Erweiterung eines Wohnhauses
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses im Dorfbereich liegt dem Rat vor. Geplant sind ein Wintergarten im Erdgeschoss und eine Dachgaube im Dachgeschoss. Die Maße halten die Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A ein, zwei Detailpunkte der Gestaltungssatzung sind noch nicht erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sobald die Fensterhöhe der Gaube und die Sprosseneinteilung der Wintergartenfenster angepasst werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag für ein Einfamilienhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen, das der Landkreis Wittmund als Baugenehmigungsbehörde benötigt.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, Sonstiges Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, und zusätzlich im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I und II sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Die Genehmigung erteilt der Landkreis Wittmund, die Gemeinde muss jedoch ihr Einvernehmen erklären. Der Bauantrag ging am 15. September 2016 bei der Gemeinde ein.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Vorgang betrifft ein einzelnes Privateigentum im Dorfbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Für die Antragstellenden bedeutet die Auflage, dass zwei gestalterische Detailpunkte vor der Genehmigung geändert werden müssen.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant sind ein Wintergarten im Erdgeschoss und eine Dachgaube im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses
- Alle Maßvorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A werden eingehalten
- Zwei Punkte der Gestaltungssatzung sind noch nicht erfüllt: die Fensterhöhe der Dachgaube und die Sprosseneinteilung der Wintergartenfenster
- Das Einvernehmen soll erteilt werden, sobald diese beiden Punkte angepasst sind
- Die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/096/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8185 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privates Bauvorhaben im Dorfbereich Spiekeroog soll vom Gemeinderat genehmigt werden: Ein Wohnhaus wird um rund 30 Quadratmeter erweitert, dabei entstehen eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung. Das Grundstück (572 m²) liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A; alle Vorgaben zu Maß, Gestaltung und Abstand sind laut Verwaltung erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ein privater Bauherr beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses auf einem 651 Quadratmeter großen Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf Teil A. Die Pläne wurden mehrfach überarbeitet, nachdem frühere Entwürfe die Anforderungen der Gestaltungssatzung I nicht klar nachwiesen. Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen, und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen mit einer Auflage zu erteilen: Die Fenster in Küche und Esszimmer müssen mindestens einen Meter Abstand zur Gebäudekante einhalten.
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Ein privater Bauherr beantragt die Errichtung eines separaten Anbaus mit rund 25,65 Quadratmetern Grundfläche an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog. Ein erster Antrag aus Juli 2018 scheiterte, weil die damals geplante Veranda nicht der Gestaltungssatzung entsprach. Die neue Variante als eigenständiges kleines Gebäude mit Satteldach und Klinkerfassade erfüllt nach Prüfung der Verwaltung die Vorgaben des Bebauungsplans Dorf Teil A sowie der Baugestaltungssatzung II. Vorgeschlagen ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.