60.1-00346-24 | Nutzungsänderung Wohnung in Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 28. März 2024
Beschlossen — einstimmig
am 28. März 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Die Gemeinde versagt das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen zur Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis die entsprechende Stellungnahme abzugeben. Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt. Die Ausschussmitglieder sind sich in ihren Wortmeldungen einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Antrag aufgrund der Veränderungssperre versagt werden muss. RM Schreiber führt aus, dass vor allem der Innenbereich der Ortsmitte ein kritischer Bereich im neuen B-Plan ist. Ausschussvorsitzende Redelfs fasst zusammen, dass die Veränderungssperre dem Antrag entgegensteht.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde verweigert ihr Einvernehmen zu einer beantragten Nutzungsänderung — eine Dauerwohnung im Dorf soll nicht zur Ferienwohnung umgewidmet werden. Zwei rechtliche Instrumente stehen dem entgegen: die Veränderungssperre des laufenden Bebauungsplans Nr. 22 Dorf sowie die Erhaltungssatzung von 2010. Der Rat soll beschließen, dass die Verwaltung dem Landkreis diese ablehnende Stellungnahme übermittelt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Frage, ob die Gemeinde ihr baurechtliches Einvernehmen für eine beantragte Nutzungsänderung erteilt. Der Antrag liegt beim Landkreis; die Gemeinde muss zustimmen, damit er genehmigt werden kann.
Hintergrund
Für den Dorfbereich gilt derzeit eine Veränderungssperre, weil der Bebauungsplan Nr. 22 Dorf noch in Aufstellung ist. Diese Sperre erfasst auch Nutzungsänderungen. Parallel dazu schützt die Erhaltungssatzung von 2010 den Bestand an Dauerwohnraum im Dorf. Ein zentrales Ziel des neuen Bebauungsplans ist es, die seit Jahrzehnten fortschreitende Umwandlung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen zu stoppen oder zumindest stark einzuschränken. Die Offenlage des Bebauungsplans hat stattgefunden; die eingegangenen Stellungnahmen werden noch ausgewertet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage steht unmittelbar für das stadtplanerische Anliegen, bezahlbaren Dauerwohnraum auf der Insel zu erhalten. Jede weitere Umwandlung in Ferienwohnungen verringert das ohnehin knappe Angebot für Menschen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben oder arbeiten. Die Ablehnung durch die Gemeinde signalisiert, dass die laufende Planung diesen Schutz konsequent durchsetzen soll.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Bestandsgebäude im Dorf soll eine Dauerwohnung im Dachgeschoss in eine Ferienwohnung umwidmen — ohne bauliche Eingriffe
- Die geltende Veränderungssperre des Bebauungsplans Nr. 22 Dorf schließt solche Nutzungsänderungen derzeit aus
- Auch die Erhaltungssatzung von 2010 steht dem Vorhaben entgegen
- Die Gemeinde versagt ihr Einvernehmen auf Basis beider Rechtsgrundlagen
- Die Verwaltung erhält den Auftrag, die ablehnende Stellungnahme an den Landkreis weiterzuleiten
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/023/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-889 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern: Ein Eigentümer will eine bestehende Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umwandeln. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwidmungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Eine Ferienwohnung im Erdgeschoss eines Hauses im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A soll zur Dauerwohnung umgewidmet werden. Das Dachgeschoss des Gebäudes ist bereits Dauerwohnung. Bauliche Veränderungen sind nicht geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen.