Übeplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 NKomVG
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung beantragt zwei Haushaltskorrekturen für 2025. Erstens werden 10.500 Euro zusätzlich für Sanierungsarbeiten im Haus Melksett 19 benötigt, weil nach dem Auszug einer Mieterin Fliesen-, Klempner- und Malerarbeiten anfallen. Zweitens sollen 12.038,10 Euro für drei neue Gartenhäuser auf dem Grundstück Noordertün 1 haushaltssystematisch korrekt als investive Ausgabe umgebucht werden. Die Deckungsmittel sollen jeweils aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung gemäß § 117 NKomVG zur Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben; beraten in Verwaltungsausschuss und Rat am 09.10.2025.
Hintergrund
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt vor, dass Ausgaben über den beschlossenen Haushaltsplan hinaus vom Rat genehmigt werden müssen. Für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden standen 2025 insgesamt 50.000 Euro bereit; davon waren bereits rund 35.000 Euro gebunden. Bei Noordertün 1 wurden Gartenhäuser zunächst im falschen Haushaltssegment gebucht und müssen in den Investitionshaushalt umgegliedert werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft Gemeindeeigentum und den kommunalen Haushalt; direkte Auswirkungen auf Insulaner:innen als Mieter:innen oder Gebührenzahler:innen ergeben sich nicht unmittelbar. Die Sanierung in Melksett 19 dient der Wiedervermietung einer gemeindlichen Wohnung. Die Gartenhäuser-Umbuchung ist ein rein buchhalterischer Vorgang ohne inhaltliche Änderung der Ausgabe.
Die wichtigsten Punkte
- Für Sanierungsarbeiten in der Wohnung Melksett 19 werden zusätzlich 10.500 Euro im Haushalt benötigt
- Die Gesamtkosten der Sanierung betragen rund 20.500 Euro für Fliesen-, Klempner- und Malerarbeiten
- Auf dem Grundstück Noordertün 1 wurden drei alte Gartenhäuser durch neue ersetzt, Kosten: 12.038,10 Euro
- Die Gartenhäuser-Ausgabe muss von einer laufenden in eine investive Buchungsstelle umgebucht werden
- Deckungsmittel für beide Posten sollen aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt werden
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/084/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-899 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Finanzen Vorlagen-Nr. 01/084/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 09.10.2025 Betreff: Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 NKomVG Sachverhalt: I. Buchungsstelle 1.1.1.08.4211001 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Für die Buchungsstelle 1.1.1.08.4211001 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ wurden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2025 eingestellt. Davon wurde im laufenden Haushaltsjahr bereits ein Betrag in Höhe von ca. 35.000 Euro in Anspruch genommen. Für weitere Maßnahmen wird eine Reserve von ca. 5.000 Euro benötigt. Somit stehen aktuell noch ca. 10.000 Euro zur Verfügung. Aufgrund des Auszugs einer langjährigen Mieterin im Haus Melksett 19 und der beabsichtigten zeitnahen Neuvermietung, sind Sanierungsarbeiten erforderlich, für die Angebote eingeholt wurden. Für Fliesen-, Klempner- und Installations- sowie Malerarbeiten werden danach voraussichtlich Ausgaben in Höhe von ca. 20.500,00 Euro anfallen. Somit werden bei der Buchungsstelle 1.1.1.08.4211001 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von von 10.500 Euro benötigt. II. Einrichtung einer außerplanmäßigen Buchungsstelle „Gartenhäuser Noordertün 1“ Auf dem Grundstück Noordertün 1 wurden im laufenden Haushaltsjahr 3 abgängige Gartenhäuser durch neue ersetzt. Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 12.038,10 Euro entstanden. Die Buchung erfolgte im Ergebnishaushalt. Weil es sich aber bei dieser Beschaffung um eine investive Maßnahme handelt, ist die Einrichtung einer entsprechenden Buchungsstelle erforderlich, um ordentlich umbuchen zu können. Beschlussvorschlag: I. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt folgende überplanmäßigen Ausgabe: Buchungsstelle 1.1.1.08.4211001 in Höhe von 10.500,00 Euro Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden. - 2 - II. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einrichtung folgender außerplanmäßiger Buchungsstelle: Buchungsstelle 1.1.1.08/….….. „Gartenhäuser Noordertün 1“ III. Der Rat beschließt die Buchung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 12.038,10 Euro. bei der neu einzurichtenden Buchungsstelle. Deckungsmittel sollen aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden. Spiekeroog, den 09.10.2025 (Seifert, Lutz) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.