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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00346-24 | Nutzungsänderung Wohnung in Ferienwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 28. März 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. März 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Gemeinde versagt das Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB und das Einvernehmen zur Erteilung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis die entsprechende Stellungnahme abzugeben. Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert den Sachverhalt. Die Ausschussmitglieder sind sich in ihren Wortmeldungen einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Antrag aufgrund der Veränderungssperre versagt werden muss. RM Schreiber führt aus, dass vor allem der Innenbereich der Ortsmitte ein kritischer Bereich im neuen B-Plan ist. Ausschussvorsitzende Redelfs fasst zusammen, dass die Veränderungssperre dem Antrag entgegensteht.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde verweigert ihr Einvernehmen zu einer beantragten Nutzungsänderung — eine Dauerwohnung im Dorf soll nicht zur Ferienwohnung umgewidmet werden. Zwei rechtliche Instrumente stehen dem entgegen: die Veränderungssperre des laufenden Bebauungsplans Nr. 22 Dorf sowie die Erhaltungssatzung von 2010. Der Rat soll beschließen, dass die Verwaltung dem Landkreis diese ablehnende Stellungnahme übermittelt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Frage, ob die Gemeinde ihr baurechtliches Einvernehmen für eine beantragte Nutzungsänderung erteilt. Der Antrag liegt beim Landkreis; die Gemeinde muss zustimmen, damit er genehmigt werden kann.

Hintergrund

Für den Dorfbereich gilt derzeit eine Veränderungssperre, weil der Bebauungsplan Nr. 22 Dorf noch in Aufstellung ist. Diese Sperre erfasst auch Nutzungsänderungen. Parallel dazu schützt die Erhaltungssatzung von 2010 den Bestand an Dauerwohnraum im Dorf. Ein zentrales Ziel des neuen Bebauungsplans ist es, die seit Jahrzehnten fortschreitende Umwandlung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen zu stoppen oder zumindest stark einzuschränken. Die Offenlage des Bebauungsplans hat stattgefunden; die eingegangenen Stellungnahmen werden noch ausgewertet.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage steht unmittelbar für das stadtplanerische Anliegen, bezahlbaren Dauerwohnraum auf der Insel zu erhalten. Jede weitere Umwandlung in Ferienwohnungen verringert das ohnehin knappe Angebot für Menschen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben oder arbeiten. Die Ablehnung durch die Gemeinde signalisiert, dass die laufende Planung diesen Schutz konsequent durchsetzen soll.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Bestandsgebäude im Dorf soll eine Dauerwohnung im Dachgeschoss in eine Ferienwohnung umwidmen — ohne bauliche Eingriffe
  • Die geltende Veränderungssperre des Bebauungsplans Nr. 22 Dorf schließt solche Nutzungsänderungen derzeit aus
  • Auch die Erhaltungssatzung von 2010 steht dem Vorhaben entgegen
  • Die Gemeinde versagt ihr Einvernehmen auf Basis beider Rechtsgrundlagen
  • Die Verwaltung erhält den Auftrag, die ablehnende Stellungnahme an den Landkreis weiterzuleiten

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/023/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-889 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. März 2024, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig

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