Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhrkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 UhreinstimmigGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 25.10.2018
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhreinstimmig01/108/2018·Sitzungsvorlage
Ein bestehendes Wohnhaus mit sieben Wohnungen soll um zwei Veranden für zwei Ferienwohnungen erweitert werden. Die Verwaltung hat den Bauvorbescheid geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans, der Baugestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung entspricht. Es liegen keine Versagungsgründe vor. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhreinstimmig01/111/2018·Sitzungsvorlage
Ein Bauherr beantragt nachträglich die Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon an einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf Spiekeroog. Die ursprüngliche Gaube war zu groß und wurde im August 2018 vom Bauausschuss abgelehnt. Der Bauherr hat die Gaube daraufhin von 20,41 auf 10,68 Quadratmeter verkleinert; der Landkreis Wittmund stimmt der neuen Größe zu. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhreinstimmig01/112/2018·Sitzungsvorlage
Ein privater Haushalt beantragt die geringfügige Erweiterung eines Balkons an einem Wohnhaus mit zwei Ferienwohnungen und drei Dauerwohnungen. Der Balkon soll beidseitig um je 0,25 m² vergrößert werden, damit beide Dauerwohnungen im Obergeschoss einen gleichwertigen Balkanzugang erhalten. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als zulässig und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhreinstimmig01/113/2018·Sitzungsvorlage
Ein Bauherr will bestehende Einzelhandelsräume im Ortskern Spiekeroog zur Zweigstelle einer Zahnarztpraxis umnutzen. Der geltende Bebauungsplan „Dorf-Teil A
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhreinstimmig01/114/2018·Sitzungsvorlage
Ein Bauherr will ein denkmalgeschütztes Wohnhaus auf Spiekeroog um einen Anbau und eine Dachgaube erweitern. Der erste Bauantrag scheiterte im Herbst 2018, weil die Grenzbebauung und die Vorgaben der Gestaltungssatzung nicht eingehalten wurden. Nach Überarbeitung beantragt der Bauherr nun eine Befreiung von § 3 der Gestaltungssatzung I, um den Anbau mit flach geneigtem Dach statt mit dem vorgeschriebenen Sattel- oder Krüppelwalmdach ausführen zu dürfen. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Ö 12·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhreinstimmig01/115/2018·Sitzungsvorlage
Eine Ferienwohnung in einem Bestandsgebäude im Bereich des Bebauungsplans „Dorf – Teil A
- Ö 13·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 UhrBeschluss01/117/2018·Sitzungsvorlage
Ein Eigentümer fragt an, ob der Abriss des hinteren Teils eines Gebäudes im Dorfkern mit der Erhaltungssatzung der Gemeinde vereinbar ist. Der hintere Gebäudeteil ist nach einem Wasserschaden marode und beherbergt zwei Dauerwohnungen sowie eine ehemalige Gastronomieküche. Die Verwaltung kommt zum Ergebnis, dass der Teilabriss zulässig ist, weil beim Wiederaufbau mindestens eine Dauerwohnung entstehen muss und der prägende vordere Gebäudeteil erhalten bleibt. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rückbau ist im Hinblick auf die Erhaltungssatzung zulässig.
- Ö 14·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 15·Öffentlicher Teil: Beginn 20:02 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung