Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Genehmigung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll. Künftig sind zwei Wohneinheiten geplant: eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung oder Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt wurde, muss die Gemeinde kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag eines privaten Eigentümers (Noorderoog 17) auf nachträgliche Legalisierung und geringfügige Erweiterung eines Wohnhauses mit zwei Einheiten; Erstberatung im Bauausschuss.

Hintergrund

Der Antrag wurde erstmals im März 2025 gestellt, die ursprüngliche Bauvorlage war jedoch widersprüchlich und wurde vom Landkreis zurückgewiesen. Anfang September 2025 reichte der Antragsteller eine überarbeitete, konsistente Planung ein. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22; die Prüfung der Plankonformität obliegt dem Landkreis, nicht der Gemeinde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück in der Noorderoog-Straße und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die Insel relevant ist allenfalls, dass im Dachgeschoss Dauerwohnraum entstehen soll — ein Aspekt, der in der Wohnraumdiskussion auf Spiekeroog von Bedeutung sein kann.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Grundstück Noorderoog 17 soll nachträglich für ein erweitertes Wohnhaus genehmigt werden
  • Das Gebäude soll zwei Einheiten erhalten: eine Ferienwohnung im Erdgeschoss und eine Dauerwohnung im Dachgeschoss
  • Die erste Bauvorlage war widersprüchlich und wurde zurückgewiesen; eine überarbeitete Fassung liegt seit September 2025 vor
  • Da keine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt wurde, entscheidet allein der Landkreis über die Genehmigung
  • Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und keine eigene Stellungnahme abgeben

Relevanz für Insulaner:innen: 4/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/014/2025/1
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/014/2025/1
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.09.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus
    Sachverhalt:
    Unter dem 17.3.2025 beantragte der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 die
    nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, die Bauvorlage war in sich nicht konsistent
    und wurde an den Landkreis zurückgewiesen. Anfang September reichte der Antragssteller
    eine überarbeitete Planung ein, das Wohnhaus soll geringfügig erweitert werden und künftig
    zwei Wohneinheiten beherbergen. Die Wohnung im Erdgeschoß als Ferienwohnung, die
    Wohnung im Dachgeschoss als Dauerwohnung genutzt werden soll. 
     
    Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Da weder eine
    Befreiung noch eine Abweichung beantragt worden ist, ist seitens der Gemeinde keine
    Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu treffen. Vielmehr hat der Landkreis
    in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des
    Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung entspricht. 
     
    Weitere städtebauliche Satzungen sind nicht betroffen. Auf eine Stellungnahme kann
    verzichtet werden.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis, 
    auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 11.10.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
    - 2 -
     
    00 Bauantrag mit Erweiterung Spiekeroog
    02_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_20241205_signed
    02_einfacher_Lageplan_20241205_signed
    1 Grundflächenzahl nach BauNVO 1977
    1 Lageplan
    10 Ansicht West
    11 Ermittlung Abstandsflächen
    12 Berechnungszeichnungen GRZ, GFZ, umbauter Raum
    13 Berechnungszeichnungen Herstellungskosten, Wohnfläche
    1Berechnung umbauter Raum DIN 277
    2 Geschossflächenzahl nach BauNVO 1977
    2 Grundriss EG
    3 Berechnung umbauter Raum DIN 277
    3 Grundriss OG
    4 Ermittlung Herstellungskosten
    4 Schnitt A
    5 Ermittlung Wohnfläche nach WoFlV
    5 Schnitt B
    6 Schnitt C
    7 Ansicht Nord
    8 Ansicht Ost
    9 Ansicht Süd
    N-Bescheinigung Tragwerksplaner
    N-Grundbuch-Norderloog

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Oktober 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig3:0:0