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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00346-24 | Nutzungsänderung Wohnung in Ferienwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 28. März 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. März 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Gemeinde versagt das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen zur Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis die entsprechende Stellungnahme abzugeben. Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt. Die Ausschussmitglieder sind sich in ihren Wortmeldungen einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Antrag aufgrund der Veränderungssperre versagt werden muss. RM Schreiber führt aus, dass vor allem der Innenbereich der Ortsmitte ein kritischer Bereich im neuen B-Plan ist. Ausschussvorsitzende Redelfs fasst zusammen, dass die Veränderungssperre dem Antrag entgegensteht.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine Ferienwohnung liegt dem Rat vor. Der Rat soll über die Genehmigung entscheiden. Weitere Details sind mangels Vorlagetext nicht bekannt.

Einordnung

Sitzungsvorlage zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung, vermutlich von einem privaten Antragsteller eingebracht. Standort und genaue Lage der betreffenden Wohnung sind aus dem Titel nicht ersichtlich.

Hintergrund

Auf Spiekeroog unterliegt die Umwidmung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen besonderen gemeindlichen Regelungen, da Wohnraum für Einheimische knapp ist. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit Instrumente zur Sicherung von Dauerwohnraum eingesetzt. Ob hier ein solches Schutzkonzept greift, lässt sich ohne den Vorlagentext nicht beurteilen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Wird dauerhafter Wohnraum in eine Ferienwohnung umgewandelt, steht er Einheimischen nicht mehr als Wohnraum zur Verfügung. Auf einer Insel mit ohnehin engem Wohnungsmarkt kann jede solche Umwandlung das Angebot für ansässige Insulaner:innen weiter verknappen. Details zur konkreten Lage und Größe der Einheit liegen nicht vor.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine Wohneinheit soll laut Antrag künftig als Ferienwohnung genutzt werden
  • Der Gemeinderat entscheidet über die Genehmigung dieser Nutzungsänderung
  • Standort und Größe der betroffenen Einheit sind aus dem Titel nicht ersichtlich
  • Nur der Vorlagentitel lag vor, kein Vorlagentext oder PDF

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/023/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. März 2024, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig

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