Nutzungsänderung von einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — einstimmig
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen und das Einvernehmen wird nicht erteilt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur erneuten Prüfung eines privaten Bauantrags auf Nutzungsänderung. Der Landkreis hat den Antrag an die Gemeinde zurückgegeben, damit sie ihn unter der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre neu bewertet.
Hintergrund
Der Gemeinderat hatte dem Bauantrag bereits im Juli 2020 das Einvernehmen versagt. Der Landkreis erteilte daraufhin keine Baugenehmigung; der Bauherr erhob Klage. Am 14. Oktober 2021 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 22, dessen erklärtes Ziel der Erhalt von Dauerwohnraum auf der Insel ist. Gleichzeitig trat eine Veränderungssperre in Kraft, die Umwandlungen von Dauerwohnraum bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens blockiert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Dauerwohnraum ist auf Spiekeroog knapp. Jede Umwandlung in eine Ferienwohnung verringert das Angebot für Menschen, die dauerhaft auf der Insel leben wollen. Dieser Fall ist ein konkretes Beispiel für das Spannungsfeld, das auch der Bebauungsplan 22 adressiert.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Bauherr beantragt die Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
- Der Gemeinderat hatte das Einvernehmen dazu bereits 2020 verweigert
- Der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab; der Bauherr klagte
- Seit dem 1. November 2021 gilt eine Veränderungssperre zum Schutz von Dauerwohnraum
- Die Verwaltung schlägt vor, auch die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/196/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen in eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung umbauen und einen Balkon anbauen. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat im März 2015 eine Veränderungssperre verhängt hat. Die Gemeinde muss deshalb ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen, damit die Baugenehmigungsbehörde die Ausnahme von der Sperre zulassen kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern: Ein Eigentümer will eine bestehende Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umwandeln. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwidmungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Ein Bestandsgebäude im Dorf soll zwei gekoppelte Nutzungsänderungen erhalten: Im Erdgeschoss wird eine Ferienwohnung (rund 78 qm) zur Dauerwohnung, im Dachgeschoss werden bisherige Abstellräume (rund 32 qm) als Ferienwohnung genehmigt. Beide Änderungen weichen vom Bebauungsplan Nr. 22 Dorf ab und erfordern daher Befreiungen, für die die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung — mit der Bedingung, dass beide Nutzungsänderungen zwingend gleichzeitig umgesetzt werden.