BPlan 22 - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 22
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog zu beteiligen. Damit tritt das Verfahren in die förmliche Auslegungsphase ein, in der Bürger:innen und Fachbehörden offiziell Stellungnahmen einreichen können.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog. Es handelt sich um die Phase der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, also einen Verfahrensschritt nach dem Aufstellungsbeschluss.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; ein PDF-Dokument war nicht beigefügt. Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt im Bauleitplanverfahren. Er folgt auf einen bereits gefassten Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung. Näheres zum Plangebiet und zu Vorentscheidungen ist dem Originalvorgang zu entnehmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit diesem Beschluss werden Insulaner:innen offiziell zur Stellungnahme eingeladen: In der Auslegungsfrist können sie Einwände und Anregungen zum Bebauungsplan einreichen. Das Ergebnis der Beteiligung fließt in den weiteren Planungsprozess ein. Wer das Plangebiet konkret betrifft, ist ohne das Originaldokument nicht feststellbar.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die förmliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 22 beschließen
- Die Öffentlichkeit erhält damit das Recht, schriftliche Stellungnahmen einzureichen
- Gleichzeitig werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt
- Details zum Plangebiet und zu Vorentscheidungen lagen ohne PDF nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/131/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 6 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (6)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Am Bahnhof" zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße "Westend" und der Trasse der Inselbahn. Ziel ist die Schaffung eines neuen Sondergebiets "Wohnen/Ferienwohnen", in dem mindestens 40 Prozent der Geschossfläche dauerhaft bewohnt sein müssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der formellen Beteiligung zu beauftragen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Im Bebauungsplanverfahren 'Dorf-TeilA' soll erneut eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Wiederholung dieser Beteiligungsschritte erfolgt auf Grundlage von § 4a Abs. 3 BauGB, was auf Änderungen am Planentwurf seit der letzten Auslegung hindeutet. Der Rat soll einen entsprechenden Beschluss fassen.