Beratung und ggf. Beschluss - Stellungnahme und Handlungsempfehlung Änderungen Hundestrand
Stand der Beratung
Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Juni 2017
Abgelehnt
am 01. Juni 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) schlägt zwei Änderungen bei den Hunderegelungen am Hauptbadestrand vor. Erstens soll probeweise ein kleiner Hundestrand ohne Freilaufzone im Grenzbereich des Hauptbadestrandes eingerichtet werden — mit rund zehn Strandkörben am Jugendhof, wo Hunde an der Leine erlaubt wären. Zweitens soll im Kernbereich des Hauptbadestrandes ein klar markiertes Hundeverbot von 15. Mai bis 15. Oktober gelten. Der Rat soll dazu eine Stellungnahme und Handlungsempfehlung beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der NSB (Nordseebad Spiekeroog GmbH) an den Rat der Gemeinde Spiekeroog zur Erstberatung; Verwaltungsausschuss und Rat tagen gemeinsam am 1. Juni 2017. Ein konkreter Beschlusstext fehlt in der Vorlage.
Hintergrund
Der bisherige Hundestrand ist laut NSB schlecht erreichbar und verfügt über keine Sanitäranlagen — ein bekanntes Problem, das wiederholt Gästekritik auslöste. Das Strandniveau liegt 2017 niedriger als in den Vorjahren, weshalb der bewirtschaftete Strandkorbbereich in die Länge gezogen wird und die Wegeführung angepasst werden muss. Für Reiter:innen existiert bereits eine ähnliche Saisonregelung, an der sich die neue Hundeordnung orientieren soll.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hundebesitzer:innen unter den Gästen und Insulaner:innen erhalten einen neuen, nähergelegenen Strandabschnitt am Jugendhof, müssen dort aber den Hund angeleint lassen. Im gesamten Hauptbadestrand-Kernbereich gilt während der Badesaison ein striktes Hundeverbot, das künftig durch Schilder sichtbar gemacht wird. Kontrollen mit finanziellen Sanktionen sind ohne Polizei oder Ordnungsamt nicht möglich; Strandmitarbeiter:innen, NP-Ranger und DLRG sollen aber ansprechen und mahnen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein neuer Hundestrand ohne Freilaufzone soll probeweise am Jugendhof mit rund zehn Strandkörben eingerichtet werden
- Im Kernbereich des Hauptbadestrandes gilt vom 15. Mai bis 15. Oktober ein vollständiges Hundeverbot
- Außerhalb der Badesaison soll das Wandern mit angeleintem Hund an der Wasserkante erlaubt bleiben
- Hinweisschilder an Strandabgängen und im Hundeflyer sollen die Regelungen transparent machen
- Finanzielle Strafen bei Regelverstößen sind für NSB-Mitarbeiter:innen nicht möglich — die NSB wünscht sich Unterstützung durch Polizei oder Ordnungsamt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/043/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8132 kB
- 📄öffentlich - Anlage HundestrandPDF; CHARSET=UTF-8158 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die NSB (Nordsee-Bahn/Fährbetrieb) plant Änderungen am Hundestrand, die mehr Gäste mit Hunden nach Spiekeroog locken sollen. Die Zahl verkaufter Hundefahrkarten ist zwischen 2010 und 2016 bereits um 44 Prozent gestiegen. Das Ordnungsamt kann die Anleinpflicht bei steigenden Hundezahlen nicht ausreichend kontrollieren, weil Personal und Haushaltsmittel dafür fehlen. Der Rat soll über das weitere Vorgehen beraten; ein konkreter Beschlussvorschlag fehlt in der Vorlage.
Die Gemeinde berät über das weitere Vorgehen am Übergang zum Hundestrand auf Spiekeroog. Ein konkreter Beschluss ist möglich, aber noch offen. Nähere Inhalte der Vorlage liegen nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog erhält vom Land Niedersachsen eine einmalige Zahlung von 45.229,32 Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen. Das Geld soll vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) weitergeleitet werden, die auf Spiekeroog die touristische Infrastruktur betreibt. Der Rat soll beschließen, die Mittel an die NSB weiterzugeben — unter der Bedingung, dass die NSB mitteilt, wofür sie das Geld einsetzen will.
Die Gemeinde Spiekeroog erhält vom Land Niedersachsen 46.503 Euro als Ausgleich für touristische Mehraufwendungen und soll diesen Betrag vollständig an die Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) weiterleiten. Das Land stellt insgesamt 2 Millionen Euro für anerkannte Kur- und Erholungsorte bereit. Der Rat soll beschließen, dass die NSB die Mittel erhält und der Gemeinde vorab mitteilt, wofür sie das Geld einsetzen will.