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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Benennung von ehrenamtlichen Schaubeauftragten zur Durchführung der jährlichen Schau der bedeutenden Gewässer dritter Ordnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. März 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 04. März 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog bestellt für die Schaukommission a) Frau Jennifer Bislich b) Frau Anika Riechmann als ehrenamtliche Schaubeauftragte. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Landkreis hat die Aufgabe der Gewässerschau dritter Ordnung an die Gemeinde übertragen. Es gab eine Ausschreibung zu dem Ehrenamt und es haben sich zwei Personen aus der Verwaltung gemeldet. BM Piszczan ergänzt, dass die Mitarbeiter der Gemeinde die Gewässerschau in ihrer Freizeit durchführen würden, voraussichtlich samstags. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Der Rat soll zwei ehrenamtliche Schaubeauftragte für die jährliche Grabenschau bestellen. Jennifer Bislich und Anika Riechmann haben sich nach einer öffentlichen Ausschreibung gemeldet. Sie prüfen künftig im Herbst, ob die Entwässerungsgräben auf der Insel ordnungsgemäß unterhalten werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt) zur Ratssitzung am 4. März 2021. Es geht um die Besetzung eines gesetzlich vorgeschriebenen Ehrenamts.

Hintergrund

Das Niedersächsische Wassergesetz und das Wasserhaushaltsgesetz verpflichten die Gemeinden, sogenannte Gewässer dritter Ordnung — Gräben zur Be- und Entwässerung mehrerer Grundstücke — regelmäßig zu kontrollieren. Die Aufgabe ist auf die Samtgemeinden im Landkreis Wittmund übertragen und wird durch eine Schaukommission wahrgenommen. Grundstückseigentümer:innen als Anrainer müssen ihre Gräben mindestens einmal jährlich unterhalten; die Schaukommission prüft das jeweils im Herbst.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Grundstückseigentümer:innen entlang der Schaugräben auf Spiekeroog können im Herbst von den Schaubeauftragten kontrolliert werden — und müssen ihre Gräben in ordnungsgemäßem Zustand halten. Die Schaubeauftragten dürfen dazu Privatgrundstücke betreten. Für die übrige Bevölkerung ist dies eine verwaltungsorganisatorische Angelegenheit ohne unmittelbare Alltagswirkung.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll Jennifer Bislich und Anika Riechmann als ehrenamtliche Schaubeauftragte bestellen
  • Beide haben sich auf eine öffentliche Ausschreibung hin gemeldet
  • Die Schaukommission prüft jedes Jahr im Herbst den Zustand der Entwässerungsgräben
  • Grundstückseigentümer:innen als Anrainer sind gesetzlich zur jährlichen Grabenunterhaltung verpflichtet
  • Die Beauftragten handeln hoheitlich und dürfen Privatgrundstücke betreten

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/094/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8198 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. März 2021, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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