60.1-00346-24 | Nutzungsänderung Wohnung in Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 28. März 2024
Beschlossen — einstimmig
am 28. März 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Die Gemeinde versagt das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen zur Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis die entsprechende Stellungnahme abzugeben. Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt. Die Ausschussmitglieder sind sich in ihren Wortmeldungen einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Antrag aufgrund der Veränderungssperre versagt werden muss. RM Schreiber führt aus, dass vor allem der Innenbereich der Ortsmitte ein kritischer Bereich im neuen B-Plan ist. Ausschussvorsitzende Redelfs fasst zusammen, dass die Veränderungssperre dem Antrag entgegensteht.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine Ferienwohnung liegt dem Rat vor. Der Rat soll über die Genehmigung entscheiden. Weitere Details sind mangels Vorlagetext nicht bekannt.
Einordnung
Sitzungsvorlage zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung, vermutlich von einem privaten Antragsteller eingebracht. Standort und genaue Lage der betreffenden Wohnung sind aus dem Titel nicht ersichtlich.
Hintergrund
Auf Spiekeroog unterliegt die Umwidmung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen besonderen gemeindlichen Regelungen, da Wohnraum für Einheimische knapp ist. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit Instrumente zur Sicherung von Dauerwohnraum eingesetzt. Ob hier ein solches Schutzkonzept greift, lässt sich ohne den Vorlagentext nicht beurteilen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Wird dauerhafter Wohnraum in eine Ferienwohnung umgewandelt, steht er Einheimischen nicht mehr als Wohnraum zur Verfügung. Auf einer Insel mit ohnehin engem Wohnungsmarkt kann jede solche Umwandlung das Angebot für ansässige Insulaner:innen weiter verknappen. Details zur konkreten Lage und Größe der Einheit liegen nicht vor.
Die wichtigsten Punkte
- Eine Wohneinheit soll laut Antrag künftig als Ferienwohnung genutzt werden
- Der Gemeinderat entscheidet über die Genehmigung dieser Nutzungsänderung
- Standort und Größe der betroffenen Einheit sind aus dem Titel nicht ersichtlich
- Nur der Vorlagentitel lag vor, kein Vorlagentext oder PDF
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/023/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Die Gemeinde verweigert erneut ihre Zustimmung dazu, dass eine Gastronomiefläche im Erdgeschoss eines Gebäudes in eine Ferienwohnung umgewandelt wird. Grund ist die seit November 2021 geltende Veränderungssperre, die gewerbliche Flächen auf Spiekeroog schützen soll. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt.
Eine Wohnung im 1. Obergeschoss eines 1960er-Jahre-Hauses soll offiziell zur Ferienwohnung umgewidmet werden. Die Vermietung an Feriengäste lief dort bereits seit Jahrzehnten — aber ohne die nötige baurechtliche Genehmigung. Die Verwaltung sieht keine rechtlichen Hindernisse und will das Einvernehmen der Gemeinde zur Genehmigung erteilen. Der Bauausschuss soll diese Entscheidung billigend zur Kenntnis nehmen.
Ein privater Bauherr will drei von sieben bestehenden Appartements zu einer zweigeschossigen Ferienwohnung zusammenlegen und das Gebäude um zwei Veranden erweitern. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A