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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Wohnhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die beantragte Dauerwohneinheit wird unter der Auflage erteilt, dass der Abstand der Fenster in Küche und Esszimmer zur Gebäudekante auf 1 Meter angepasst wird. Sollte doch eine Gästebeherbergung stattfinden, muss eine Dauerwohnung nach Punkt 3, 3.1, 3.2 der textlichen Festsetzungen des B-Planes „Dorf-Teil A“, welche dann Bestandteil der Baugenehmigung wäre, geschaffen werden. RV Redelfs möchte den Hinweis in der Baugenehmigung erwähnt haben, dass eine Gästebeherbergung nicht genehmigt wird. Da keine Gästebeherbergung gestattet ist, muss jedoch auch kein Dauerwohnraum nachgewiesen werden. Der Rat stimmt einstimmig dem geänderten Beschlussvorschlag zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauherr beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses auf einem 651 m² großen Grundstück im Bebauungsplangebiet „Dorf – Teil A

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur gemeindlichen Einvernehmensentscheidung über einen privaten Bauantrag im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen; das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung und des B-Plans „Dorf – Teil A".

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf – Teil A" im Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen. Dort ist eine Mischung aus Dauerwohnen und Gästebeherbergung planerisch gewollt. Die Gemeinde hat eine Gestaltungssatzung I sowie eine Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur erlassen. Der ursprüngliche Bauantrag vom August 2017 wurde zweimal überarbeitet, weil die Gestaltungssatzung in den Plänen nicht nachvollziehbar war; der Bauausschuss vertagt den Antrag zunächst einstimmig.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Neubau betrifft unmittelbar das Grundstück des Bauherrn und seine künftigen Nachbar:innen. Das Vorhaben soll ausschließlich als privater Hauptwohnsitz genutzt werden — Ferienvermietung ist nicht beantragt. Für die übrigen Insulaner:innen ergibt sich keine direkte Auswirkung; relevant ist der Vorgang als Beispiel dafür, wie die Gemeinde Dauerwohnen durch ihre Satzungen sichert.

Die wichtigsten Punkte

  • Das geplante Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 166 m² auf einem 651 m² großen Grundstück — der B-Plan erlaubt bis zu 180 m²
  • Fast alle Vorgaben der Gestaltungssatzung I (Dachform, Farbe, Fenstereinteilung) werden erfüllt
  • Einzige Abweichung: Fenster in Küche und Essbereich halten den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1 m zur Gebäudekante nicht ein
  • Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage zu erteilen, diesen Fensterabstand auf 1 m anzupassen
  • Der Eigentümer muss nach Fertigstellung seinen Hauptwohnsitz auf dem Grundstück anmelden, da der B-Plan eine Dauerwohnung als Hauptnutzung fordert

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/117/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. November 2017, 20:00 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Dezember 2017, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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