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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

BPlan 22 - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 22

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog tritt in die öffentliche Auslegungsphase ein. Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB förmlich zu beteiligen. Das ist der zweite große Verfahrensschritt in der Bauleitplanung — nach dem Aufstellungsbeschluss, vor dem Satzungsbeschluss.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegungsbeschluss) für den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Es liegt kein PDF vor, sodass Plangebiet und Inhalte des Plans hier nicht benannt werden können.

Hintergrund

Dem Auslegungsbeschluss geht in der Regel ein Aufstellungsbeschluss sowie eine frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) voraus. Ob und wann diese Schritte für B-Plan Nr. 22 stattfanden, lässt sich ohne das beigefügte PDF nicht nachvollziehen. Die förmliche Auslegung gibt Bürger:innen und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Während der öffentlichen Auslegung können alle Bürger:innen Einsicht in die Planunterlagen nehmen und schriftliche Stellungnahmen einreichen. Wer konkret betroffen ist — etwa durch neue Bebauungsrechte, Nutzungsbeschränkungen oder veränderte Erschließung — lässt sich ohne Kenntnis des Plangebiets nicht sagen. Insulaner:innen sollten die Bekanntmachungsfrist der Gemeinde beachten.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll die förmliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 22 beschließen
  • Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt, Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
  • Das Plangebiet und die konkreten Regelungsinhalte sind ohne PDF nicht bekannt
  • Es handelt sich um den Auslegungsschritt — einen der letzten Verfahrensschritte vor dem Satzungsbeschluss

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/131/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
6 Dokumente
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (6)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Dezember 2023, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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