Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot – Antrag auf dauerhaften Einsatz eines überbreiten Kühlanhängers zur Belieferung des Grünen Inselmarkts
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Betreiber des Grünen Inselmarkts beantragt eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung vom Kraftfahrzeugverkehrsverbot für einen überbreiten EDEKA-Kühlanhänger (2,55 m Breite, 15 Paletten). Der Anhänger soll werktäglich vom Hafen über eine festgelegte Route zum Markt fahren und dort auf einer privaten Stellfläche entladen werden. Die Verwaltung befürwortet den Antrag und schlägt eine auf drei Jahre befristete Genehmigung mit Auflagen vor.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht von der Verwaltung. Der Rat entscheidet abschließend über die Ausnahmegenehmigung vom inseleigenen Kraftfahrzeugverkehrsverbot.
Hintergrund
Spiekeroog ist eine autofreie Insel; Fahrzeuge benötigen für den Betrieb im Straßennetz eine Ausnahmegenehmigung. Die gemeindliche KFZ-Richtlinie begrenzt die Breite von Anhängern auf 2,10 m; Ausnahmen entscheidet der Rat. Bereits 2018 erteilte der Rat dem damaligen Vorgängerbetrieb des Marktes eine vergleichbare Ausnahmegenehmigung für einen überbreiten Transportanhänger. Der neue Antrag knüpft daran an, passt sich aber an den veränderten Betrieb und Logistikweg an.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Genehmigung betrifft alle Insulaner:innen und Gäste, die den Grünen Inselmarkt als Nahversorgungseinrichtung nutzen. Der überbreite Anhänger fährt werktags eine feste Strecke durch den Ort; Anwohnende entlang der Route Melksett und Pollerdiek sind von kurzen Fahrbewegungen und Lärm betroffen. Laut Beschlussvorschlag darf vor 07:00 Uhr nicht angeliefert werden, und der Anhänger wird ausschließlich auf einer privaten Stellfläche am Markt abgestellt.
Die wichtigsten Punkte
- Der beantragte Kühlanhänger ist 2,55 m breit und überschreitet damit das Insel-Breitenlimit von 2,10 m
- Die Lieferroute ist festgelegt: Hafen – Melksett – Pollerdiek – Grüner Inselmarkt – Rückfahrt
- Der Anhänger fasst 15 Paletten und soll täglich montags bis freitags eingesetzt werden
- Die Genehmigung soll auf drei Jahre befristet werden und danach überprüft werden
- Straßenschäden durch den Anhängerbetrieb gehen laut Beschlussvorschlag zu Lasten des Betreibers
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/068/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8121 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/068/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025 Betreff: Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot – Antrag auf dauerhaften Einsatz eines überbreiten Kühlanhängers zur Belieferung des Grünen Inselmarkts Sachverhalt: Der Betreiber des Grünen Inselmarkts, beantragt den Einsatz eines speziell angefertigten EDEKA-Kühlanhängers (L: 6,4 m, B: 2,55 m, H: 3,5 m, Fassungsvermögen: 15 Paletten) zur täglichen Belieferung des Marktes vom Hafen aus. Der Anhänger ist überbreit (> 2,10 m) und fällt damit unter die kritischen Maßvorgaben der KFZ-Richtlinie. Gemäß Richtlinie sollen Genehmigungen für überbreite, dauerhaft genutzte Anhänger nur in eng begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Über solche Genehmigungen entscheidet der Rat. Die Belieferung soll werktags (Mo–Fr) erfolgen; in Ausnahmefällen ist auch eine Samstagsbelieferung möglich, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Versorgung notwendig ist. Der Anhänger