Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln abschließend beschließen. Der Plan ist das Ergebnis eines mehrstufigen Beteiligungsverfahrens mit Öffentlichkeit, Fachbehörden und allen beteiligten Kommunen. 36 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und eingearbeitet — vor allem zu Trinkwasser- und Deichschutz. Nach dem Ratsbeschluss reicht die Verwaltung die Unterlagen beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Anerkennung ein.
Küstenschutz & Klima
Deichschutz, Hochwasservorsorge, Klimaanpassung an der Küste.
Spiekeroog liegt mitten im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und ist von Natur aus in Bewegung: Die Insel wandert ostwärts, der Meeresspiegel steigt, Sturmfluten treffen die Düne und die Promenade.
Kommunalpolitisch geht es selten um den Deich (der ist Landessache), aber regelmäßig um Strandauffüllungen, Buhnenpflege, Hochwasservorsorge und Klimaanpassungs-Konzepte. Auch Energiewende-Themen wie Photovoltaik auf Inselgebäuden oder das geplante Wärmenetz tauchen hier auf.
Konsens ist meist, dass Schutz nötig ist. Strittig wird es, sobald Kosten, Bauoptik oder das Verhältnis zu Naturschutz-Zielen ins Spiel kommen.
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Die Gemeinde Spiekeroog soll ihr Einvernehmen zur Verlängerung einer Baugenehmigung erteilen, die der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg erlaubt, einen Seecontainer am Nordstrand aufzustellen. Der Container dient der wissenschaftlichen Untersuchung von Grundwasserströmungen und der Lagerung von Messgeräten. Die Verlängerung gilt bis zum 5. Mai 2028 — das sind sechs Jahre ab der Erstgenehmigung. Die Verwaltung sieht keine Einwände; der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung ohne gesonderte Stellungnahme vor.
Spiekeroog sammelt gemeinsam mit Rat und Bürgerschaft erste Projektideen für das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm "VierInseln". Die Insel ist zusammen mit Baltrum, Wangerooge und Juist als Dorfregion aufgenommen worden. Nur Projekte, die rechtzeitig in den Dorfentwicklungsplan aufgenommen werden, können ab 2026 Fördergelder erhalten. Bis Herbst 2025 soll eine Auswahl kommunaler Vorhaben feststehen.
Die Gemeinde Spiekeroog erteilt der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg das Einvernehmen zur Verlängerung einer befristeten Baugenehmigung für einen Seecontainer am Nordstrand bis zum 5. Mai 2028. Der Container dient wissenschaftlichen Zwecken: Untersuchung von Grundwasserströmungen und Lagerung von Forschungsgeräten. Die Verlängerung beträgt drei Jahre; die Nutzung bleibt unverändert. Der Bauausschuss stimmte einer aktiven Einvernehmenserteilung zu; die genaue Frist wird noch mit der Nationalparkverwaltung abgestimmt.
Die Gemeinde Spiekeroog verabschiedet eine Gestaltungsrichtlinie für Photovoltaikanlagen auf Dächern. Die Richtlinie gibt Eigentümer:innen Empfehlungen, wie Solaranlagen unauffällig ins Ortsbild integriert werden sollen. Sie ist freiwillig und begründet keine zusätzlichen Genehmigungspflichten. Der Rat soll beschließen, dass die Verwaltung die Richtlinie nach redaktionellen Änderungen veröffentlicht.
Die Gemeinde Spiekeroog will die Oberflächenentwässerung der Insel systematisch verbessern und beauftragt dazu ein Ingenieurbüro. Dieses soll zunächst die Bestandsaufnahme von 2012 aktualisieren, Schwachstellen benennen und eine Prioritätenliste erarbeiten. Außerdem ist eine SWOT-Analyse zu erstellen, die Vor- und Nachteile eines vollständigen Generalentwässerungsplans abwägt. Die Ergebnisse sollen dem Rat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Ein Gastronomiebetrieb auf Spiekeroog will eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach installieren. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 Dorf, über den eine Veränderungssperre gilt. Da die PV-Anlage als wertsteigernde Maßnahme zählt, braucht es eine formale Ausnahme von dieser Sperre. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen und auf die Verwaltungsgebühr von 100 Euro zu verzichten.
