Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. April 2026
Beschlossen — einstimmig
am 29. April 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Vorhaben zuzustimmen: 1. Die Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb der Gemeindestraße ist in vorgelegtem Umfang vorstellbar. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung zur Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen und Regelung der hieraus für den Grundstückseigentümer resultierenden Verpflichtungen zu schließen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertBeim Umbau und der Erweiterung des Hotels Inselfriede muss die Regenwasserableitung neu geregelt werden. Die ursprünglich genehmigte offene Entwässerungsrinne gilt als unfallgefährlich; außerdem funktioniert die Drainage auf dem Grundstück Süderloog 12 wegen des hohen Grundwasserspiegels nicht ausreichend. Beide Grundstücke sollen nun über eine gemeinsame erdverlegte Rohrleitung unter der Straße entwässern. Der Rat soll der Leitungsverlegung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer zu schließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung), eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Beschlussfassung im Rat. Sie betrifft die Genehmigung einer privaten Leitungsverlegung unter öffentlicher Straße im Zuge des laufenden Hotelbauvorhabens Inselfriede (Südermenss 1 / Süderloog 12).
Hintergrund
Das Hotel Inselfriede wird derzeit saniert und erweitert. Im Zuge dieser Baumaßnahme zeigte sich, dass das ursprünglich genehmigte Entwässerungskonzept in zwei Punkten nicht funktioniert: Die offene Ablaufrinne für das Flurstück Südermenss 1 birgt eine erhöhte Unfallgefahr, und die Drainage auf dem Grundstück Süderloog 12 versagt wegen des hohen Grundwasserstands. Nach § 96 Abs. 3 Niedersächsisches Wassergesetz ist der Grundstückseigentümer für die Niederschlagswasserbeseitigung und alle damit verbundenen Kosten verantwortlich. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt beim Landkreis Wittmund, der gemeindliche Beschluss ersetzt diese nicht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Baumaßnahme betrifft in erster Linie den privaten Hotelbetreiber und die unmittelbar angrenzenden Straßenflächen. Für Passant:innen beseitigt die neue unterirdische Leitung eine bisher geplante offene Entwässerungsrinne, die als Stolpergefahr eingestuft wurde. Kosten für Bau, Wartung und Reparatur trägt laut Vorlage der Grundstückseigentümer, nicht die Gemeinde.
Die wichtigsten Punkte
- Die Regenwasserableitung für das Hotel Inselfriede (Südermenss 1 und Süderloog 12) soll auf erdverlegte Rohrleitungen umgestellt werden
- Die Leitungen sollen unterhalb einer Gemeindestraße verlaufen, wofür die Gemeinde als Straßenbaulastträgerin zustimmen muss
- Eine offene Entwässerungsrinne, die als unfallgefährlich eingestuft wurde, entfällt damit
- Alle Kosten für Bau, Wartung und Reparatur trägt der Grundstückseigentümer
- Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer abzuschließen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/139/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/139/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026 Betreff: Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen Sachverhalt: Im Rahmen der Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung Hotel Inselfriede“ ist eine Anpassung des ursprünglichen Oberflächenentwässerungskonzeptes notwendig geworden. Da die ursprünglich genehmigte Variante der Grundstücksentwässerung für das Flurstück 237/7 (Südermenss 1) über eine offene Rinne mit entsprechender Tiefe mit einer erhöhten Unfallgefahr verbunden ist, soll nunmehr die Ableitung des überschüssigen Regenwassers über eine erdverlegte Rohrleitung dem Flurstück 293/3 zugeführt werden. Da das bisher praktizierte Entwässerungskonzept über Drainagen auf dem eigenen Grundstück infolge des hohen Grundwasserspiegels nicht zufriedenstellend funktioniert hat, soll die Entwässerung für das Flurstück 234/12 (Süderloog 12) ebenfalls mit an die neue Regenentwässerung des Flurstücks 237/7 (Südermenss 1) angeschlossen werden. Zu diesem Zwecke beabsichtigt der Vorhabenträger, die Regenwasserleitungen gemäß der beigefügten Zeichnung auf öffentlichen Flächen unter der Straße zu verlegen. Eine entsprechende Genehmigung des Landkreises Wittmund ist in Abstimmung. Rechtliche