Bauantrag auf NutzungsÀnderung und Umbau eines Einfamilienhauses
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEs liegt ein Bauantrag auf NutzungsĂ€nderung und Umbau eines Einfamilienhauses vor. Der Rat soll ĂŒber die Zustimmung zu diesem Vorhaben entscheiden. Weitere Details zum Standort oder zur Art der NutzungsĂ€nderung sind dem Titel nicht zu entnehmen.
Einordnung
Es handelt sich um einen Bauantrag, der dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Einbringer und genaue Adresse des Vorhabens gehen aus dem Titel nicht hervor.
Hintergrund
Da kein PDF vorliegt, können VorgĂ€ngerbeschlĂŒsse, baurechtliche Rahmenbedingungen oder der konkrete Anlass der NutzungsĂ€nderung nicht benannt werden. NutzungsĂ€nderungen an WohngebĂ€uden bedĂŒrfen in der Regel einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung und ggf. der Zustimmung der Gemeinde. NĂ€heres ist nur dem Originalvorgang zu entnehmen.
Was bedeutet das fĂŒr Insulaner:innen?
Da nur der Titel vorliegt, lÀsst sich nicht sagen, welche Nachbar:innen oder Bereiche der Insel betroffen wÀren. Je nach Art der geplanten neuen Nutzung könnten Auswirkungen auf das unmittelbare Wohnumfeld entstehen. Genaueres ist dem Originalvorgang zu entnehmen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Einfamilienhaus soll umgebaut und einer geĂ€nderten Nutzung zugefĂŒhrt werden
- Standort und Art der neuen Nutzung sind dem Titel nicht zu entnehmen
- Der Gemeinderat ist zur Beratung und Beschlussfassung aufgerufen
- Es liegt kein begleitendes PDF mit Detailangaben vor
Stand 30. Mai 2026. MaĂgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/037/2015
- Typ
- đ Sitzungsvorlage
- AnhÀnge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen â
Anlagen (1)
- đ
Beratungsfolge
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Der EigentĂŒmer der Hotelpension âUns to Huus
Ein GebĂ€udeeigentĂŒmer beantragt die nachtrĂ€gliche Genehmigung, ein als Dauerwohnen genehmigtes GebĂ€ude offiziell als Ferienwohnungen nutzen zu dĂŒrfen. Das GebĂ€ude ist Teil eines Drei-GebĂ€ude-Ensembles und wird laut Vorlage seit seiner Errichtung faktisch ausschlieĂlich als Ferienwohnung genutzt. Die Verwaltung sieht keinen VerstoĂ gegen die Erhaltungssatzung und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und das Einvernehmen nach § 172 BauGB erteilen.
Die Hotel Inselfriede GmbH & Co KG beantragt den Umbau und die Erweiterung des Hotels SĂŒdermenss 1. Der Bauausschuss soll einen Beschlussvorschlag fĂŒr den Verwaltungsausschuss vorprĂŒfen und billigend zur Kenntnis nehmen. Planungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 33 BauGB bereits zulĂ€ssig, weil der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 ausreichend weit fortgeschritten ist. Die beantragte Abweichung von der Gestaltungssatzung II (Holzfassade durch ein anderes Material ersetzen) soll hingegen abgelehnt werden.
Der Gemeinderat befasst sich mit einem Bauantrag fĂŒr den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses, das auch Ferienwohnungen umfassen soll. Ein Beschlussvorschlag liegt nur im Original vor; Einzelheiten zum Standort und zum Umfang des Vorhabens sind aus dem Titel nicht ableitbar.