Die Verwaltung schlägt vor, das seit 2021 geplante Bauprojekt einer Deichrampe im Gebiet Achter d'Diek aufzugeben. Stattdessen soll die Wendesituation dort mit einfachen Mitteln verbessert werden; die bisherigen Planungen werden gesichert und können bei künftigen Vorhaben in dem Gebiet wieder aufgegriffen werden. Hintergrund sind erhebliche Verzögerungen, behördliche Auflagen des NLWKN sowie gestiegene Baukosten, die die Verwaltung an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zweifeln lassen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine Resolution gegen die LNG-Terminals in der Jade bei Wilhelmshaven beschließen und den Bürgermeister beauftragen, sie an Bundeskanzler, Bundesumweltministerin sowie niedersächsischen Ministerpräsidenten und Umweltminister zu senden. Die Resolution benennt zwei zentrale Sorgen: die klimapolitische Festschreibung fossiler Energie bis 2043 und die drohende Biozid-Einleitung durch das Flüssigerdgas-Schiff Höegh Esperanza ins Wattenmeer. Sie fordert eine Umrüstung des Schiffes auf biozidfreie Technik und eine mindestens zweijährliche Überprüfung der Betriebsgenehmigung. Die Vorlage ist eine überarbeitete Fassung, die nach kontroverser Debatte im Dezember 2022 vertagt wurde.
Der Gemeinderat Spiekeroog soll eine Resolution gegen die geplanten LNG-Terminals bei Wilhelmshaven beschließen und den Bürgermeister beauftragen, sie an Bundes- und Landesregierung zu versenden. Die Resolution drückt die Sorge aus, dass die Terminals das Wattenmeer durch Biozideinleitungen gefährden und den Ausstieg aus fossilen Energieträgern auf Jahrzehnte blockieren. Konkret fordert sie, den weiteren LNG-Ausbau zu stoppen, die Betriebsgenehmigung der FSRU Höegh Esperanza auszusetzen und das Schiff vor Inbetriebnahme auf biozidfreie Prozesswasserbehandlung umzurüsten.
Der Rat soll entscheiden, ob Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf inseltypischen Veranden erlaubt werden dürfen. Die geltende Baugestaltungssatzung I schreibt für Veranden-Dächer ausdrücklich Dachpappe vor, was Solaranlagen ausschließt. Der Bauausschuss hat am 11. August 2022 empfohlen, solche Anlagen auf inseltypischen Veranden weiterhin nicht zuzulassen.
Ein privater Eigentümer möchte auf mehreren eigenen Immobilien auf Spiekeroog Photovoltaik-Anlagen errichten. Weil auf dem betreffenden Gebiet eine Veränderungssperre gilt, braucht er eine Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung sieht keine öffentlichen Belange, die dagegensprechen. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme zu erteilen.
Ein privater Eigentümer möchte eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach errichten. Weil auf dem betroffenen Gebiet eine Veränderungssperre gilt, braucht er dafür eine Ausnahmegenehmigung. Die Verwaltung sieht keine entgegenstehenden öffentlichen Belange und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf einem Bestandsgebäude auf der Insel. Da für das betreffende Gebiet eine Veränderungssperre gilt, ist eine formale Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Baugestaltungssatzung lässt die Anlage grundsätzlich zu, öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Rat hat den Beschluss einstimmig gefasst.
Der Rat soll rund 27.000 Euro zusätzlich für den Bau der Deichrampe in Achter d'Diek genehmigen. Der beauftragte Unternehmer fordert 25 Prozent mehr als ursprünglich vereinbart, weil Bau- und Energiekosten stark gestiegen sind. Ohne die Mehrkosten will er die Arbeiten nicht fortführen. Die Mehrausgabe soll aus der Gemeinde-Rücklage finanziert werden.
Die Gemeinde informiert den Bauausschuss über geplante Bau- und Bodenarbeiten im Sommer 2022, die nach der Spiekerooger Lärmschutzverordnung als Ausnahmen eingestuft werden. Konkret geplant sind eine Bodenerneuerung in der Bauhofhalle (innerhalb des Gebäudes) und Arbeiten an der östlichen Deichrampe. Die Arbeiten sollen ohne größere Lärmemissionen stattfinden; betroffene Anwohner:innen werden vorab informiert.
Die Gemeinde Spiekeroog, die Nordseebad Spiekeroog GmbH und die Hermann Lietz-Schule wollen die Insel gemeinsam auf regenerative Energieversorgung umstellen — so autark wie möglich. Als ersten Schritt soll ein kompaktes Klimaschutzkonzept erarbeitet werden, das Ziele und Strategien definiert. Das Konzept soll zu 90 Prozent gefördert werden; den Eigenanteil teilen die drei Partner zu je einem Drittel. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, dieses Klimaschutzkonzept gemeinsam mit den Partnern und unter Einbeziehung des Umweltausschusses zu entwickeln.
