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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung einer Ferienwohnung in eine Dauerwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Dezember 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 13. Dezember 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RM Klasing erläutert hierzu, dass die Nutzungsänderung baurechtlich kein Problem ist. Die Löschung der Grunddienstbarkeit soll dann beraten werden, wenn die Grundstückseigentümerin auf einen Antrag zur Löschung besteht. Auf Nachfrage von RM Germis erklärt BM Piszczan, dass es im Bereich „Melksett“ keine einheitlich formulierten Kaufverträge gibt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauherr möchte eine Ferienwohnung im Obergeschoss eines Bestandsgebäudes in eine Dauerwohnung umwandeln. Das Gebäude im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A hat im Erdgeschoss bereits eine Dauerwohnung und im Obergeschoss bislang drei Ferienwohnungen. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Investors zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Der Antrag ging am 19. November 2018 ein und durchläuft nun die politischen Gremien.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A im Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Besonderes Wohngebiet II. Dieses Gebiet dient überwiegend dem Wohnen und soll die vorhandene Bevölkerungsstruktur erhalten. Zusätzlich gilt die Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog, die Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig macht. Die Bauaufsichtsbehörde muss die Genehmigung im Einvernehmen mit der Gemeinde prüfen und erteilen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Umwandlung einer Ferienwohnung in eine Dauerwohnung erhöht das Angebot an dauerhaftem Wohnraum auf der Insel um eine Einheit. Das Gebäude wird äußerlich nicht verändert, es gibt keine Umbaumaßnahmen. Betroffen ist vor allem der künftige oder bestehende Hauptmieter dieser Wohnung sowie mittelbar der lokale Wohnungsmarkt.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine Ferienwohnung im Obergeschoss eines Bestandsgebäudes soll zur Dauerwohnung werden
  • Das Gebäude liegt im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A, Besonderes Wohngebiet II
  • Die Erhaltungssatzung der Gemeinde macht die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig
  • Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens
  • Lageplan und Baupläne sind als nicht öffentliche Anlagen beigefügt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/115/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
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Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8201 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. November 2018, 21:02 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Dezember 2018, 21:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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