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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 23. Oktober 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 23. Oktober 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis, auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet.

3Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Eigentümer am Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll und künftig zwei Wohneinheiten enthält — eine Ferienwohnung im Erdgeschoss, eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, entscheidet der Landkreis allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) zur Nachgenehmigung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Noorderoog 17, eingebracht zur Beratung im Bauausschuss.

Hintergrund

Der Eigentümer hatte im März 2025 eine erste Bauvorlage zur nachträglichen Legalisierung eingereicht, die wegen Inkonsistenz vom Landkreis zurückgewiesen wurde. Anfang September 2025 reichte er eine überarbeitete Planung ein. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Da weder Befreiung noch Abweichung beantragt sind, prüft der Landkreis das Vorhaben in eigener Zuständigkeit.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar nur den Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17. Für die übrigen Insulaner:innen ergibt sich keine direkte Betroffenheit. Der Ausschuss trifft keine inhaltliche Entscheidung, sondern verzichtet bewusst auf eine gemeindliche Stellungnahme.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Wohnhaus Noorderoog 17 soll nachträglich genehmigt und geringfügig erweitert werden
  • Geplant sind zwei Wohneinheiten: Ferienwohnung im Erdgeschoss, Dauerwohnung im Dachgeschoss
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22
  • Die Gemeinde muss kein Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen, da keine Befreiung beantragt wurde
  • Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme abgeben

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/014/2025/1
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-896 kB2 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/014/2025/1
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.09.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus
    Sachverhalt:
    Unter dem 17.3.2025 beantragte der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 die
    nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, die Bauvorlage war in sich nicht konsistent
    und wurde an den Landkreis zurückgewiesen. Anfang September reichte der Antragssteller
    eine überarbeitete Planung ein, das Wohnhaus soll geringfügig erweitert werden und künftig
    zwei Wohneinheiten beherbergen. Die Wohnung im Erdgeschoß als Ferienwohnung, die
    Wohnung im Dachgeschoss als Dauerwohnung genutzt werden soll. 
     
    Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Da weder eine
    Befreiung noch eine Abweichung beantragt worden ist, ist seitens der Gemeinde keine
    Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu treffen. Vielmehr hat der Landkreis
    in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des
    Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung entspricht. 
     
    Weitere städtebauliche Satzungen sind nicht betroffen. Auf eine Stellungnahme kann
    verzichtet werden.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis, 
    auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 11.10.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
    - 2 -
     
    00 Bauantrag mit Erweiterung Spiekeroog
    02_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_20241205_signed
    02_einfacher_Lageplan_20241205_signed
    1 Grundflächenzahl nach BauNVO 1977
    1 Lageplan
    10 Ansicht West
    11 Ermittlung Abstandsflächen
    12 Berechnungszeichnungen GRZ, GFZ, umbauter Raum
    13 Berechnungszeichnungen Herstellungskosten, Wohnfläche
    1Berechnung umbauter Raum DIN 277
    2 Geschossflächenzahl nach BauNVO 1977
    2 Grundriss EG
    3 Berechnung umbauter Raum DIN 277
    3 Grundriss OG
    4 Ermittlung Herstellungskosten
    4 Schnitt A
    5 Ermittlung Wohnfläche nach WoFlV
    5 Schnitt B
    6 Schnitt C
    7 Ansicht Nord
    8 Ansicht Ost
    9 Ansicht Süd
    N-Bescheinigung Tragwerksplaner
    N-Grundbuch-Norderloog

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Oktober 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig3:0:0

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