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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Wohnhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Dezember 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Dezember 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB für die beantragte Dauerwohneinheit wird unter der Auflage erteilt, dass der Abstand der Fenster in Küche und Esszimmer zur Gebäudekante auf 1 Meter angepasst wird. Sollte doch eine Gästebeherbergung stattfinden, muss eine Dauerwohnung nach Punkt 3, 3.1, 3.2 der textlichen Festsetzungen des B-Planes „Dorf-Teil A“, welche dann Bestandteil der Baugenehmigung wäre, geschaffen werden. RV Redelfs möchte den Hinweis in der Baugenehmigung erwähnt haben, dass eine Gästebeherbergung nicht genehmigt wird. Da keine Gästebeherbergung gestattet ist, muss jedoch auch kein Dauerwohnraum nachgewiesen werden. Der Rat stimmt einstimmig dem geänderten Beschlussvorschlag zu.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauherr beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses auf einem 651 Quadratmeter großen Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf Teil A. Die Pläne wurden mehrfach überarbeitet, nachdem frühere Entwürfe die Anforderungen der Gestaltungssatzung I nicht klar nachwiesen. Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen, und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen mit einer Auflage zu erteilen: Die Fenster in Küche und Esszimmer müssen mindestens einen Meter Abstand zur Gebäudekante einhalten.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Bauherrn für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück im Sonstigen Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf Teil A; die Vorlage wurde nach mehrfacher Planüberarbeitung erstmals vollständig im Bauausschuss beraten.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf Teil A im Sonstigen Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, das Dauerwohnen und Gästebeherbergung sichern soll. Zusätzlich gelten die Gestaltungssatzung I sowie die Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Ein erster Bauantrag ging bereits im August 2017 ein; zwei weitere Planvarianten folgten im Oktober, bevor der Bauausschuss die Beratung bis zur Vorlage vollständiger Unterlagen vertagt hatte.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das geplante Haus soll ausschließlich als privater Hauptwohnsitz genutzt werden; Ferienwohnungen sind nicht vorgesehen. Der Eigentümer muss sich nach Fertigstellung mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog anmelden. Für die Nachbarschaft und das Ortsbild gelten die strengen Vorgaben der Gestaltungssatzung, die Dachform, Farben und Fassadenmaterial regeln.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Grundstück ist 651 Quadratmeter groß, die geplante Grundfläche beträgt 166 Quadratmeter und liegt damit unter dem zulässigen Maximum von 180 Quadratmetern
  • Die meisten Anforderungen aus Bebauungsplan und Gestaltungssatzung I sind erfüllt, einzig der Fensterabstand zur Gebäudekante in Küche und Esszimmer weicht ab
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen mit der Auflage zu erteilen, diesen Fensterabstand auf einen Meter anzupassen
  • Das Haus soll ausschließlich als Dauerwohnung genutzt werden; der Eigentümer muss seinen Hauptwohnsitz dort anmelden
  • Auf dem Grundstück sind drei Laubbäume anzupflanzen oder vorhandene Laubbäume zu erhalten

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/117/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8216 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. November 2017, 21:00 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Dezember 2017, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Neubau eines Wohnhauses — Spiekeroog-Radar