Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bau- und Umweltausschuss berät Vorlagen zu Bauen, Bauleitplanung, Ortsbild sowie Umwelt- und Naturschutz und bereitet Beschlüsse für den Rat vor.
5 Sitzungen · 0 kommend
Abstimmungsverhalten
19 Beschlussse insgesamt · 53 % einstimmig
- Einstimmig:
- 10
- Mehrheitlich:
- 5
- Abgelehnt:
- 1
- Andere:
- 3
Nicht-einstimmige Beschlüsse
- Beratung und ggf. Beschluss - Stellungnahme und Handlungsempfehlung Änderungen Hundestrand01/043/2017 · 31. Mai 2017 · mehrheitlich
- Umnutzung von zwei Büroräumen in eine Ferienwohnung01/024/2017 · 18. Mai 2017 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 06.04.18. Mai 2017 · mehrheitlich
- ANTRAG RM WARENSKI: Änderung Lärmschutzverordnung01/021/2017 · 6. April 2017 · abgelehnt · 1:3:1
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 07.02.176. April 2017 · mehrheitlich
- Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 16.01.177. Februar 2017 · mehrheitlich
Sitzungen
Vorlagen aus diesem Gremium
Ein Bauherr beantragt die Umnutzung von Gewerbeflächen im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses in drei Wohneinheiten sowie den Bau eines Nebengebäudes mit Abstell- und Fahrradräumen. Das Grundstück ist jedoch ein Erbbaugrundstück, dessen Vertrag den Betrieb eines Gewerbes bis November 2043 verpflichtend vorschreibt. In den geänderten Bauplänen fehlt eine Räumlichkeit für diesen Gewerbebetrieb. Die Verwaltung schlägt vor, die Vorlage zurückzustellen und den Bauherrn aufzufordern, die geplante Gewerbenutzung konkret nachzuweisen.
Ein privater Antragsteller möchte auf Spiekeroog ein Appartementwohnhaus mit 4 Ferienwohnungen neu bauen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurzentrum, der Ferienwohnungen ausdrücklich zulässt. Alle relevanten Maße — Grundflächenzahl, Traufhöhe, Gebäudehöhe und Geschosszahl — werden eingehalten. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Private Antragsteller wollen im Bereich des Bebauungsplans Kurzentrum zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 7 Dauerwohnungen errichten. Die Gemeinde soll ihr baurechtliches Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann. Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen und alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Ein privater Bauherr will in einem bestehenden Gebäude drei von sieben Appartements zu einer zweigeschossigen Ferienwohnung zusammenlegen und das Gebäude um zwei Veranden erweitern. Die vier verbleibenden Appartements erhalten neue Zugänge. Die Verwaltung hat das Vorhaben geprüft und empfiehlt die Zustimmung der Gemeinde unter der Auflage, dass eine der fünf Wohnungen grundbuchlich als Dauerwohnung gesichert wird.
Ein privater Bauherr will zwei Büroräume in eine rund 30 Quadratmeter große Ferienwohnung umwandeln. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A und in der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Im Untergeschoss der Mehrzweckhalle sollen zwei Teilbereiche umgebaut werden: einer zu einem Eislabor für die Herstellung von Speiseeis, einer zu einer Waschküche. Der Bauantrag ging am 08.03.2017 ein. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die NSB (Nordsee-Bahn/Fährbetrieb) plant Änderungen am Hundestrand, die mehr Gäste mit Hunden nach Spiekeroog locken sollen. Die Zahl verkaufter Hundefahrkarten ist zwischen 2010 und 2016 bereits um 44 Prozent gestiegen. Das Ordnungsamt kann die Anleinpflicht bei steigenden Hundezahlen nicht ausreichend kontrollieren, weil Personal und Haushaltsmittel dafür fehlen. Der Rat soll über das weitere Vorgehen beraten; ein konkreter Beschlussvorschlag fehlt in der Vorlage.
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) schlägt zwei Änderungen bei den Hunderegelungen am Hauptbadestrand vor. Erstens soll probeweise ein kleiner Hundestrand ohne Freilaufzone im Grenzbereich des Hauptbadestrandes eingerichtet werden — mit rund zehn Strandkörben am Jugendhof, wo Hunde an der Leine erlaubt wären. Zweitens soll im Kernbereich des Hauptbadestrandes ein klar markiertes Hundeverbot von 15. Mai bis 15. Oktober gelten. Der Rat soll dazu eine Stellungnahme und Handlungsempfehlung beschließen.
Zwei Ratsmitglieder beantragen, eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU GmbH Spiekeroog) zu gründen, um mehr Dauerwohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Parallel sollen gemeindeeigene Grundstücke benannt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Zukunftsfläche nördlich Bi t Utkiek vom Land auf Erbpachtbasis erworben werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat Teile des Antrags bereits am 06.04.2017 beschlossen; der Rat soll abschließend entscheiden.
Ratsmitglied Warenski beantragt, das ganzjährige Feuerwerksverbot auf Spiekeroog zu lockern. Silvesterfeuerwerk soll künftig von 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr erlaubt sein. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, § 10 der Lärmschutzverordnung entsprechend zu ändern.