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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. August 2016

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 12. August 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Bauer teilt mit, für sie seien die Voraussetzungen erfüllt. RM Redelfs informiert, es gehe um ein Haus im Friederikenweg und nennt den Namen. Beim Landkreis soll nachgefragt, ob es eine Definition von der Größe von Dauerwohnungen gibt. Diese hier sei sehr klein. Es sei zu prüfen, ob dieses überhaupt zulässig sei. Der Wegfall einer Dauerwohnung wird als sehr verwerflich angesehen. BM Piszczan teilt mit, es gäbe keine Mindestgröße für Dauerwohnungen. RV Bauer legt dar, diese Dauerwohnung sei für 30 – 35 qm² berechnet. Sie stellt Frage, ob man eine Mindestregelung für die Größe von Dauerwohnungen festsetzen kann. Der Rat diskutiert kontrovers über ein Mindestmaß für Dauerwohnungen. RM Redelfs ist dagegen, dass aus diesem Haus, welches jetzt komplett Dauerwohnungen beinhaltet, ein Haus mit einer großer Ferienwohnung und einer kleinen Dauerwohnung wird. RM Klasing weist darauf hin, dass hier die Erhaltungssatzung greifen würde und keine Zustimmung gegeben werde. Im Rat sollte über eine Mindestgröße für Dauerwohnungen diskutiert werden. Dieser Hinweis solle an den Landkreis gehen. RM Schreiber stellt die Frage, ob man an der Ostseite architektonisch nicht etwas besser machen könnte.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Wohnhaus auf Spiekeroog soll umgebaut und erweitert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit diesem Bauvorhaben, vermutlich im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Weitere Details liegen nicht vor.

Einordnung

Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage zu einem Bauvorhaben — Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses. Einbringende Stelle und genaue Adresse des Vorhabens sind aus dem Titel nicht ersichtlich.

Hintergrund

Nur der Titel der Vorlage lag vor; ein PDF mit inhaltlichen Details fehlte. Umbau und Erweiterungsvorhaben auf Spiekeroog unterliegen in der Regel den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans sowie dem niedersächsischen Baurecht. Ob es sich um Einzel- oder Ferienwohnraum handelt, geht aus dem Titel nicht hervor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Ohne PDF-Inhalt lässt sich die Betroffenheit nicht genau bestimmen. Je nach Lage und Nutzung kann das Vorhaben Nachbarn, den Wohnraummarkt oder das Ortsbild berühren. Eine abschließende Einschätzung ist auf Basis des Titels allein nicht möglich.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein bestehendes Wohnhaus soll umgebaut und erweitert werden
  • Adresse, Umfang und Art der Nutzung sind aus dem Titel nicht bekannt
  • Der Gemeinderat berät über das Vorhaben als Sitzungsvorlage aus dem Jahr 2016
  • Inhaltliche Details lagen nicht vor, da kein PDF beigefügt war

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/066/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. August 2016, 20:05 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses — Spiekeroog-Radar