Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. August 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 12. August 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Bauer teilt mit, für sie seien die Voraussetzungen erfüllt. RM Redelfs informiert, es gehe um ein Haus im Friederikenweg und nennt den Namen. Beim Landkreis soll nachgefragt, ob es eine Definition von der Größe von Dauerwohnungen gibt. Diese hier sei sehr klein. Es sei zu prüfen, ob dieses überhaupt zulässig sei. Der Wegfall einer Dauerwohnung wird als sehr verwerflich angesehen. BM Piszczan teilt mit, es gäbe keine Mindestgröße für Dauerwohnungen. RV Bauer legt dar, diese Dauerwohnung sei für 30 – 35 qm² berechnet. Sie stellt Frage, ob man eine Mindestregelung für die Größe von Dauerwohnungen festsetzen kann. Der Rat diskutiert kontrovers über ein Mindestmaß für Dauerwohnungen. RM Redelfs ist dagegen, dass aus diesem Haus, welches jetzt komplett Dauerwohnungen beinhaltet, ein Haus mit einer großer Ferienwohnung und einer kleinen Dauerwohnung wird. RM Klasing weist darauf hin, dass hier die Erhaltungssatzung greifen würde und keine Zustimmung gegeben werde. Im Rat sollte über eine Mindestgröße für Dauerwohnungen diskutiert werden. Dieser Hinweis solle an den Landkreis gehen. RM Schreiber stellt die Frage, ob man an der Ostseite architektonisch nicht etwas besser machen könnte.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Wohnhaus auf Spiekeroog soll umgebaut und erweitert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit diesem Bauvorhaben, vermutlich im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Weitere Details liegen nicht vor.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage zu einem Bauvorhaben — Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses. Einbringende Stelle und genaue Adresse des Vorhabens sind aus dem Titel nicht ersichtlich.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; ein PDF mit inhaltlichen Details fehlte. Umbau und Erweiterungsvorhaben auf Spiekeroog unterliegen in der Regel den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans sowie dem niedersächsischen Baurecht. Ob es sich um Einzel- oder Ferienwohnraum handelt, geht aus dem Titel nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ohne PDF-Inhalt lässt sich die Betroffenheit nicht genau bestimmen. Je nach Lage und Nutzung kann das Vorhaben Nachbarn, den Wohnraummarkt oder das Ortsbild berühren. Eine abschließende Einschätzung ist auf Basis des Titels allein nicht möglich.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Wohnhaus soll umgebaut und erweitert werden
- Adresse, Umfang und Art der Nutzung sind aus dem Titel nicht bekannt
- Der Gemeinderat berät über das Vorhaben als Sitzungsvorlage aus dem Jahr 2016
- Inhaltliche Details lagen nicht vor, da kein PDF beigefügt war
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/066/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauantrag zur Erweiterung eines Wohnhauses und zur teilweisen Nutzungsänderung liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Details zum genauen Standort, zum Umfang der Erweiterung und zur Art der Nutzungsänderung sind mangels Vorlage nicht bekannt.
Ein Bauantrag für den Umbau, die Erweiterung und die Sanierung eines Wohnhauses liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Weitere Details zum genauen Standort und zum Umfang der Maßnahmen sind auf Basis des Titels allein nicht bekannt.
Ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses mit gleichzeitiger Nutzungsänderung liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Details zu Lage, Umfang und Art der Nutzungsänderung sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Nähere Angaben zu Standort, Umfang und Art der geplanten Maßnahme sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.