Bauvoranfrage: Neubau von Ferienwohnungen - Haus 2
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021
Beschlossen — mehrheitlich
am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung empfiehlt, die Bauvoranfrage für Haus 2 (mutmaßlich Hotel Zur Linde) abzulehnen. Geplant war, den Hotelbetrieb aufzugeben und neue Ferienwohnungen zu bauen; Dachgeschoss und Obergeschoss sollten zu Dauerwohnraum umgenutzt werden. Die geplanten Anbauten überschreiten mit insgesamt 58,3 m² die im Bebauungsplan erlaubte Verandenfläche von 40 m² und sind daher nicht zulässig. Der Beschlussvorschlag lautet: nicht genehmigungsfähig.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauvoranfrage — eine vorgelagerte Prüfung, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, noch vor dem eigentlichen Bauantrag. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A.
Hintergrund
Das Grundstück (rund 2.250 m²) liegt in einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen. Der Bebauungsplan Dorf-Teil A erlaubt je Anlage maximal 210 m² Grundfläche. Für Veranden gilt eine Obergrenze von 40 m². Eine erste Bauvoranfrage zu demselben Standort ist aus der Vorlage als Vorläufer erkennbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Hotelgrundstück; direkte Auswirkungen auf alle Insulaner:innen bestehen nicht. Mittelbar ist es relevant, weil die Vorlage Dauerwohnraum im Obergeschoss des bisherigen Hotels vorsieht — ein Thema, das den knappen Wohnraum auf Spiekeroog berührt. Für die Gästeversorgung wäre der Hotelbetrieb an dieser Stelle beendet worden.
Die wichtigsten Punkte
- Die geplanten Anbauten (Veranden und Wintergärten) summieren sich auf 58,3 m² und überschreiten damit das erlaubte Maß
- Die Gesamtgrundfläche läge bei rund 250,8 m² und damit über dem Bebauungsplan-Limit von 210 m²
- Dachgeschoss und Obergeschoss des bisherigen Hotels sollten zu Dauerwohnraum umgebaut werden
- Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig zu bescheiden
- Grenzabstände werden laut Vorlage eingehalten; Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung wären bei einem späteren Bauantrag noch gesondert zu prüfen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/103/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8226 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Eigentümer fragt vorab an, ob er auf einem Hotelgrundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf-Teil A
Ein Grundstückseigentümer fragt vorab an, ob er ein bestehendes Gebäude abreißen und durch zwei neue Baukörper mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ersetzen darf. Die Verwaltung kommt nach Prüfung des Bebauungsplans „Dorf–Teil A
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.
Ein privater Bauherr will zwei Ferienwohnungen in Dauerwohnraum umwandeln. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A