen zu bauen; Dachgeschoss und Obergeschoss sollten zu Dauerwohnraum umgenutzt werden. Die geplanten Anbauten überschreiten mit insgesamt 58,3 m² die im Bebauungsplan erlaubte Verandenfläche von 40 m² und sind daher nicht zulässig. Der Beschlussvorschlag lautet: nicht genehmigungsfähig.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage — eine vorgelagerte Prüfung, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, noch vor dem eigentlichen Bauantrag. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A.

Hintergrund

Das Grundstück (rund 2.250 m²) liegt in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen. Der Bebauungsplan Dorf-Teil A erlaubt je Anlage maximal 210 m² Grundfläche. Für Veranden gilt eine Obergrenze von 40 m². Eine erste Bauvoranfrage zu demselben Standort ist aus der Vorlage als Vorläufer erkennbar.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Hotelgrundstück; direkte Auswirkungen auf alle Insulaner:innen bestehen nicht. Mittelbar ist es relevant, weil die Vorlage Dauerwohnraum im Obergeschoss des bisherigen Hotels vorsieht — ein Thema, das den knappen Wohnraum auf Spiekeroog berührt. Für die Gästeversorgung wäre der Hotelbetrieb an dieser Stelle beendet worden.

Die wichtigsten Punkte

  • Die geplanten Anbauten (Veranden und Wintergärten) summieren sich auf 58,3 m² und überschreiten damit das erlaubte Maß
  • Die Gesamtgrundfläche läge bei rund 250,8 m² und damit über dem Bebauungsplan-Limit von 210 m²
  • Dachgeschoss und Obergeschoss des bisherigen Hotels sollten zu Dauerwohnraum umgebaut werden
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig zu bescheiden
  • Grenzabstände werden laut Vorlage eingehalten; Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung wären bei einem späteren Bauantrag noch gesondert zu prüfen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/103/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. März 2021, 20:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. April 2021, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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