Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertIm Zuge der Sanierung und Erweiterung des Hotels Inselfriede soll das Regenwasserentwässerungskonzept geändert werden. Statt einer unfallgefährdenden offenen Rinne wird eine erdverlegte Rohrleitung unter einer Gemeindestraße verlegt. Die Gemeinde muss dieser Nutzung öffentlicher Flächen zustimmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verlegung zu erlauben und eine Nutzungsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu schließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Zustimmung einer Gestattung. Sie betrifft die Flurstücke 237/7 (Südermenss 1) und 234/12 (Süderloog 12) im Zusammenhang mit der laufenden Baumaßnahme Hotel Inselfriede.
Hintergrund
Für die Sanierung und Erweiterung des Hotels Inselfriede wurde ursprünglich ein Entwässerungskonzept genehmigt. Die geplante offene Rinne gilt nun als unfallgefährlich, und die Drainage auf dem eigenen Grundstück funktioniert wegen des hohen Grundwasserspiegels nicht ausreichend. Deshalb soll das Regenwasser beider Grundstücke künftig über eine erdverlegte Leitung abgeführt werden. Die wasserrechtliche Genehmigung liegt beim Landkreis Wittmund, der bereits einbezogen ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Maßnahme betrifft unmittelbar nur den Hotelbereich rund um Südermenss und Süderloog. Eine gefährliche offene Entwässerungsrinne entfällt, was für Passant:innen in diesem Bereich positiv ist. Kosten und Wartungspflichten liegen vollständig beim Grundstückseigentümer, nicht bei der Gemeinde.
Die wichtigsten Punkte
- Das ursprüngliche Entwässerungskonzept wird geändert, weil eine offene Rinne als unfallgefährlich gilt
- Regenwasserleitungen sollen unterhalb einer Gemeindestraße erdverlegt werden
- Die Gemeinde muss als Trägerin der Straßenbaulast der Nutzung öffentlicher Flächen zustimmen
- Alle Kosten für Bau, Wartung und Reparatur trägt der Grundstückseigentümer
- Die Verwaltung soll mit dem Eigentümer eine Nutzungsvereinbarung abschließen
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/139/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/139/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.04.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026 Betreff: Änderung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Baumaßnahme Hotel Inselfriede (Flurstücke 237/7 und 234/12) – Zustimmung zur Gestattung der Verlegung von Regenwasserleitungen auf öffentlichen Flächen Sachverhalt: Im Rahmen der Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung Hotel Inselfriede“ ist eine Anpassung des ursprünglichen Oberflächenentwässerungskonzeptes notwendig geworden. Da die ursprünglich genehmigte Variante der Grundstücksentwässerung für das Flurstück 237/7 (Südermenss 1) über eine offene Rinne mit entsprechender Tiefe mit einer erhöhten Unfallgefahr verbunden ist, soll nunmehr die Ableitung des überschüssigen Regenwassers über eine erdverlegte Rohrleitung dem Flurstück 293/3 zugeführt werden. Da das bisher praktizierte Entwässerungskonzept über Drainagen auf dem eigenen Grundstück infolge des hohen Grundwasserspiegels nicht zufriedenstellend funktioniert hat, soll die Entwässerung für das Flurstück 234/12 (Süderloog 12) ebenfalls mit an die neue Regenentwässerung des Flurstücks 237/7 (Südermenss 1) angeschlossen werden. Zu diesem Zwecke beabsichtigt der Vorhabenträger, die Regenwasserleitungen gemäß der beigefügten Zeichnung auf öffentlichen Flächen unter der Straße zu verlegen. Eine entsprechende Genehmigung des Landkreises Wittmund ist in Abstimmung. Rechtliche Würdigung: Eine Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb einer Gemeindestraße bedarf der Gestattung der Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast. Da gemäß § 96 Absatz 3 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) der Grundstückseigentümer zur Beseitigung des Niederschlagswasser verpflichtet ist, obliegen diesem sämtliche hieraus entstehende Kosten für die Errichtung der Entwässerungsanlagen sowie die Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung und ggfs. erforderlichen Reparaturmaßnahmen. Sollten entsprechende Wartungspflichten verletzt werden, haftet der Grundstückeigentümer für etwaige hieraus resultierende Schäden. Empfehlung der Verwaltung: Zur rechtssicheren Gestaltung und praktikablen Umsetzung wird empfohlen, mit dem Grundstückseigentümer eine Nutzungsvereinbarung zu schließen. Diese sollte die Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen durch die Gemeinde sowie die Kostentragung, Verpflichtung zu Wartungs- und Reparaturmaßnahmen sowie Haftungsübernahme des Grundstückseigentümers regeln. - 2 - Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Anpassung des Oberflächenentwässerungskonzeptes sachgerecht und sinnvoll, insbesondere zur Vermeidung einer offenen Entwässerungsrinne mit erhöhter Unfallgefahr sowie vor dem Hintergrund der auf den betroffenen Grundstücken bestehenden entwässerungstechnischen Schwierigkeiten. Unberührt hiervon bleibt, dass die fachliche Prüfung und wasserrechtliche Genehmigung der geplanten Oberflächenentwässerung nicht bei der Gemeinde, sondern bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Wittmund liegt. Die gemeindliche Entscheidung ersetzt daher nicht die erforderliche wasserrechtliche Beurteilung und Genehmigung durch den Landkreis. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, dem Vorhaben zuzustimmen: 1. Die Verlegung der Regenwasserleitungen unterhalb der Gemeindestraße ist in vorgelegtem Umfang vorstellbar. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung zur Gestattung der Verlegung der Regenwasserleitungen und Regelung der hieraus für den Grundstückseigentümer resultierenden Verpflichtungen zu schließen. Spiekeroog, den 16.04.2026 (Fischer-Friebe, Simone) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 12913-26-04-13 Gemeinde Spiekeroog-Änderung der Oberflächenentw. Flure 237.7 und 234.12 m. Plan und Nutzungsv.
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.