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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus

🏠 Wohnen & BauenDorfSüderloog

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. Juli 2019

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 04. Juli 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass der Antragsteller zum Bauausschuss die ursprüngliche Idee der Veranda einbrachte, diese aber abgelehnt wurde.

(4 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauherr will an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog einen separaten kleinen Anbau mit 25,65 m² Grundfläche errichten. Das Grundstück (648 m²) liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A

Einordnung

Bauantrag eines privaten Bauherrn zur Errichtung eines kleinen Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus; die Verwaltung legt die Beschlussvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor. Das Grundstück liegt im B-Plan „Dorf–Teil A

Hintergrund

Bereits im Juli 2018 hatte der Bauherr einen Anbau beantragt, damals als inseltypische Veranda. Der Gemeinderat lehnte das ab, weil die Veranda nicht der Gestaltungssatzung entsprach — das Dach war nicht inseltypisch. Nun wird eine überarbeitete Variante als separates kleines Gebäude mit Satteldach eingereicht. Das Grundstück liegt zugleich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde, die für Baumaßnahmen eine gesonderte gemeindliche Genehmigung verlangt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Dieser Bauantrag betrifft ausschließlich ein privates Grundstück und dessen Eigentümer:innen. Für die übrige Inselgemeinschaft hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen. Mittelbar zeigt das Verfahren, wie die Gestaltungssatzung in der Praxis angewendet wird — etwa bei Dachform und Fassadenmaterial.

Die wichtigsten Punkte

  • Der geplante Anbau hat eine Grundfläche von 25,65 m²; die Gesamtgrundفläche aller Gebäude auf dem 648 m² großen Grundstück beträgt dann 107,21 m²
  • Der Anbau erfüllt die Vorgaben der Baugestaltungssatzung II: Satteldach mit 35°, rote Dachziegel, Klinkerfassade naturrot
  • Das Grundstück liegt in der Erhaltungssatzung, daher braucht das Vorhaben sowohl gemeindliches Einvernehmen als auch Genehmigung durch den Landkreis
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 BauGB zu erteilen
  • Ein früherer Bauantrag für eine Veranda wurde 2018 wegen fehlender Gestaltungskonformität abgelehnt; der Bauherr bittet zugleich um Überprüfung dieser Ablehnung

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/016/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. April 2019, 20:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Mai 2019, 20:00 UhrEntscheidungBeschluss
  3. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog20. Juni 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  4. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. Juli 2019, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus — Spiekeroog-Radar