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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. April 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 29. April 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Vorhaben zuzustimmen: 1. Die Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb der Gemeindestraße ist in vorgelegtem Umfang vorstellbar. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung zur Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen und Regelung der hieraus für den Grundstückseigentümer resultierenden Verpflichtungen zu schließen.

6Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Beim Umbau und der Erweiterung des Hotels Inselfriede muss die Regenwasserableitung neu geregelt werden. Die ursprünglich genehmigte offene Entwässerungsrinne gilt als unfallgefährlich; außerdem funktioniert die Drainage auf dem Grundstück Süderloog 12 wegen des hohen Grundwasserspiegels nicht ausreichend. Beide Grundstücke sollen nun über eine gemeinsame erdverlegte Rohrleitung unter der Straße entwässern. Der Rat soll der Leitungsverlegung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer zu schließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung), eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Beschlussfassung im Rat. Sie betrifft die Genehmigung einer privaten Leitungsverlegung unter öffentlicher Straße im Zuge des laufenden Hotelbauvorhabens Inselfriede (Südermenss 1 / Süderloog 12).

Hintergrund

Das Hotel Inselfriede wird derzeit saniert und erweitert. Im Zuge dieser Baumaßnahme zeigte sich, dass das ursprünglich genehmigte Entwässerungskonzept in zwei Punkten nicht funktioniert: Die offene Ablaufrinne für das Flurstück Südermenss 1 birgt eine erhöhte Unfallgefahr, und die Drainage auf dem Grundstück Süderloog 12 versagt wegen des hohen Grundwasserstands. Nach § 96 Abs. 3 Niedersächsisches Wassergesetz ist der Grundstückseigentümer für die Niederschlagswasserbeseitigung und alle damit verbundenen Kosten verantwortlich. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt beim Landkreis Wittmund, der gemeindliche Beschluss ersetzt diese nicht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Baumaßnahme betrifft in erster Linie den privaten Hotelbetreiber und die unmittelbar angrenzenden Straßenflächen. Für Passant:innen beseitigt die neue unterirdische Leitung eine bisher geplante offene Entwässerungsrinne, die als Stolpergefahr eingestuft wurde. Kosten für Bau, Wartung und Reparatur trägt laut Vorlage der Grundstückseigentümer, nicht die Gemeinde.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Regenwasserableitung für das Hotel Inselfriede (Südermenss 1 und Süderloog 12) soll auf erdverlegte Rohrleitungen umgestellt werden
  • Die Leitungen sollen unterhalb einer Gemeindestraße verlaufen, wofür die Gemeinde als Straßenbaulastträgerin zustimmen muss
  • Eine offene Entwässerungsrinne, die als unfallgefährlich eingestuft wurde, entfällt damit
  • Alle Kosten für Bau, Wartung und Reparatur trägt der Grundstückseigentümer
  • Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer abzuschließen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/139/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-897 kB4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/139/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel 
    Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der 
    Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen
    Sachverhalt:
    Im Rahmen der Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung Hotel Inselfriede“ ist eine 
    Anpassung des ursprünglichen Oberflächenentwässerungskonzeptes notwendig geworden. 
    Da die ursprünglich genehmigte Variante der Grundstücksentwässerung für das Flurstück 
    237/7 (Südermenss 1) über eine offene Rinne mit entsprechender Tiefe mit einer erhöhten 
    Unfallgefahr verbunden ist, soll nunmehr die Ableitung des überschüssigen Regenwassers 
    über eine erdverlegte Rohrleitung dem Flurstück 293/3 zugeführt werden. 
     
    Da das bisher praktizierte Entwässerungskonzept über Drainagen auf dem eigenen 
    Grundstück infolge des hohen Grundwasserspiegels nicht zufriedenstellend funktioniert hat, 
    soll die Entwässerung für das Flurstück 234/12 (Süderloog 12) ebenfalls mit an die neue 
    Regenentwässerung des Flurstücks 237/7 (Südermenss 1) angeschlossen werden. 
     
    Zu diesem Zwecke beabsichtigt der Vorhabenträger, die Regenwasserleitungen gemäß der 
    beigefügten Zeichnung auf öffentlichen Flächen unter der Straße zu verlegen. Eine 
    entsprechende Genehmigung des Landkreises Wittmund ist in Abstimmung.
     
    Rechtliche Würdigung:
    Eine Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb einer Gemeindestraße bedarf der 
    Gestattung der Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast.  Da gemäß § 96 Absatz 3 
    Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) der Grundstückseigentümer zur Beseitigung des 
    Niederschlagswasser verpflichtet ist, obliegen diesem sämtliche hieraus entstehende Kosten
    für die Errichtung der Entwässerungsanlagen sowie die Verpflichtung zur regelmäßigen 
    Wartung und ggfs. erforderlichen Reparaturmaßnahmen. Sollten entsprechende 
    Wartungspflichten verletzt werden, haftet der Grundstückeigentümer für etwaige hieraus 
    resultierende Schäden. 
     
    Empfehlung der Verwaltung:
    Zur rechtssicheren Gestaltung und praktikablen Umsetzung wird empfohlen, mit dem 
    Grundstückseigentümer eine Nutzungsvereinbarung zu schließen. Diese sollte die 
    Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen durch die Gemeinde sowie die 
    Kostentragung, Verpflichtung zu Wartungs- und Reparaturmaßnahmen sowie 
    Haftungsübernahme des Grundstückseigentümers regeln. 
     
     
    - 2 -
     
    Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Anpassung des 
    Oberflächenentwässerungskonzeptes sachgerecht und sinnvoll, insbesondere zur 
    Vermeidung einer offenen Entwässerungsrinne mit erhöhter Unfallgefahr sowie vor dem 
    Hintergrund der auf den betroffenen Grundstücken bestehenden entwässerungstechnischen 
    Schwierigkeiten.
     
    Unberührt hiervon bleibt, dass die fachliche Prüfung und wasserrechtliche Genehmigung der 
    geplanten Oberflächenentwässerung nicht bei der Gemeinde, sondern bei der unteren 
    Wasserbehörde des Landkreises Wittmund liegt. Die gemeindliche Entscheidung ersetzt 
    daher nicht die erforderliche wasserrechtliche Beurteilung und Genehmigung durch den 
    Landkreis.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Vorhaben zuzustimmen:
    1. Die Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb der Gemeindestraße ist in 
    vorgelegtem Umfang vorstellbar. 
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung 
    zur Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen und Regelung der hieraus 
    für den Grundstückseigentümer resultierenden Verpflichtungen zu schließen.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 16.04.2026
     
     
     
    (Fischer-Friebe, Simone)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    12913-26-04-13 Gemeinde Spiekeroog-Änderung der Oberflächenentw. Flure 237.7 und 
    234.12 m. Plan und Nutzungsv.

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog29. April 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0

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Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen — Spiekeroog-Radar