60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 23. Oktober 2025
Beschlossen — einstimmig
am 23. Oktober 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis, auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Eigentümer am Noorderoog 17 beantragt die nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, das geringfügig erweitert werden soll und künftig zwei Wohneinheiten enthält — eine Ferienwohnung im Erdgeschoss, eine Dauerwohnung im Dachgeschoss. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt wurde, entscheidet der Landkreis allein; die Gemeinde muss kein Einvernehmen erteilen. Der Bauausschuss soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) zur Nachgenehmigung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Noorderoog 17, eingebracht zur Beratung im Bauausschuss.
Hintergrund
Der Eigentümer hatte im März 2025 eine erste Bauvorlage zur nachträglichen Legalisierung eingereicht, die wegen Inkonsistenz vom Landkreis zurückgewiesen wurde. Anfang September 2025 reichte er eine überarbeitete Planung ein. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Da weder Befreiung noch Abweichung beantragt sind, prüft der Landkreis das Vorhaben in eigener Zuständigkeit.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar nur den Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17. Für die übrigen Insulaner:innen ergibt sich keine direkte Betroffenheit. Der Ausschuss trifft keine inhaltliche Entscheidung, sondern verzichtet bewusst auf eine gemeindliche Stellungnahme.
Die wichtigsten Punkte
- Das Wohnhaus Noorderoog 17 soll nachträglich genehmigt und geringfügig erweitert werden
- Geplant sind zwei Wohneinheiten: Ferienwohnung im Erdgeschoss, Dauerwohnung im Dachgeschoss
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22
- Die Gemeinde muss kein Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen, da keine Befreiung beantragt wurde
- Der Bauausschuss soll die Vorlage billigend zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme abgeben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/014/2025/1
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/014/2025/1 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.09.2025 Betreff: 60.1-00376-25-01 | Nachgenehmigung Wohnhaus Sachverhalt: Unter dem 17.3.2025 beantragte der Eigentümer des Grundstücks Noorderoog 17 die nachträgliche Legalisierung eines Wohnhauses, die Bauvorlage war in sich nicht konsistent und wurde an den Landkreis zurückgewiesen. Anfang September reichte der Antragssteller eine überarbeitete Planung ein, das Wohnhaus soll geringfügig erweitert werden und künftig zwei Wohneinheiten beherbergen. Die Wohnung im Erdgeschoß als Ferienwohnung, die Wohnung im Dachgeschoss als Dauerwohnung genutzt werden soll. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung beantragt worden ist, ist seitens der Gemeinde keine Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu treffen. Vielmehr hat der Landkreis in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Gestaltungssatzung entspricht. Weitere städtebauliche Satzungen sind nicht betroffen. Auf eine Stellungnahme kann verzichtet werden. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis, auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet. Spiekeroog, den 11.10.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: - 2 - 00 Bauantrag mit Erweiterung Spiekeroog 02_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_20241205_signed 02_einfacher_Lageplan_20241205_signed 1 Grundflächenzahl nach BauNVO 1977 1 Lageplan 10 Ansicht West 11 Ermittlung Abstandsflächen 12 Berechnungszeichnungen GRZ, GFZ, umbauter Raum 13 Berechnungszeichnungen Herstellungskosten, Wohnfläche 1Berechnung umbauter Raum DIN 277 2 Geschossflächenzahl nach BauNVO 1977 2 Grundriss EG 3 Berechnung umbauter Raum DIN 277 3 Grundriss OG 4 Ermittlung Herstellungskosten 4 Schnitt A 5 Ermittlung Wohnfläche nach WoFlV 5 Schnitt B 6 Schnitt C 7 Ansicht Nord 8 Ansicht Ost 9 Ansicht Süd N-Bescheinigung Tragwerksplaner N-Grundbuch-Norderloog
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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