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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erweiterung eines Wohnhauses

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. November 2016

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 09. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses im Dorfbereich liegt dem Rat vor. Geplant sind ein Wintergarten im Erdgeschoss und eine Dachgaube im Dachgeschoss. Die Maße halten die Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A ein, zwei Detailpunkte der Gestaltungssatzung sind noch nicht erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sobald die Fensterhöhe der Gaube und die Sprosseneinteilung der Wintergartenfenster angepasst werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag für ein Einfamilienhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen, das der Landkreis Wittmund als Baugenehmigungsbehörde benötigt.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, Sonstiges Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, und zusätzlich im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I und II sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Die Genehmigung erteilt der Landkreis Wittmund, die Gemeinde muss jedoch ihr Einvernehmen erklären. Der Bauantrag ging am 15. September 2016 bei der Gemeinde ein.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Vorgang betrifft ein einzelnes Privateigentum im Dorfbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Für die Antragstellenden bedeutet die Auflage, dass zwei gestalterische Detailpunkte vor der Genehmigung geändert werden müssen.

Die wichtigsten Punkte

  • Geplant sind ein Wintergarten im Erdgeschoss und eine Dachgaube im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses
  • Alle Maßvorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A werden eingehalten
  • Zwei Punkte der Gestaltungssatzung sind noch nicht erfüllt: die Fensterhöhe der Dachgaube und die Sprosseneinteilung der Wintergartenfenster
  • Das Einvernehmen soll erteilt werden, sobald diese beiden Punkte angepasst sind
  • Die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/096/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8185 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. November 2016, 21:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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