Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Hotels Inselfriede soll das Regenwasserentwässerungskonzept geändert werden. Statt einer unfallgefährdenden offenen Rinne wird eine erdverlegte Rohrleitung unter einer Gemeindestraße verlegt. Die Gemeinde muss dieser Nutzung öffentlicher Flächen zustimmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verlegung zu erlauben und eine Nutzungsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu schließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Zustimmung einer Gestattung. Sie betrifft die Flurstücke 237/7 (Südermenss 1) und 234/12 (Süderloog 12) im Zusammenhang mit der laufenden Baumaßnahme Hotel Inselfriede.

Hintergrund

Für die Sanierung und Erweiterung des Hotels Inselfriede wurde ursprünglich ein Entwässerungskonzept genehmigt. Die geplante offene Rinne gilt nun als unfallgefährlich, und die Drainage auf dem eigenen Grundstück funktioniert wegen des hohen Grundwasserspiegels nicht ausreichend. Deshalb soll das Regenwasser beider Grundstücke künftig über eine erdverlegte Leitung abgeführt werden. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt beim Landkreis Wittmund, der bereits einbezogen ist.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Maßnahme betrifft unmittelbar nur den Hotelbereich rund um Südermenss und Süderloog. Eine gefährliche offene Entwässerungsrinne entfällt, was für Passant:innen in diesem Bereich positiv ist. Kosten und Wartungspflichten liegen vollständig beim Grundstückseigentümer, nicht bei der Gemeinde.

Die wichtigsten Punkte

  • Das ursprüngliche Entwässerungskonzept wird geändert, weil eine offene Rinne als unfallgefährlich gilt
  • Regenwasserleitungen sollen unterhalb einer Gemeindestraße erdverlegt werden
  • Die Gemeinde muss als Trägerin der Straßenbaulast der Nutzung öffentlicher Flächen zustimmen
  • Alle Kosten für Bau, Wartung und Reparatur trägt der Grundstückseigentümer
  • Die Verwaltung soll mit dem Eigentümer eine Nutzungsvereinbarung abschließen

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/139/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/139/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel 
    Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der 
    Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen
    Sachverhalt:
    Im Rahmen der Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung Hotel Inselfriede“ ist eine 
    Anpassung des ursprünglichen Oberflächenentwässerungskonzeptes notwendig geworden. 
    Da die ursprünglich genehmigte Variante der Grundstücksentwässerung für das Flurstück 
    237/7 (Südermenss 1) über eine offene Rinne mit entsprechender Tiefe mit einer erhöhten 
    Unfallgefahr verbunden ist, soll nunmehr die Ableitung des überschüssigen Regenwassers 
    über eine erdverlegte Rohrleitung dem Flurstück 293/3 zugeführt werden. 
     
    Da das bisher praktizierte Entwässerungskonzept über Drainagen auf dem eigenen 
    Grundstück infolge des hohen Grundwasserspiegels nicht zufriedenstellend funktioniert hat, 
    soll die Entwässerung für das Flurstück 234/12 (Süderloog 12) ebenfalls mit an die neue 
    Regenentwässerung des Flurstücks 237/7 (Südermenss 1) angeschlossen werden. 
     
    Zu diesem Zwecke beabsichtigt der Vorhabenträger, die Regenwasserleitungen gemäß der 
    beigefügten Zeichnung auf öffentlichen Flächen unter der Straße zu verlegen. Eine 
    entsprechende Genehmigung des Landkreises Wittmund ist in Abstimmung.
     
    Rechtliche Würdigung:
    Eine Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb einer Gemeindestraße bedarf der 
    Gestattung der Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast.  Da gemäß § 96 Absatz 3 
    Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) der Grundstückseigentümer zur Beseitigung des 
    Niederschlagswasser verpflichtet ist, obliegen diesem sämtliche hieraus entstehende Kosten
    für die Errichtung der Entwässerungsanlagen sowie die Verpflichtung zur regelmäßigen 
    Wartung und ggfs. erforderlichen Reparaturmaßnahmen. Sollten entsprechende 
    Wartungspflichten verletzt werden, haftet der Grundstückeigentümer für etwaige hieraus 
    resultierende Schäden. 
     
    Empfehlung der Verwaltung:
    Zur rechtssicheren Gestaltung und praktikablen Umsetzung wird empfohlen, mit dem 
    Grundstückseigentümer eine Nutzungsvereinbarung zu schließen. Diese sollte die 
    Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen durch die Gemeinde sowie die 
    Kostentragung, Verpflichtung zu Wartungs- und Reparaturmaßnahmen sowie 
    Haftungsübernahme des Grundstückseigentümers regeln. 
     
     
    - 2 -
     
    Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Anpassung des 
    Oberflächenentwässerungskonzeptes sachgerecht und sinnvoll, insbesondere zur 
    Vermeidung einer offenen Entwässerungsrinne mit erhöhter Unfallgefahr sowie vor dem 
    Hintergrund der auf den betroffenen Grundstücken bestehenden entwässerungstechnischen 
    Schwierigkeiten.
     
    Unberührt hiervon bleibt, dass die fachliche Prüfung und wasserrechtliche Genehmigung der 
    geplanten Oberflächenentwässerung nicht bei der Gemeinde, sondern bei der unteren 
    Wasserbehörde des Landkreises Wittmund liegt. Die gemeindliche Entscheidung ersetzt 
    daher nicht die erforderliche wasserrechtliche Beurteilung und Genehmigung durch den 
    Landkreis.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Vorhaben zuzustimmen:
    1. Die Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb der Gemeindestraße ist in 
    vorgelegtem Umfang vorstellbar. 
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung 
    zur Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen und Regelung der hieraus 
    für den Grundstückseigentümer resultierenden Verpflichtungen zu schließen.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 16.04.2026
     
     
     
    (Fischer-Friebe, Simone)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    12913-26-04-13 Gemeinde Spiekeroog-Änderung der Oberflächenentw. Flure 237.7 und 
    234.12 m. Plan und Nutzungsv.

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog29. April 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0