wird unmittelbar nach Ankunft entladen, mit Leergut/Retouren beladen und umgehend zurückgeführt. Standzeiten werden auf das notwendige Minimum beschränkt. Das Logistikkonzept sieht eine feste Anlieferroute (Hafen → Melksett → Pollerdiek → Markt → Rückfahrt) vor, um Verkehrsbelastung und Lärmemissionen zu minimieren. Details ins in beigefügtem Antrag dargestellt. Für den Vorgängerbetrieb des Marktes hatte der Rat bereits 2018 eine Ausnahmegenehmigung für einen vergleichbaren, überbreiten Transportanhänger erteilt, um eine gebündelte, effiziente Warenanlieferung sicherzustellen. Die jetzige Antragstellung entspricht in der Zielrichtung diesem früheren Beschluss, passt sich jedoch an die neuen betrieblichen Gegebenheiten und den veränderten Logistikweg an. Rechtliche Würdigung KFZ-Richtlinie: Breitenlimit für Anhänger 2,10 m; Ausnahmen nur in besonderen Fällen, Entscheidung durch den Rat. Sondernutzungssatzung: Abstellen von Anhängern im öffentlichen Raum ist erlaubnispflichtig (§ 2 Abs. 1). Sondernutzungsgebührensatzung: Gebührenpflicht für erlaubte und unerlaubte Sondernutzungen; Rahmengebühr bis 520 €. StVO (§§ 45, 46): Rechtsgrundlage für Ausnahmegenehmigungen vom Kraftfahrzeugverkehrsverbot. - 2 - Der beantragte Anhänger überschreitet das Breitenlimit, die Ausnahmegenehmigung ist aber aus Sicht der Verwaltung sachlich gerechtfertigt: Sicherstellung der Grundversorgung mit Frischwaren für Einheimische und Gäste Reduzierung von Fahrten durch gebündelte Lieferungen Einhaltung eines klar definierten und kontrollierbaren Fahrwegs Minimierung von Lärm- und Verkehrsbelastungen durch festgelegte Abläufe und kurze Standzeiten Abwägung Vorteile: Versorgungssicherheit bei frischen Lebensmitteln Verringerung der Fahrtenzahl im Vergleich zu kleineren Transportmitteln Planbare, kontrollierbare Logistik mit klarer Route und festen Zeitfenstern Fortführung einer bewährten Ausnahmeregelung aus 2018 Im Zuge des Umbaus des Marktes wurde eine Stellfläche geschaffen, auf der der Anhänger während des Entladens abgestellt werden kann. Dadurch wird der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt – nur für einen kurzen Moment beim Ein- bzw. Ausrangieren. Eine Abstellung im öffentlichen Raum entfällt vollständig. Nachteile: Überbreite Anhänger erhöhen grundsätzlich das Risiko von Straßenschäden und Engstellenproblemen Ausnahme darf nicht zur Aufweichung der restriktiven Anhängerpolitik führen, um den Charakter der autofreien Insel zu schützen Beschlussvorschlag: 1. Der Firma Eilers (Grüner Inselmarkt) wird eine Ausnahmegenehmigung zum Einsatz eines überbreiten Kühlanhängers (2,55 m Breite) zur Belieferung des Marktes erteilt. 2. Die Genehmigung gilt ausschließlich für die festgelegte Strecke: Hafen – Melksett – Pollerdiek (Wendung) – Grüner Inselmarkt – Rückfahrt. 3. Standzeiten sind auf das notwendige Minimum zu begrenzen; Lärmvermeidung ist einzuhalten (z.B. keine Anlieferung vor 07:00 Uhr). 4. Die Genehmigung wird für drei Jahre befristet und anschließend überprüft. 5. Schäden, die im Zusammenhang mit dem Anhängerbetrieb entstehen, sind vom Betreiber zu beheben oder zu erstatten. 6. Die Sondernutzungserlaubnis und die Gebührenpflicht nach der Sondernutzungsgebührensatzung bleiben unberührt. Spiekeroog, den 19.08.2025 Abstimmungsergebnis: - 3 - (Kösters, Patrick) Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Logistikkonzept_Gruener_Inselmarkt_Eilers_Aktualisiert
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.