Die Universität Oldenburg möchte befristet einen Seecontainer auf einem Auflieger am Nordstrand von Spiekeroog aufstellen, um Grundwasserströmungsmuster zu erforschen. Im Sommer steht der Container am Dünenfuß der Schutzdüne, im Winter auf dem Gelände der Hermann-Lietz-Schule. Die Genehmigung gilt bis zum 31. März 2025. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen, ausdrücklich nur für diesen Container, nicht für mögliche spätere Festinstallationen.
Die Universität Oldenburg plant, am Spiekerooger Hundestrand einen 13 Meter langen Messpfahl aufzustellen — 7 Meter sichtbar über dem Sand, 5 Meter tief verankert. Der Pfahl ist Teil des von der DFG geförderten Forschungsprojekts DynaDeep, das unterirdische Wasser- und Stoffflüsse an Hochenergiestränden untersucht. Da kein Baugenehmigungsverfahren nötig ist, informiert die Verwaltung Umweltausschuss, Bauausschuss und Rat erstmals ausführlich über das Vorhaben und offene Fragen zur Logistik und Sicherheit.
Eine Privatperson beantragt, auf der Südseite eines Gebäudes eine Photovoltaikanlage zur solaren Warmwasserbereitung zu installieren. Weil auf Spiekeroog seit November 2021 eine Veränderungssperre gilt, braucht es eine formale Ausnahme — obwohl die Anlage nach niedersächsischem Baurecht eigentlich genehmigungsfrei wäre. Die Verwaltung sieht keine entgegenstehenden öffentlichen Belange und schlägt vor, die Ausnahme zu erteilen.
Ein Gewerbebetrieb auf der Insel will eine Photovoltaikanlage zur solaren Warmwasserbereitung auf dem Dach eines Nebengebäudes anbringen. Weil seit November 2021 eine Veränderungssperre gilt, braucht selbst diese eigentlich genehmigungsfreie Maßnahme eine ausdrückliche Ausnahme durch den Rat. Die Verwaltung sieht keine öffentlichen Belange entgegenstehen; der Beschluss wurde einstimmig gefasst und das Einvernehmen erteilt.
Ein Antragsteller möchte eine Photovoltaikanlage zur solaren Warmwasseraufbereitung auf einer Dachfläche von 84 m² anbringen. Weil seit November 2021 eine Veränderungssperre gilt, braucht er dafür eine Ausnahme — obwohl die Maßnahme nach niedersächsischem Bauordnungsrecht sonst genehmigungsfrei wäre. Die Verwaltung sieht keine entgegenstehenden öffentlichen Belange und schlägt vor, das Einvernehmen zur Ausnahme zu erteilen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine negative Stellungnahme zur geplanten Änderung des niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms abgeben. Kern der Kritik: Der neue Entwurf 2021 ersetzt das strikte Verbot von Offshore-Windanlagen in 12 km Küsten- und Inselnähe durch eine schwächere Soll-Regelung mit 14 km Abstand, die Ausnahmen ermöglicht. Außerdem kritisiert die Gemeinde die geplante Lockerung der Baubeschränkungen für Seekabeltrassen. Der Beschlussvorschlag lautet, die Verwaltung mit einer ablehnenden Stellungnahme zu beiden Punkten zu beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog positioniert sich im Beteiligungsverfahren zur neuen Nordsee-Befahrensverordnung des Bundes — einer Verordnung, die regelt, wer wo im Wattenmeer fahren und surfen darf. Die vorgeschlagenen Kitezonen rund um Spiekeroog passen nach Einschätzung der Gemeinde nicht zu den örtlichen Gegebenheiten; Sandwanderungen haben bisherige Bereiche unnutzbar gemacht, und der Bereich am Damenpad liegt mitten im Badegebiet. Der Rat soll eine Stellungnahme beschließen, die konkrete Alternativzonen benennt. Der genaue Beschlusstext sollte erst in der Sitzung formuliert werden.
Die Gemeinde Spiekeroog wird als Trägerin öffentlicher Belange am Planfeststellungsverfahren für eine Hochspannungs-Gleichstromleitung (HGÜ) beteiligt. Das Kabel soll mit ±525 kV Strom vom britischen Umspannwerk Isle of Grain bis zum deutschen Umspannwerk Fedderwarden bei Wilhelmshaven transportieren. Das Projekt trägt den Namen NeuConnect und wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr genehmigungsrechtlich begleitet. Der Bauausschuss erhält die Vorlage zur Information; ein Beschluss ist nicht vorgesehen.