Würdigung: Eine Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb einer Gemeindestraße bedarf der Gestattung der Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast. Da gemäß § 96 Absatz 3 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) der Grundstückseigentümer zur Beseitigung des Niederschlagswasser verpflichtet ist, obliegen diesem sämtliche hieraus entstehende Kosten für die Errichtung der Entwässerungsanlagen sowie die Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung und ggfs. erforderlichen Reparaturmaßnahmen. Sollten entsprechende Wartungspflichten verletzt werden, haftet der Grundstückeigentümer für etwaige hieraus resultierende Schäden. Empfehlung der Verwaltung: Zur rechtssicheren Gestaltung und praktikablen Umsetzung wird empfohlen, mit dem Grundstückseigentümer eine Nutzungsvereinbarung zu schließen. Diese sollte die Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen durch die Gemeinde sowie die Kostentragung, Verpflichtung zu Wartungs- und Reparaturmaßnahmen sowie Haftungsübernahme des Grundstückseigentümers regeln. - 2 - Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Anpassung des Oberflächenentwässerungskonzeptes sachgerecht und sinnvoll, insbesondere zur Vermeidung einer offenen Entwässerungsrinne mit erhöhter Unfallgefahr sowie vor dem Hintergrund der auf den betroffenen Grundstücken bestehenden entwässerungstechnischen Schwierigkeiten. Unberührt hiervon bleibt, dass die fachliche Prüfung und wasserrechtliche Genehmigung der geplanten Oberflächenentwässerung nicht bei der Gemeinde, sondern bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Wittmund liegt. Die gemeindliche Entscheidung ersetzt daher nicht die erforderliche wasserrechtliche Beurteilung und Genehmigung durch den Landkreis. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Vorhaben zuzustimmen: 1. Die Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb der Gemeindestraße ist in vorgelegtem Umfang vorstellbar. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung zur Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen und Regelung der hieraus für den Grundstückseigentümer resultierenden Verpflichtungen zu schließen. Spiekeroog, den 16.04.2026 (Fischer-Friebe, Simone) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 12913-26-04-13 Gemeinde Spiekeroog-Änderung der Oberflächenentw. Flure 237.7 und 234.12 m. Plan und Nutzungsv.
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde will ihr Entwässerungssystem auf Spiekeroog verbessern und kurzfristig erste Maßnahmen umsetzen. Ein Ingenieurbüro hat die bestehende Bestandsaufnahme von 2011/2012 aktualisiert und eine Prioritätenliste erstellt. Für sofortige Maßnahmen sind im Haushalt 2025 bereits 10.000 Euro eingeplant. Der Rat soll außerdem entscheiden, ob das Thema Starkregen gesondert konzeptionell bearbeitet wird.
Die Gemeinde Spiekeroog soll gegenüber dem Landkreis Wittmund signalisieren, dass sie den Bau einer eigenen Rettungswache auf der Insel unterstützt. Das DRK Mittelhessen plant neben dem Feuerwehrgerätehaus eine Wache mit zwei Rettungswagen, einem Anhänger und Dauerwohnungen für hauptamtliche Kräfte. Die Gemeinde würde dafür Teile des Grundstücks verkaufen oder verpachten und auf ein bestehendes Pachtverhältnis verzichten. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine entsprechende Absichtserklärung abzugeben.
Die Inselschule soll ein neues Schulsekretariat erhalten, das durch den Umbau eines Vorbereitungsraums im Eingangsbereich entsteht. Der Lageplan zeigt zwei Varianten: eine bereits bekannte und eine günstigere, bei der das Sekretariat rechts neben dem Eingang eingerichtet wird — rund 24 Prozent preiswerter. Der Kreisausschuss hat dem Umbau am 13. Dezember 2016 zugestimmt, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass sich die Gemeinde Spiekeroog finanziell beteiligt. Rat und Verwaltungsausschuss sollen nun über das weitere Vorgehen entscheiden.
Das Hotel Inselfriede möchte seinen Haupteingang mit einer Rollstuhlrampe barrierefrei zugänglich machen. Da das eigene Grundstück dafür nicht ausreicht, soll die Rampe teilweise auf einer gemeindlichen Straßenfläche (rund 87 Quadratmeter) errichtet werden. Der Rat soll dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen und die Verwaltung beauftragen, einen Nutzungsvertrag mit dem Hoteleigentümer auszuarbeiten.